3.3.3.2     Naturnahe Böden

Naturnahe Böden zeichnen sich nach Müller et al. (2000), Dahlmann (2002) insbesondere durch einen ungestörten Profilaufbau aus, was i.d.R. voraussetzt, dass keine Beeinträchtigungen durch Entwässerung oder neuzeitliche Ackernutzung stattgefunden haben. Ein Boden kann ebenfalls als naturnah bezeichnet werden, wenn die anthropogene überprägung sehr geringfügig bis vernachlässigbar ist und die Bodeneigenschaften weitgehend unbeeinträchtigt geblieben sind. Dies kann der Fall sein bei zeitlich limitierter Nutzung mit nachfolgend anschließenden langen Phasen ohne Nutzung, z.B. limitierte Holznutzung der Landesherrlichen Wälder oder bäuerlicher Torfstich mit Sukzession. Ihre Schutzwürdigkeit erhalten naturnahe Böden durch den hohen Informationswert, wie Böden natürlicherweise ausgeprägt sind in Hinsicht auf das Bodenleben, Stoffhaushalt, Bodenbildungsprozesse etc..

Der methodische Ansatz orientiert sich an den Empfehlungen der Arbeitshilfe (Arum 2003)[1]. Danach sind historisch alte Waldstandorte und ausgewählte, wenig anthropogen beeinflusste Biotoptypen als naturnahe Böden darzustellen.

Die Ermittlung der „historisch alten Waldstandorte“ im Plangebiet folgt dem in der Definition „historisch alter Wälder“ vorgegebenen Ansatz der kontinuierlichen Bestockung. Nach Wulf (1994) ist ein ausschlaggebendes Kriterium für die Standortqualität die kontinuierliche Bestockung über sehr lange Zeit, auch wenn inzwischen oder zwischenzeitlich die Waldflächen mit standortfremden Baumarten bestanden waren oder sind; Degradationsformen oder stark verlichtete Hudewälder werden ebenfalls hinzugezählt. Die Darstellung naturnaher Böden unter Wald beruht auf den Ergebnissen der Verschneidung von Waldstandorten nach den historischen Karten („Laubwald“, „Wald mit unbekanntem Bestand“ in der Kurhannoverschen Landesaufnahme, Historischen Karten des Landes Braunschweig im 18. Jahrhundert) mit der aktuellen Waldfläche.

Naturnahe Böden sind im Ostbraunschweigischen Hügelland (512) bzw. Ostbraunschweigischen Flachland (624) besonders unter Wald in steilen Hanglagen mit flachgründigen, trockenen Böden (Rendzina) zu finden, die sich nicht für den Ackerbau eignen. Der Besitzstand spielt in diesem Naturraum nicht die entscheidende Rolle für die Kontinuität der Wälder wie im nordwestdeutschen Flachland, wo nur diejenigen Wälder erhalten geblieben sind, die früher als „herrschaftliches Jagdrevier“ dienten (Eberhardt 1991) und so von übernutzung und Devastierung in Folge von Mehrfachnutzung (Waldweide, Plaggen- und Streunutzung, etc.) mehr oder minder verschont blieben. Beispiele im Plangebiet sind die Wälder am Elm, Rieseberg und Dorm in überwiegend bäuerlich-genossenschaft­licher Bewirtschaftung, z.T. auch im Besitz der Kirche oder dem Land.

Bis zum Beginn der Industrialisierung der Landwirtschaft waren Waldweide und Holznutzung die historischen Landnutzungsformen in den Laubwäldern der staufeuchten Böden (Pelosol, Pseudogley) des Lehrer Wold und Hasenwinkel. Eine übernutzung und Devastierung des Beienroder Holzes hatte bereits im 18. Jahrhundert zur Herausbildung stark aufgelichteter Hudewälder geführt, ehe mit der Entwicklung der Drainage von Pelosolen und Pseudogleyen bis 1900 die endgültige Umnutzung in Acker- und Grünland erfolgte. Als historisch alte Waldstandorte sind hier nur zwei Teilbereiche westlich von Boimstorf verblieben und als naturnahe Böden anzusprechen. Der Sundern hingegen sowie der Mühlenhoop und Moosholz sind als größerer Waldgebiete erhalten geblieben.

Wenig anthropogen beeinflusste Biotope auf Moorstandorten mit weitgehend naturnahem Wasserhaushalt, die ebenfalls zu den naturnahen Böden gerechnet werden könnten, liegen im Plangebiet nicht vor. Wie in Kapitel 3.3.4.1 beschrieben, sind die Niedermoore in den vergangenen zwei Jahrhunderten intensiv genutzt und in ihrem Profilaufbau sowie Wasserhaushalt derart nachhaltig verändert worden, dass sie nicht mehr als naturnahe Böden zu sehen sind (vgl. Kapitel A-3.3.2.1: Niedermoore).

Dargestellt in Karte 3a „Besondere Werte von Böden“ werden „naturnahe Böden“ im Plangebiet entsprechend nur auf „historisch alten Waldstandorten“ durch eine grüne Querschraffur.

Eine übersicht über naturnahe Böden auf „historisch alten Waldstandorten“ gibt die Tabelle A 3.3-13 im Anhang.

 

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[1]    Weitere Informationen zur Methodik befinden sich im entsprechenden Kapitel A-3.3.3.2 im Anhang.