5 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Naturschutz ist ein Thema, zu dem nicht nur die dafür zuständigen Behörden und die Stadt, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, Land- und Forstwirte bei ihrer täglichen Arbeit sowie andere Fachverwaltungen und öffentliche Stellen beitragen können. Die Maßnahmenvorschläge des Landschaftsplans beziehen sich deshalb nicht nur auf die klassische Aufgabe der Naturschutzbehörden, die Sicherung besonders wertvoller Gebiete durch eine Unterschutzstellung (Kap. 5.1) vorzunehmen, und die Aufgaben, die die Stadt Königslutter selber in Angriff nehmen kann (Kap. 5.2), sondern richten sich bewusst auch an die anderen Adressaten (Kap. 5.3). Ansprechpartner ist die Umweltabteilung der Stadt Königslutter.
5.1 Schutzkategorien gemäß Niedersächsischem NaturschutzgesetzIm Stadtgebiet befinden sich drei Naturschutzgebiete (NSG):
Für die NSG Rieseberger Moor und Lutterlandbruch liegen aktuelle Pflege- und Entwicklungspläne vor. Pflege- und Entwicklungspläne bilden ein auf die speziellen Lebensraumtypen und Schutzzwecke des Naturschutzgebietes abgestimmtes Erhaltungskonzept. Auch für das NSG Rieseberg ist ein solcher Pflege- und Entwicklungsplan zu erarbeiten. Die Vielfalt an Lebensräumen im Planungsgebiet und ihre Bedeutung für den Naturschutz zeigt sich darin, dass noch 17 weitere Gebiete die Voraussetzung zur Ausweisung als Naturschutzgebiet erfüllen. Zukünftige Naturschutzgebiete könnten unter anderem die südliche Handkante und offenes Wiesental im Waldbereich des Sarling östlich von Almke sein. Dieser Bereich zeichnet sich durch ein Mosaik verschiedener Lebensräume wie mesophiler Laubwald, Auenwald, naturnahes Kleingewässer, Graben, Seggen- Binsen- und Staudensumpf sowie Feucht- und Nassgrünland aus. Ein weitaus größeres Gebiet umfasst die Schunterniederung zwischen Heiligendorf und Beienrode mit ca. 400 Hektar. Hier sollten Feuchtlebensräume, vor allem von Grünland, erhalten und entwickelt werden. Für die Ausweisung dieser Gebiete als Naturschutzgebiete ist die Obere Naturschutzbehörde zuständig, d. h. bis 31.12.2004 die Bezirksregierung Braunschweig. Danach fällt diese Aufgabe an den Landkreis Helmstedt. Als eine weitere Schutzkategorie sind die so genannten Geschützten Landschaftsbestandteile zu nennen. Geschützte Landschaftsbestandteile können Bäume, Hecken, Wasserläufe und andere naturnahe und natürliche Landschaftsbestandteile sein, wenn sie
So würde der Friedhof von Königslutter mit seinem markanten Bestand an alten Linden und Eichen die Anforderungen zur Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil erfüllen. Die Ausweisung obliegt innerhalb der Ortschaften der Stadt Königslutter.
Außerhalb bebauter Bereiche ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Helmstedt zuständig. Sofern die UNB hier keine Anordnungen trifft, ist ebenfalls die Gemeinde zur Ausweisung berechtigt. Neun Landschaftselemente außerhalb von Ortschaften sind für eine Ausweisung als Geschützte Landschaftsbestandteile geeignet, z. B. die Obstbaumallee östlich von Lelm oder der Irrgarten und der Gribbe-Katenberg bei Beienrode mit seiner terrassierten Hecken- und Gebüschlandschaft sowie dem ehemaligen Steinbruch und Werksgelände mit Salzhalde.
5.2 Maßnahmenkonzept zur Umsetzung durch die Stadt KönigslutterDie Stadt Königslutter hat bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben verschiedene Möglichkeiten, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Dies kann beispielsweise im Rahmen der Bauleitplanung (Aufstellung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne) und in der Funktion der Stadt als Flächeneigentümerin geschehen.
