Die Verantwortung für die Umsetzung des NNatG liegt grundsätzlich bei den Naturschutzbehörden. Das Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatG) fordert jedoch auch alle anderen Behörden und öffentlichen Stellen auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und Landschaftspflege beizutragen (§ 56, Abs. 1). Im Kapitel 5.1 und vor allem 5.2 wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen genannt, mit der die Stadt Königslutter diese Ziele unterstützen kann. In diesem Abschnitt sollen in knapper Form jene Maßnahmen dargestellt werden, die dem speziellen Artenschutz dienen und unterstützend von der Gemeinde durchgeführt werden können. Naturgemäß sind dies vor allem Maßnahmen für Arten, die eng an menschliche Siedlungen gebunden sind.
Eine ganze Reihe von Tierarten können die Lebensräume, die der Mensch in seinen Siedlungen anbietet, nutzen. Die Mauern, Dachböden, Keller, Fassaden (Fachwerk) bieten vielfältige Lebens-, Brut-, Versteck- und überwinterungsmöglichkeiten. Im Rahmen des Landschaftsplans kann nur auf einen kleinen Teil der Arten eingegangen werden, die allerdings stellvertretend für viele weitere Arten stehen.
Nischen- und fugenreiche Mauern an Fassaden dienen Turmfalken, Dohlen, Mauerseglern, Haussperlingen und Hausrotschwänzen als Ersatzlebensraum für die weitaus selteneren Felswände. Die modernen Bauweisen haben jedoch zur Verringerung der für eine Besiedlung erforderlichen Nischen geführt; dieser Verlust kann heute mit Nisthilfen aller Art kompensiert werden. Neben den bekannten Nistkästen, die auch im Garten und im Wald aufgehängt werden können, existieren heute Nisthilfen (z.B. für Mauersegler, Haussperlinge und Hausrotschwänze), die vollständig in die Fassaden eingelassen werden können und damit das äußere Erscheinungsbild der Gebäudes nicht stören. Zu den Bewohnern von Mauerspalten zählt auch die hochgradig gefährdete Mopsfledermaus, die in Königslutter nachgewiesen werden konnte. Weitere Fledermausarten besiedeln ebenfalls Spalten, wenn auch vorzugsweise hinter (Holz- oder Blech-)Fassaden. Zu diesen Arten gehört beispielsweise die Zwergfledermaus (die in nahezu allen Ortsteilen Königslutters nachgewiesen werden konnte), sowie die beiden Langohrfledermäuse. Auch für diese Arten bietet die Industrie Quartiermöglichkeiten verschiedener Bauarten an. Zusammenfassend werden folgende zwei Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen:
Dachböden als Ersatz für sommerwarme Höhlen haben ebenfalls eine große Bedeutung für die siedlungsgebundene Fauna. Gerade die Bewohner dieses Lebensraumes haben in den letzten Jahrzehnten durch den konsequenten Verschluss von Dachböden große Lebensraumverluste hinnehmen müssen. Bekannte Bewohner der Dachböden sind Schleiereulen, Langohr-, Fransen- und Breitflügelfledermäuse sowie diverse Insekten (z.B. Wespen). Zur überwinterung werden Dachböden v.a. von Sieben- undGartenschläfern und diversen Insekten (Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs, Florfliege) aufgesucht. Für diese Arten müssen die Dachböden zugänglich bleiben. Da häufig Bedenken gegen eine öffnung der Dachböden bestehen, gibt es Möglichkeiten die öffnung für bestimmte Tierarten zu ermöglichen, während der Zugang für andere verwehrt bleibt. Lamellen oder Fledermausziegel gestatten den Zugang z.B. für Fledermäusen, während Tauben und Schlagregen ferngehalten werden. Voraussetzung für die Besiedlung eines Dachbodens durch Fledermäuse ist nicht nur seine Zugänglichkeit, sondern auch das Vorhandensein bestimmter Strukturen innerhalb des Dachbodens (Hangplätze) sowie die Abwesenheit von Schadstoffen (Verwendung „fledermausfreundlicher“ Holzschutzmittel)[1]. In der Reihe „Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen“ ist eine ausführliche Broschüre zum Thema „Nistmöglichkeiten und Quartierangebote an Gebäuden für Vögel und Fledermäuse“ (Pott-Dörfer & Schupp 1995) erschienen, die u.a. Informationen über die Anforderungen verschiedener Arten, eine Reihe von