A-5.2.4           Geschützte Landschaftsbestandteile: erforderliche Maßnahmen

Tabelle A 5.2-3:    Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Gebieten, die die Voraussetzung für die Ausweisung als Geschützte Landschaftsbestandteile erfüllen (ergänzt nach Cassel et al.2000)

Gebietsbezeich­nung GLB

Nr.[1]

Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen

Ehemalige Ziegeleitongrube südlich Klein Steimke

8

  • Natürliche Sukzession zulassen

Sandmagerrasen bei Klein Steimke

9

  • Schutz, Pflege und Entwicklung des Sandmagerrasens (siehe Maßnahmen zum Biotoptyp RSZ im Anhang)
  • Verlagerung des Feuerplatzes
  • Verhinderung weiterer Aufschüttungen (der Biotoptyp RSZ ist gemäß § 28a NNatG gesetzlich geschützt)

Park und Obstwiese am Gutshof Bisdorf

13

  • Schutz, Pflege und Entwicklung der Obstwiese (siehe Maßnahmen zum Biotoptyp HO im Anhang)
  • Park als WCA kartiert, Erhalt des zu den Gebäuden hin offenen Charakters

Teich östlich Uhry

14

  • Natürliche Sukzession zulassen

Artenreiches Grünland und Obstwiese zwischen Neu­bausiedlung und Kleingärten in Königslutter

15

  • Schutz, Pflege und Entwicklung der Obstwiese (siehe Maßnahmen zum Biotoptyp HO im Anhang)
  • Beibehaltung der extensiven Grünlandnutzung
  • Extensivierung der Teichnutzung

Friedhof von Königslutter

16

  • Schutz und Pflege des alten Baumbestandes (siehe Maßnahmen zum Biotoptyp HB im Anhang)

Irrgarten und Gribbe-Katen­berg bei Beienrode

17

  • Absperrung für den Autoverkehr
  • Schutz, Pflege und Entwicklung der Heckenlandschaft (siehe Maßnahmen zum Biotoptyp BTK und BM im Anhang)
  • Schutz, Pflege und Entwicklung der kleinräumig eingestreuten Magerrasen bzw. des mesophilen Grünlandes (siehe Maßnahmen zum Biotoptyp RSZ & GMZ im Anhang)
  • Schutz, Pflege und Entwicklung der Salzhalde (siehe Maßnahmen zum Biotoptyp RGS im Anhang)

Niederung des Petersbrunnen­grabens südlich Rottorf

18

  • Einstellung/Reduzierung der Gewässerunterhaltung
  • Umwandlung von Acker in Grünland
  • Anlage breiter Gewässerrandstreifen (mindestens 3 m Breite)
  • Schutz, Pflege und Entwicklung der bestehenden naturnahen Lebensräume (siehe Maßnahmen zum Biotoptyp BFR im Anhang)

Obstallee östlich von Lelm

-

  • Schutz, Pflege und Entwicklung der Obstwiese (siehe Maßnahmen zum Biotoptyp HO im Anhang)
  • Schließung von Lücken innerhalb der Allee durch Nachpflanzung standortgerechter Obstbaumsorten
  • Renaturierung des Schambachs; Eigenentwicklung des Gewässers unterstützen
  • Vernetzungsfunktion der Allee durch Verlängerung zum Schierpkebach bzw. zum Schieren optimieren

Scheidewellenbach/ Schickelsheimer Bach (als Teil des vorgeschlagenen LSG 22 des LRP)

(22)

  • Schutz, Pflege und Entwicklung des Quellbereiches
  • Renaturierung durch:
  • Anlage breiter Gewässerrandstreifen; Pflanzung standortgerechter Gehölze
  • Beseitigung von Querbauwerken im Gewässerbett
  • Reduktion bzw. Aufgabe der Gewässerunterhaltung
  • Einbringen von geeignetem Sohlsubstrat
  • Initiierung eigendynamischer Prozesse z.B. durch Strömungslenker
  • Schutz und Entwicklung des Biotopverbundsystems durch Anlage breiter, feuchter Säume und dichter, uferbegleitender Gehölze

Uhrau
(als Teil des vorgeschlagenen NSG 25, 77 des LRP)

(25, 77)