Umsetzung der Maßnahmen in der BauleitplanungBei der Vorbereitung der Eingriffsregelung für die Bauleitplanung ist mit dem Landschaftsplan eine wichtige Informationsgrundlage für mögliche Suchräume für Ausgleichsflächen vorhanden. Hierfür bieten sich zum Beispiel Flächen des Biotopverbundes oder die Neuentwicklung von Biotopen in intensiv genutzten oder beeinträchtigten Bereichen an. Weitere Möglichkeiten zur Umsetzung der Empfehlungen des Landschaftsplanes in der Bauleitplanung sind der Erhalt der typischen Siedlungsränder (Glentorf, Rottdorf, Boimstorf, Rieseberg, Scheppau und Rotenkamp) oder die Auslastung bestehender Gewerbegebiete und die vorrangige Nachnutzung von innerörtlichen Industrie- und Gewerbeflächen vor der Neuentwicklung "auf der grünen Wiese" am Ortsrand. Ein positives Beispiel dafür ist die Nachnutzung des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik. Besondere Verantwortung trägt die Bauleitplanung dafür, wichtige Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete rund um die Stadt Königslutter mit Schwerpunkt am Elm zu sichern.
Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und FreiraumqualitätDie Stadt Königslutter kann als Flächeneigentümerin zur Verbesserung des Landschaftsbildes und der naturbezogenen Erholung durch Pflanzung von Einzelbäumen, Fassaden- und Dachbegrünung und die Anlage von Spazierwegen beitragen. Auf die Bedeutung von Freiflächen wie extensiven Grünflächen oder von spontan entstandenen Pflanzenbeständen auf ungenutzten Flächen (so genannten Ruderalfluren) gerade in Ortschaften wurde bereits hingewiesen. Ein Erhalt dieser Flächen trägt zur Vielfalt der Arten bei und lässt ein Naturerleben vor der eigenen Haustür oder im Alltag zu. Mögliche Maßnahmen sind hier:
Zur Umstellung von intensiv gepflegten Rasenflächen im Stadtgebiet auf seltener gemähte und weniger gedüngte Parkrasen, Parkwiesen und Wiesen liegt der Stadt Königslutter bereits ein Konzept zur Pflege der städtischen Grünflächen vor. Zur Verbesserung und Entwicklung der Radwege auch außerhalb der Kernstadt Königslutter wurden im Rahmen einer Bürgerbeteiligung Vorschläge gesammelt.
Maßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen und an Gewässern
Die Stadt Königslutter besitzt verschiedene Waldflächen, die nach den Vorgaben des LÖWE-Programms und dem entsprechenden Leitbildtyp bewirtschaftet werden sollten. Auch für eine Reihe von Gewässerabschnitten III. Ordnung liegt die Unterhaltungspflicht bei der Stadt Königslutter - zum Beispiel die Lauinger Mühlenriede vom Erdfall bis nördlich von Lauingen. Für diese Bereiche wird die Anlage von Gewässerrandstreifen und anschließend eine naturnahe Bewirtschaftung durch die Eigentümer empfohlen, unter anderem durch den Erhalt eines Teils des Uferbewuchses als Gewässerrandstreifen zwischen dem Gewässer und der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Naturnahe Gewässerrandstreifen erfüllen wichtige Funktionen zum Schutz des Gewässers vor Stoffeinträgen. Sie können gleichzeitig auch als Wanderkorridore für Tierarten dienen und sie bereichern das Landschaftsbild.
5.3 Maßnahmen im Aufgabenbereich weiterer FachverwaltungenZu weiteren Fachverwaltungen und Nutzergruppen, die sich an der Umsetzung von aus Naturschutzsicht wichtigen Maßnahmen beteiligen sollten, gehören Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Fischerei, Bodenabbau, Energiewirtschaft, Erholung/ Sport/ Fremdenverkehr oder Jagd. Exemplarisch wird an dieser Stelle näher auf die Land- und Forstwirtschaft als größte Flächennutzer sowie den Bodenabbau eingegangen.
