6 Hinweise zur UmsetzungBei der Umsetzung der Maßnahmen des Landschaftsplanes sind die Stadt Königslutter, aber auch Fachbehörden, Vereine, Verbände, Körperschaften, Grundeigentümer, Flächennutzer sowie Bürgerinnen und Bürger angesprochen. Durch die Beteiligung der Stadt Königslutter am Forschungsvorhaben "Interaktiver Landschaftsplan" wird der Maßnahmenumsetzung eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommen. Die Koordination erfolgt weiterhin über die Umweltabteilung der Stadt Königslutter. Bereits jetzt ist der Anstoß erfolgt, Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft umzusetzen. Ein Beispiel ist die Freilegung der Lutter bei der Neugestaltung des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes. Ein weiteres positives Beispiel für erste Umsetzungserfolge ist der Rückbau des Sohlabsturzes der Schunter bei Beienrode durch den Unterhaltungsverband Schunter. Durch eine neue naturnahe Bauweise können Fische und andere Wassertiere jetzt leichter dem Verlauf der Schunter folgen. Für die Erstellung des Handlungskonzept wurden in mehreren Gesprächen zwischen der Stadt und verschiedenen Akteuren in Königslutter Handlungsmöglichkeiten und mögliche Beiträge der Stadt zur Umsetzung des Landschaftsplans diskutiert. Umsetzungsmöglichkeiten im kommunalen Tätigkeitsfeld sind
Zusätzlich zu den Möglichkeiten der Stadt Königslutter werden vom Land Niedersachsen und der Europäischen Union verschiedene Förderprogramme angeboten. Dies ist unter anderem im Rahmen der Förderrichtlinie "Landschaftsentwicklung" die Pflanzung von Gehölzen in Schutzgebieten. Die Dorferneuerungsrichtlinie fördert die Schaffung, Vernetzung und Sicherung von Lebensräumen für Pflanzen und Tieren in Dörfern durch die Gestaltung ökologisch bedeutsamer Landschaftselemente, beispielsweise durch Anlage von Hecken und Wegrainen und deren Vernetzung mit ortsnahen Hecken und Wegsäumen. Der Landschaftsplan bietet durch seine umfassende Darstellung des Naturhaushaltes eine wichtige, Erfolg versprechende Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln, zumal einige Richtlinien die Nennung der beantragten Maßnahmen im Landschaftsplan sogar zu einer Bedingung für die Förderung machen.
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