  • Sicherung der Gehölzbestände und Feuchtgebüsche
  • Pflege der Kopfweiden
  • Renaturierung der Uhrau durch:
  • Anlage breiter Gewässerrandstreifen; Pflanzung standortgerechter Gehölze
  • Beseitigung von Querbauwerken im Gewässerbett
  • Reduktion bzw. Aufgabe der Gewässerunterhaltung
  • Einbringen von geeignetem Sohlsubstrat
  • Initiierung eigendynamischer Prozesse z.B. durch Strömungslenker
  • Im Bereich des Gewässers Ersatz der Hybridpappeln durch Weiden oder Erlen

Scheppauniederung zwischen Bornum und Scheppau
(als Teil des vorgeschlagenen NSG 75 des LRP)

(75)

  • Sicherung der Gehölzbestände, Feuchtgebüsche und des angrenzenden Feucht- und Nassgrünlandes
  • Renaturierung der Scheppau durch:
  • Anlage breiter Gewässerrandstreifen; Pflanzung standortgerechter Gehölze
  • Beseitigung von Querbauwerken im Gewässerbett
  • Reduktion bzw. Aufgabe der Gewässerunterhaltung
  • Einbringen von geeignetem Sohlsubstrat
  • Initiierung eigendynamischer Prozesse z.B. durch Strömungslenker

Schierpkebach
(als Teil des vorgeschlagenen NSG 76 des LRP)

(76)

  • Sicherung der Gehölzbestände und Feuchtgebüsche
  • Renaturierung des Schierpkebachs durch:
  • Anlage breiter Gewässerrandstreifen; Pflanzung standortgerechter Gehölze
  • Beseitigung von Querbauwerken im Gewässerbett
  • Reduktion bzw. Aufgabe der Gewässerunterhaltung
  • Einbringen von geeignetem Sohlsubstrat
  • Initiierung eigendynamischer Prozesse z.B. durch Strömungslenker

Lutter-Nierderung zwischen Königslutter und Rottdorf

(als Teil des vorgeschlagenen NSG 78 des LRP)

(78)

  • Renaturierung der Lutter durch:
    • Anlage breiter Gewässerrandstreifen; Pflanzung standortgerechter Gehölze
    • Beseitigung von Querbauwerken im Gewässerbett
    • Reduktion bzw. Aufgabe der Gewässerunterhaltung
    • Einbringen von geeignetem Sohlsubstrat
    • Initiierung eigendynamischer Prozesse z.B. durch Strömungslenker
    • Im Bereich des Gewässers Ersatz der Hybridpappeln durch Weiden oder Erlen

Eiche an der Kirche in Glentorf
(vorgeschlagenes ND 1 des LRP)

(1)

  • Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß reduzieren, da besonders abgängige und abgestorbene äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten bieten.

Eiche am Waldrand des Sarling bei Bisdorf
(vorgeschlagenes ND 5 des LRP)

(5)

  • Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß reduzieren, da besonders abgängige und abgestorbene äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten bieten.

Ahornreihe am südl. Ortsrand von Königslutter
(vorgeschlagenes ND 8 des LRP)

(8)

  • Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß reduzieren, da besonders abgängige und abgestorbene äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten bieten.

Linde am Ortsrand von Sunstedt
(vorgeschlagenes ND 11 des LRP)

(11)

  • Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß reduzieren, da besonders abgängige und abgestorbene äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten bieten.

Esskastanie nordöstlich des Klostergutes Hagenhof
(vorgeschlagenes ND 12 des LRP)

(12)

  • Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß reduzieren, da besonders alte und abgestorbene äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten bieten.

Quellbereich im Oberlauf der Schickelsheimer Riede
(vorgeschlagenes ND 13 des LRP)

(13)

  • Schaffung breiter Randstreifen, Bepflanzung der Randstreifen mit standortgerechten Gehölzen (z.B. über Stecklinge benachbarter Weiden)
  • Weiterhin keine Gewässerunterhaltung

Allee aus Linden und Kastanien am Ortsrand von Lelm
(vorgeschlagenes ND 15 des LRP)

(15)

  • Baumpflege auf das unbedingt notwendige Maß reduzieren, da besonders abgängige und abgestorbene äste Lebensraum für seltene und gefährdete Arten bieten. Nachpflanzung von Bäumen in Lücken.

 

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[1]    Die Nummern beziehen sich auf die im Landschaftsrahmenplan Helmstedt gemachten Angaben zu den Objekten und Gebieten, die die Voraussetzungen zur Ausweisung als geschützte Landschaftsbestandteile, als Naturschutzgebiete und Naturdenkmale erfüllen (Cassel et al. 2000).