4.2        Zielkategorien

Die fünf Zielkategorien in der Zielkonzeptkarte (Karte 5) stellen die grundsätzlichen naturschutzfachlichen Ziele für das Planungsgebiet dar. Hierbei werden Bereiche zur Sicherung (S), zur Verbesserung (V), zur Sicherung und Verbesserung (S/V), zur Entwicklung und Wiederherstellung (E) sowie zur umwelt­ver­träglichen Nutzung (UN) unter­schieden (s. Erläuterung unten). In einem räumlich abgestimmten Gesamtkonzept für die Stadt Königslutter übernehmen somit alle Ziel­kategorien spezifische Funktionen zur Sicherung, Entwicklung und Wieder­her­stellung der Leistungsfähigkeit des Natur­haus­haltes.

Tabelle 4.2‑1:        Kriterienrahmen zur Darstellung von Zielkategorien

Ziel­kategorie

Informationsgrundlagen

S

Sicherung

ARTEN UND BIOTOPE

  • Ausgewiesene Naturschutzgebiete
  • Gebiete, welche die Kriterien zur Ausweisung als Naturschutzgebiet erfüllen
  • Bereiche mit sehr hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (siehe Karte 1)
  • Gebietsvorschläge zur Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Gebiet mit sehr hoher Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz
  • Ausgewählte Flächen des Waldschutzgebietskonzepts
  • Vorrangig zu entwickelnde Biotoptypen der naturräumlichen Region (s. Tabelle A 4.2-1)

V

Verbesserung


  • Auen der Gewässer des Nds. Fließgewässerschutzsystems
  • Ausgewählte Flächen des Waldschutzgebietskonzepts

S/V

Sicherung und Verbesserung

ARTEN UND BIOTOPE

  • Bereiche mit mittlerer bis hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (siehe Karte 1), sofern nicht bereits in der Zielkategorie S oder V
  • Gebiet mit hoher Bedeutung für den Tier-/und Pflanzenartenschutz

LANDSCHAFTSBILD

  • Bereiche mit hoher Bedeutung bis sehr hoher für das Landschaftsbild

BODEN, WAssER, KLIMA/ LUFT

  • Bereiche mit besonderer Funktionsfähigkeit für Boden/ Wasser, Klima/ Luft

E

Entwicklung und Wiederherstellung

ARTEN UND BIOTOPE

  • Bereiche mit besonderer Entwicklungsfähigkeit für den Arten- und Biotopschutz
  • Lebensräume mit Vernetzungsfunktion im gemeindeweiten Biotopverbundsystem

BODEN/ WAssER, KLIMA/ LUFT

  • Bereiche mit eingeschränkter/ beeinträchtigter Funktionsfähigkeit für Boden, Wasser, (Klima/ Luft)

UN

Umweltverträgliche Nutzung

  • Alle übrigen Bereiche
    (z.B. Bereiche mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild, Bereiche mit besonderen und eingeschränkten klimatischen Funktionen)

Anmerkung:

Der Kriterienrahmen dient zur Orientierung bei der Abgrenzung der Zielkategorien. Abweichende Einzelfallentscheidungen sind aus unterschiedlichen Gründen (v.a. Arrondierung) getroffen worden.

 

Eine Berücksichtigung von Natur­schutz­belangen ist (in abgestufter Intensität) im gesamten Gemeindegebiet notwendig. Die flächendeckende Darstellung umfasst intensiv genutzte Flächen, auf denen Mindeststandards der Umweltqualität einzuhalten sind, ebenso wie wenig oder nicht genutzte Ausgleichs- und Regenerations­räume. Dieser Baustein des Zielkonzeptes bietet somit eine übersichtliche und leicht integrierbare Planungs- und Entscheidungsgrundlage auch für andere Fachverwaltungen und die Politik.

Grundlagen für die Einstufung in die Zielkategorien und ihre räumliche Festlegung bilden neben den übergeordneten Zielsetzungen des Naturschutzes (europa-, bundes-, landes- oder landkreisweite Vorgaben) die im Rahmen des Landschaftsplanes vorgenommenen Schutzgutbewertungen.

Die Zuordnung der Flächen zu einer Zielkategorie und die Auflösung naturschutzinterner Zielkonflikte erfolgt über einen Kriterienrahmen, den Tabelle 4.2–1 darstellt. Der Kriterienrahmen lehnt sich an die von Paterak et al. (2001: 151ff) formulierten Vorschläge an. Deutlich erkennbar ist das Primat des Arten- und Biotopschutzes, dessen Werte alleine über die Einstufung in die Kategorie „S - Sicherung“ und „V - Ver­besser­ung“ bestimmen. Erst ab der Zielkategorie „S/V - Sicherung und Verbesserung“ kommen die übrigen Schutzgüter zum Tragen. Diese Dominanz des Arten- und Biotopschutzes ist traditionell begründet. In der Praxis zeigt sich, dass Bereiche, die zur „Sicherung“ und „Verbesserung“ vorgeschlagen werden, in vielen Fällen eine vergleichbar hohe Bedeutung für die übrigen Schutzgüter besitzen. D.h. aber auch, dass die hohe Bedeutung für ein Schutzgut den Ausschlag für eine Zielkategorie gibt, auch wenn dieser Raum bzgl. anderer Schutzgüter durchaus verbesserungswürdig ist. Eine stärker differenzierte und unmittelbar handlungsorientierte Darstellung bieten demgegenüber die Ziele, die sich auf jeweils typische Problemsituationen beziehen („Leitbildtypen“, Kapitel 3.4).

 

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