Gebietsbezeichnung GLB
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Nr.[1]
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Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen
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Ehemalige Ziegeleitongrube südlich Klein Steimke
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8
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- Natürliche Sukzession zulassen
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Sandmagerrasen bei Klein Steimke
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9
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- Schutz, Pflege und Entwicklung des Sandmagerrasens
(siehe Maßnahmen zum Biotoptyp RSZ im Anhang)
- Verlagerung des Feuerplatzes
- Verhinderung weiterer Aufschüttungen (der Biotoptyp
RSZ ist gemäß § 28a NNatG gesetzlich
geschützt)
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Park und Obstwiese am Gutshof Bisdorf
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13
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- Schutz, Pflege und Entwicklung der Obstwiese (siehe
Maßnahmen zum Biotoptyp HO im Anhang)
- Park als WCA kartiert, Erhalt des zu den Gebäuden
hin offenen Charakters
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Teich östlich Uhry
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14
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- Natürliche Sukzession zulassen
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Artenreiches Grünland und Obstwiese zwischen
Neubausiedlung und Kleingärten in Königslutter
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15
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- Schutz, Pflege und Entwicklung der Obstwiese (siehe
Maßnahmen zum Biotoptyp HO im Anhang)
- Beibehaltung der extensiven Grünlandnutzung
- Extensivierung der Teichnutzung
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Friedhof von Königslutter
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16
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- Schutz und Pflege des alten Baumbestandes (siehe
Maßnahmen zum Biotoptyp HB im Anhang)
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Irrgarten und Gribbe-Katenberg bei Beienrode
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17
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- Absperrung für den Autoverkehr
- Schutz, Pflege und Entwicklung der Heckenlandschaft
(siehe Maßnahmen zum Biotoptyp BTK und BM im
Anhang)
- Schutz, Pflege und Entwicklung der kleinräumig
eingestreuten Magerrasen bzw. des mesophilen Grünlandes
(siehe Maßnahmen zum Biotoptyp RSZ & GMZ im
Anhang)
- Schutz, Pflege und Entwicklung der Salzhalde (siehe
Maßnahmen zum Biotoptyp RGS im Anhang)
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Niederung des Petersbrunnengrabens südlich
Rottorf
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18
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- Einstellung/Reduzierung der
Gewässerunterhaltung
- Umwandlung von Acker in Grünland
- Anlage breiter Gewässerrandstreifen (mindestens 3 m
Breite)
- Schutz, Pflege und Entwicklung der bestehenden
naturnahen Lebensräume (siehe Maßnahmen zum Biotoptyp
BFR im Anhang)
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Obstallee östlich von Lelm
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-
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- Schutz, Pflege und Entwicklung der Obstwiese (siehe
Maßnahmen zum Biotoptyp HO im Anhang)
- Schließung von Lücken innerhalb der Allee durch
Nachpflanzung standortgerechter Obstbaumsorten
- Renaturierung des Schambachs; Eigenentwicklung des
Gewässers unterstützen
- Vernetzungsfunktion der Allee durch Verlängerung
zum Schierpkebach bzw. zum Schieren optimieren
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Scheidewellenbach/ Schickelsheimer Bach (als Teil des
vorgeschlagenen LSG 22 des LRP)
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(22)
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- Schutz, Pflege und Entwicklung des
Quellbereiches
- Renaturierung durch:
- Anlage breiter Gewässerrandstreifen; Pflanzung
standortgerechter Gehölze
- Beseitigung von Querbauwerken im Gewässerbett
- Reduktion bzw. Aufgabe der
Gewässerunterhaltung
- Einbringen von geeignetem Sohlsubstrat
- Initiierung eigendynamischer Prozesse
z.B. durch Strömungslenker
- Schutz und Entwicklung des Biotopverbundsystems
durch Anlage breiter, feuchter Säume und dichter,
uferbegleitender Gehölze
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Uhrau
(als Teil des vorgeschlagenen NSG 25, 77 des LRP)
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(25, 77)
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- Sicherung der Gehölzbestände und
Feuchtgebüsche
- Pflege der Kopfweiden
- Renaturierung der Uhrau durch:
- Anlage breiter Gewässerrandstreifen; Pflanzung
standortgerechter Gehölze
- Beseitigung von Querbauwerken im Gewässerbett
- Reduktion bzw. Aufgabe der
Gewässerunterhaltung
- Einbringen von geeignetem Sohlsubstrat
