Aufgabe diese Abschnittes ist es, die städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Königslutter, die sich in den Darstellungen des Flächennutzungsplans manifestieren, im Hinblick auf die Anwendung der Eingriffsreglung vorzubereiten. Insbesondere geht es auch um die Frage, inwiefern die Eingriffsregelung nach § 7-15 NNatG anzuwenden ist.
In Textkarte 5.2-1 sind alle Flächen dargestellt, deren Nutzungsänderungen im Rahmen des F-Plans (mit seinen änderungen) vorbereitet sind und noch nicht durch B-Pläne umgesetzt wurden. Diese Darstellung soll einen überblick über die Lage und das Ausmaß anstehender Nutzungsänderungen verschaffen. Tabelle 5.2-1 zeigt diejenigen Flächen, für die sich im Falle der Umsetzung der Planungen Konflikte abzeichnen. Es ist darauf hinzuweisen, dass für einige der im südlichen Stadtgebiet im F-Plan ausgewiesen Bereiche seitens der Stadtentwicklung eine Reduktion bzw. ein Wegfall angedacht ist (Rötemeier mdl. 2004).
Die Stadt Königslutter hat sich im Jahre 2000 mit Zustimmung des Verwaltungsausschusses für die Anwendung des Eingriffsmodells des Niedersächsischen Städtetages entschieden (Niedersächsischer Städtetag 1996). Der Vorteil des Verfahrens liegt in der für die Verwaltungspraxis relativ schnell anwendbaren Verbindung aus einem biotoptypenbezogenen Wertfaktor und der Biotopgröße, der die Grundlage der Bewertung von Natur und Landschaft bildet (ebd.: 11f). Das Produkt aus diesen beiden Eingangsgrößen wird als Flächenwert (angegeben als Werteinheit „WE“) bezeichnet. Der Kompensationsbedarf errechnet sich aus der Differenz der Flächenwerte des Ist-Zustandes im Vergleich zum Planungszustand. In einem parallelen, verbal-argumentativen Teil muss der besondere Schutzbedarf einer Fläche im Hinblick auf Arten und Lebensgemeinschaften sowie auf Boden, Wasser, Klima/ Luft sowie dem Landschaftsbild bewertet werden, sofern dieser Wert nicht über den flächenbezogenen Wertfaktor des Biotoptyps abgedeckt wurde (ebd.: 11f). Eine Aufstellung der für die Kompensation der Flächennutzungsänderungen erforderliche notwendigen Flächenwerte erfolgt im Kapitel A 5.2.2 des Anhangs.
Bei der Kompensation der vorgesehenen Eingriffe sind die Zeit-, Raum- und Funktionszusammenhänge zu beachten. Grundsätzlich sollte der Verlust von Biotoptypen durch die Neuanlage und Entwicklung von Biotopen der gleichen Untereinheit ausgeglichen werden. Dies trifft umso mehr zu, je wertvoller die verloren gegangenen Biotoptypen sind. Bei der Inanspruchnahme von Biotopen geringerer Werte (Acker-, Gartenbaubiotope) sind dagegen primär Biotoptypen anderer Haupteinheiten zu entwickeln. Die Flächengröße, die nötig ist, um die in Tabelle A 5.2-2 genannten Werteinheiten zu kompensieren, hängt von dem Bestand sowie dem zu entwickelnden Biotoptyp ab. Werden hochwertige Biotoptypen (z.B. bestimmte Waldtypen) entwickelt, benötigt man weniger Flächen als bei der Entwicklung von weniger wertvollen Biotoptypen (z.B. feuchtem Intensivgrünland).
Nr. – ORT |
PLANUNGSSTAND |
NATURSCHUTZFACHLICHE EINSCHäTZUNG |
3- |
F-Plan, 36. änderung |
Gebiet liegt nach Angaben des NLö größtenteils in der Schunteraue und damit im Bereich des Niedersächsischen Fließgewässerschutzprogramms |
Gebiet ist Teil einer Fläche, welche die Voraussetzungen zur Ausweisung als LSG 20 erfüllt (siehe Kapitel 5.1) |
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12- |
Zusammenfassung F-Plan,
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Gebiet ist Teil einer Fläche, welche die Voraussetzungen zur Ausweisung als LSG 21 erfüllt (siehe Kapitel 5.1) |
Bebauung wirkt potenziell als Barriere für die Leitbahnen für Kalt- / Frischluftzufuhr aus dem Elm |
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Raum mit Ausgleichsfunktion; Entstehung von Kalt- und Frischluft, die für die belasteten Siedlungsgebiete in der Kernstadt Königslutter von Bedeutung sind |
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14- |
Zusammenfassung F-Plan, Mai 1997 |
Gebiet ist Teil einer Fläche, welche die Voraussetzungen zur Ausweisung als LSG 20 erfüllt (siehe Kapitel 5.1) |
30- |
Zusammenfassung F-Plan, |
Gebiet liegt größtenteils im bestehenden LSG „Elm“ |
Bebauung wirkt potenziell als Barriere für die Leitbahnen für Kalt- / Frischluftzufuhr aus dem Elm |
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Raum mit Ausgleichsfunktion; Entstehung von Kalt- und Frischluft die für die belasteten Siedlungsgebiete in der Kernstadt Königslutter von Bedeutung sind |
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53- |
Zusammenfassung F-Plan, Mai 1997 |
Gebiet liegt im Schwerpunktbereich zum Schutz und Entwicklung von Ackerwildkräutern |
Textkarte 5.2-1: Vorgesehene bzw. noch nicht umgesetzte Flächennutzungsplanänderungen