LandwirtschaftAuf Grundlage des Zielkonzeptes werden für die Landwirtschaft Bereiche dargestellt, wo besonders auf eine standortangepasste Nutzung zum Schutz von Boden und Wasser zu achten ist und wo eventuell weitere Anforderungen etwa aus dem Bereich des Arten- und Biotopschutzes hinzu kommen. Schwerpunkt bei den Maßnahmen zum Schutz von Boden und Wasser ist eine möglichst langfristige Pflanzenbedeckung durch Zwischenfrüchte, Mulchsaat und eine pfluglose Bewirtschaftung. Verschiedene dieser Maßnahmen sind seit längerem Bestandteil der landwirtschaftlichen Nutzung am Elm. So wird in Bornum bereits eine pfluglose Bewirtschaftung praktiziert. Bei den Diskussionen im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde unter anderem angeregt, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Testflächen zur weiteren Entwicklung von bodenschonenden Bewirtschaftungsmethoden im Elmhang zu entwickeln. Für den Westhang des Höhenrückens zwischen Rotenkamp und Glentorf wird ein Maßnahmenbündel aus konservierender Bodenbearbeitung, Anbau von Zwischenfrüchten und ein verringerter Einsatz von Pflanzenschutzmittel vorgeschlagen, um Nähr- und Schadstoffeinträgen in das Grundwasser zu vermeiden und zu vermindern. Durch die Nutzung von Fördermöglichkeiten zur Anlage von Blühstreifen (Niedersächsische Agrar-Umweltprogramme) können Säume für verschiedene Tierarten wie für das Rebhuhn entwickelt werden. Dies gilt vor allem für den Dorm. Auch für den Schutz der Fließgewässer spielen dauerhaft mit Pflanzen bewachsene Flächen in Form von Gewässerrandstreifen eine große Rolle. Sie verringern die Nähr- und Schadstoffeinträge in die Gewässer und sind gleichzeitig wichtige Schutzflächen bei Überschwemmungen. Bewachsene Flächen können die Fließgeschwindigkeit des Wassers bei Überschwemmungen deutlich herabsetzen. Dies trifft auch auf die Schunter zu, die eine besondere Bedeutung im Stadtgebiet von Königslutter hat. Auf Grund der Qualitäten dieses Gewässers für Tiere und Pflanzen – vor allem für den Weißstorch – aber auch für die Erholungsnutzung wurde hier ein Beteiligungsschwerpunkt gesetzt. So wurde eine Bürgerbeteilung zum Thema "Entwicklung der Auenlandschaft zwischen Ochsendorf und Beienrode" durchgeführt. Bei der Diskussion wurden verschiedene Maßnahmen wie die Anlage von Gewässerrandstreifen, extensiv genutztem Grünland oder Spazierwegen besprochen. Für die verschiedenen Grünlandgebiete in den Niederungen von Schunter, Scheppau, Uhrau und Lutter geht es darum, mäßig nährstoffversorgtes Grünland zu sichern und zu entwickeln, wieder einen grünlandgenutzten Korridor in der Schunterniederung zu etablieren und naturnahe Grundwasserverhältnisse in den Auen zu entwickeln und wiederherzustellen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen:
Adressaten für eine Umsetzung der aus Naturschutzsicht umzusetzenden Maßnahmen sind das Land Niedersachsen, der Landkreis Helmstedt (Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde), die Wasser- und Bodenverbände, die Landwirtschaftskammer und entsprechende Beratungsstellen sowie die Landwirte. Ausführlichere Hinweise zu den Flächen, Zielen und Maßnahmen, welche die Landwirtschaft betreffen, enthält die spezielle Zusammenfassung für die Landwirtschaft (noch in Arbeit).
ForstwirtschaftDie Forstwirtschaft ist nach der Landwirtschaft die bedeutsamste Flächenutzung im Planungsgebiet. Damit kommt den privaten und staatlichen Eigentümern bzw. Bewirtschaftern der Waldflächen eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung des Landschaftsplanes zu. Ansprechpartner sind unter anderem das Land Niedersachsen (beispielsweise für Bereiche im Elm, Sundern und Dorm), oder der Braunschweigische Vereinigte Kloster- und Studienfonds mit Flächen im Elm. Schwerpunkt der Maßnahmen bilden die Sicherung und Entwicklung naturnaher Wälder im Dorm und Elm sowie westlich von Lelm durch:
Zur Sicherung naturnaher Böden und zum Erhalt historischer Waldnutzungsformen wie der Hudewälder steht eine kulturhistorisch orientierte Bewirtschaftung im Vordergrund.
