Das Zielkonzept nimmt im Landschaftsplan eine zentrale Stellung ein, denn es bildet das Bindeglied zwischen der Bestandsaufnahme, der Bewertung und der Ableitung der Maßnahmen. Die Zielkonzeptkarte (Karte 5) stellt die naturschutzfachlichen Ziele für das Planungsgebiet dar. Im Rahmen des Zielkonzeptes wird die aus Sicht des Naturschutzes angestrebte Entwicklung für das Plangebiet mit seinen verschiedenen Fragestellungen und Problemlagen, die sich aus der schutzgutbezogenen Bestandsaufnahme und Bewertung ergeben haben, deutlich gemacht. Zu diesem Zweck wird in Anlehnung an den „Leitfaden Landschaftsplan“ des NLö (Bierhals et al. 2001) ein System aus verschiedenen Komponenten mit differenzierten Betrachtungsschwerpunkten entwickelt.
Tabelle 4.1‑1: Bausteine des Zielkonzeptes
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„Baustein“ |
Funktion |
Abgrenzung |
Darstellung |
a |
„Zielkategorien“ entsprechend den Vorgaben des „Leitfadens“ (Kapitel 4.2) |
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Klein- bis großräumige Abgrenzung. überwiegend bestimmt von Bewertung des Status quo und übergeordneten naturschutzfachlichen Schutzgebietsabgrenzungen (vorh./geplant), Lebensräumen schutzwürdiger Arten. Räume gleicher Bedeutungsstufe sind zusammengefasst |
Zielkategorien in Vollfarben in Karte 5 dargestellt (5
Kategorien, vgl. Tabelle |
b |
„Ziele für Leitbildtypen“ Typisierung von Räumen gleicher Nutzungsformen, Problemlagen. Entwicklung typbezogener Ziele (Kapitel 4.3) |
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Je nach Typ klein- bis großräumige (problembezogene) Abgrenzung |
Leitbildtypen mit schwarzer Flächenumrandung und Kürzel in Karte 5 dargestellt, Beschreibung der zugeordneten Ziele im Text |
c |
Ziele für das ökologische Verbundsystem (Kapitel 4.4) |
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Zielkategorien- und Leitbildtypen-übergreifende Abgrenzung schmaler Korridore, differenziert im Biotopverbund über feuchte bzw. trockene Säume sowie Gehölzstrukturen |
Linearer Biotopverbund in Karte 5 mit zwei Liniensignaturen dargestellt, Erläuterung der Funktionen im Text |
d |
„Ziele für die Naturräume“ (Kapitel 4.5)
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Naturräumliche Einheiten
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Naturräumliche Gliederung mit grünen Liniensignaturen und grauen Kennziffern der Naturräume in Karte 5 dargestellt, Beschreibung der Ziele im Text |
Im Rahmen der o.g. Arbeitsschritte erfolgt eine Auflösung evtl. auftretender fachinterner Zielkonflikte durch eine begründete Prioritätensetzung. Auf sie wird in den Erläuterungen der „Ziele für die Naturräume“ (Kap. 4.5) hingewiesen.
Die Ziele und auch anschließend die Anforderungen an Nutzungen basieren auf der Analyse und den Bewertungen des heutigen Zustandes. In vielen Fällen setzen die angesprochenen Akteure – insbesondere die Stadt Königslutter – erforderliche Maßnahmen zumindest teilweise bereits um. In anderen Fällen gibt es entsprechende Beschlüsse. Da der Landschaftsplan auch langfristig Grundlage für die Förderung des Naturschutzes sein soll, werden auch (teil-)umgesetzte Ziele aufgeführt. Ziele des Naturschutzes gelten grundsätzlich auch dort, wo Privatflächen betroffen sind., z.B. im Privatforst. Selbstverständlich bestehen hier auf Grund der Eigentumsrechte andere Umsetzungsbedingungen als auf Flächen im öffentlichen Eigentum. Hier muss verstärkt auf überzeugungsarbeit und – soweit verfügbar – auf den gezielten Einsatz von Fördermitteln gesetzt werden.