- Initiierung eigendynamischer Prozesse
z.B. durch Strömungslenker
- Im Bereich des Gewässers Ersatz der Hybridpappeln
durch Weiden oder Erlen
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Scheppauniederung zwischen Bornum und Scheppau
(als Teil des vorgeschlagenen NSG 75 des LRP)
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(75)
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- Sicherung der Gehölzbestände, Feuchtgebüsche und
des angrenzenden Feucht- und Nassgrünlandes
- Renaturierung der Scheppau durch:
- Anlage breiter Gewässerrandstreifen; Pflanzung
standortgerechter Gehölze
- Beseitigung von Querbauwerken im Gewässerbett
- Reduktion bzw. Aufgabe der
Gewässerunterhaltung
- Einbringen von geeignetem Sohlsubstrat
- Initiierung eigendynamischer Prozesse
z.B. durch Strömungslenker
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Schierpkebach
(als Teil des vorgeschlagenen NSG 76 des LRP)
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(76)
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- Sicherung der Gehölzbestände und
Feuchtgebüsche
- Renaturierung des Schierpkebachs durch:
- Anlage breiter Gewässerrandstreifen; Pflanzung
standortgerechter Gehölze
- Beseitigung von Querbauwerken im Gewässerbett
- Reduktion bzw. Aufgabe der
Gewässerunterhaltung
- Einbringen von geeignetem Sohlsubstrat
- Initiierung eigendynamischer Prozesse
z.B. durch Strömungslenker
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Lutter-Nierderung zwischen Königslutter und
Rottdorf
(als Teil des vorgeschlagenen NSG 78 des LRP)
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(78)
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- Renaturierung der Lutter durch:
- Anlage breiter Gewässerrandstreifen; Pflanzung
standortgerechter Gehölze
- Beseitigung von Querbauwerken im Gewässerbett
- Reduktion bzw. Aufgabe der
Gewässerunterhaltung
- Einbringen von geeignetem Sohlsubstrat
- Initiierung eigendynamischer Prozesse
z.B. durch Strömungslenker
- Im Bereich des Gewässers Ersatz der Hybridpappeln
durch Weiden oder Erlen
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Eiche an der Kirche in Glentorf
(vorgeschlagenes ND 1 des LRP)
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(1)
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- Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß
reduzieren, da besonders abgängige und abgestorbene
äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten
bieten.
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Eiche am Waldrand des Sarling bei Bisdorf
(vorgeschlagenes ND 5 des LRP)
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(5)
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- Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß
reduzieren, da besonders abgängige und abgestorbene
äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten
bieten.
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Ahornreihe am südl. Ortsrand von Königslutter
(vorgeschlagenes ND 8 des LRP)
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(8)
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- Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß
reduzieren, da besonders abgängige und abgestorbene
äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten
bieten.
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Linde am Ortsrand von Sunstedt
(vorgeschlagenes ND 11 des LRP)
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(11)
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- Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß
reduzieren, da besonders abgängige und abgestorbene
äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten
bieten.
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Esskastanie nordöstlich des Klostergutes
Hagenhof
(vorgeschlagenes ND 12 des LRP)
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(12)
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- Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß
reduzieren, da besonders alte und abgestorbene äste
Lebensraum für seltene und gefährdete Arten
bieten.
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Quellbereich im Oberlauf der Schickelsheimer
Riede
(vorgeschlagenes ND 13 des LRP)
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(13)
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- Schaffung breiter Randstreifen, Bepflanzung der
Randstreifen mit standortgerechten Gehölzen (z.B. über
Stecklinge benachbarter Weiden)
- Weiterhin keine Gewässerunterhaltung
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Allee aus Linden und Kastanien am Ortsrand von
Lelm
(vorgeschlagenes ND 15 des LRP)
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(15)
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- Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß
reduzieren, da besonders abgängige und abgestorbene
äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten
bieten. Nachpflanzung von Bäumen in Lücken.
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