BodenabbauIn Bezug auf den Bodenabbau wird zum Beispiel auf den trockenen Sandstandorten nordöstlich von Lerchenfeld, Rieseberg und Uhry ein Konflikt zwischen Rohstoffgewinnung und Naturschutz gesehen. Anträge auf Rohstoffabbau sind einer genauen Prüfung zu unterziehen, um etwa Auswirkungen auf die Feuchtlebensräume des Rieseberger Moors oder des NSG Lutterlandbruch durch eine Absenkung des Grundwassers zu verhindern. Ansprechpartner sind der Zweckverband Großraum Braunschweig, der für die Regionalplanung und die Festlegung von Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung zuständig ist, und die Betreiber von Bodenabbaufirmen.
BiotopverbundFür die Umsetzung von Maßnahmen zum Biotopverbund müssen vielfach unterschiedliche Akteure zusammenarbeiten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind zunächst an den Bedürfnissen von vier wichtigen Arten ausgerichtet: Mit der Zwergfledermaus wurde eine Art ausgewählt, die Heckenstrukturen oder Baumreihen benötigt, denen sie beim Flug von den Quartieren zu den Jagdgebieten folgt. Für diese Art geht es vor allem um die Entwicklung zusätzlicher Nahrungsgebiete durch die Umwandlung der Nadelwälder in naturnahe Laubwälder und die Verbesserung der Nahrungsgrundlage durch Extensivierung der Nutzung (Anlage von Brachflächen, Extensivierung von Grünland, Pflanzung von Hecken). Auch dem Rebhuhn kommen der Erhalt und die Entwicklung von Hecken zu Gute. Diese Art benötigt allerdings zusätzlich extensiv genutzte landwirtschaftliche Teilflächen. Bestehende Wegsäume sollten durch eine jährlich wechselnde Mahd in bestimmten Abschnitten erhalten werden. Die Mahd von Wegrainen und Altgrasstreifen sollte nicht vor Mitte Juni erfolgen. Für die Entwicklung von zusätzlichen Lebensräumen für den Springfrosch empfiehlt der Landschaftsplan, breite und abgestufte Waldränder zu schaffen und - wie bereits für die Zwergfledermaus vorgeschlagen - Nadelforst in standorttypische Laubwaldbestände umzuwandeln. Für die Schmetterlingsart Kleiner Sonnenröschen-Bläuling sollten vor allem Wanderkorridoren entwickelt werden, indem durch Nutzungsaufgabe Gras- und Staudenfluren auf trockenwarmen Standorten entstehen. In Ackergebieten sind feld- und wegbegleitende Säume von mindestens drei bis fünf Metern Breite von landwirtschaftlicher Nutzung frei zu halten. Heiden und Sandmagerrasen dienen dem Kleinen Sonnenröschen-Bläuling als Lebensraum. Sie sind bisher nicht Teil der bestehenden Schutzgebiete und sollten bei zukünftigen Schutzgebietsausweisungen stärker berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit dem Biotopverbund steht auch die Erhaltung und Neueinrichtung von Fledermaus-Schlafplätzen. Zusätzlich zu den vorhandenen Plätzen können auch in bisher "ungenutzten" weiteren Bauten Öffnungen für Fledermäuse geschaffen werden.
Diese Auswahl im Landschaftsplan dargestellter Maßnahmen zeigt, dass durch die Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen immer mehrere, zum Teil ganz verschiedene Arten gefördert werden können. Das Biotopverbundkonzept ist in Karte 5 "Zielkonzept" eingeflossen. In Ergänzung zu dieser Karte sind vor allem die Wanderkorridore in den interaktiven Karten sowie in Kapitel A 4.4 "Konzept des Biotopverbundes" im Anhang des Fachtextes für Königslutter genauer dargestellt.
Quellen
aid - Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtwschaft und Forsten e.V. (1996): Biotope und Habitate im Wald. Teil 1: Lebensräume. Broschüre, 46 Seiten, zu beziehen über den Medienshop des aid unter www.aid.de.
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