Bauanleitungen und eine Liste mit „fledermausfreundlichen“ Holzschutzmitteln enthält. Zur Unterstützung der Bewohner der Dachböden und Fassaden sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Eine Reihe anderer Arten nutzt die Fassaden der Gebäude als Ersatzlebensraum. Viele Fledermausarten, z.B. auch die in Königslutter nachgewiesene Zwergfledermaus nutzt die Wärme hinter Holz- und Blechfassaden, um ihre Jungen groß zu ziehen. Doch auch diesen Arten sind im Zuge von Renovierungen und dem Einsatz neuer Verfahren und Materialien die Quartiere genommen worden. Dieser Nachteil kann zum Teil über künstliche Quartiermöglichkeiten kompensiert werden. Andere Arten wie z.B. die Mehlschwalbe, deren Bestände seit Jahren stetig sinken, ist lediglich auf die Toleranz der Hauseigentümer und –nutzer angewiesen ist, da sie ihre Nester gerne unter Dachvorsprüngen baut. Die Lehmnester an den Häusern, zum Teil auch die Geräusche stören manchen Hausbewohner. Diese Art demonstriert allerdings auch, dass der Nistplatz alleine nicht reicht, um die Art dauerhaft zu erhalten, wenn sie ansonsten feindlichen Umweltbedingungen ausgesetzt ist. Dass die Schwalben als ehemalige Charaktervögel der Dörfer heute kaum noch eine Pfütze mit feuchtem Lehm finden, lässt sich ggf. mit industriell gefertigten Nisthilfen beheben, der Mangel an Insekten dagegen nicht. Für die Arten, die auf Fassaden angewiesen sind, werden folgende Maßnahmen zur Durchführung empfohlen:
Eine sehr wichtige Maßnahme, die schon in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Helmstedt durchgeführt worden ist, ist die zeitweilige Sperrung der Straße zwischen Klein Steimke – Glentorf während der Amphibienwanderung. Diese Maßnahme sollte unbedingt fortgeführt und die Einhaltung der Sperrung stärker kontrolliert werden.
In Kapitel 5.2 ist bereits mehrfach auf die Bedeutung extensiv genutzter Flächen in Ortschaften hingewiesen worden. Auch aus Sicht des besonderen Artenschutzes muss dieser Aspekt erneut unterstrichen werden. Extensiv genutzte Grünflächen und einjährige oder ausdauernde Ruderalfluren in Ortschaften sind essentielle (Teil-) Lebensräume vieler der o.g. Tierarten; der Erhalt und die Entwicklung dieser Flächen ist somit ein Beitrag zum Erhalt der für die Ortschaften charakteristischen Arten. Neben den Ruderalfluren ist an dieser Stelle auf die für Teile Königslutters typische Mauerfugenvegetation hinzuweisen. Eines der landschaftstypischen Elemente in den Ortschaften und der Kernstadt sind die Ducksteinmauern aus den Kalksteinbrüchen des Elms. Dieser Stein wurde vor allem in den alten Dorfkernen zur Errichtung von Mauern und Portalen, Scheunen und als Haussockel verwendet. Da der Stein einen relativ hohen Wasseranteil speichert, ist er für den Bau von Wohngebäuden ungeeignet. Diese Eigenart des Kalksteins ermöglicht jedoch einer Reihe von typischen Arten eine Besiedlung der (meist frei stehenden) Mauern. Neben verschiedenen Farnen (v.a. Mauerraute) ist das Zimbelkraut kennzeichnend für diese Standorte. Empfohlen werden folgende Maßnahmen:
Als Flächeneignerin berücksichtigt die Stadt Königslutter bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege (Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Königslutter vom 05.02.1991). über die Bewirtschaftung der Flächen unter ökologischen Gesichtspunkten hinaus kann die Stadt einen gezielten Beitrag zum Ackerwildkrautschutz und damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten. Für die Liegenschaften, die sich im besonderen Maße zum Schutz der Ackerwildkräuter eignen (siehe Tabelle 5.3-1), sollten über die bestehenden Leitlinien hinaus im Wesentlichen folgende Maßnahmenempfehlungen berücksichtigt werden:
In Pachtverträgen, in denen die Leitlinien für die Bewirtschaftung städtischer landwirtschaftlicher Nutzflächen umgesetzt werden sollen, können die für den Ackerwildkrautschutz wesentlichen Maßnahmen ergänzend aufgenommen werden.
FLURSTüCK |
DERZEITIGER BIOTOPTYP |
FLäCHENGRössE (IN M²) |
FS0356430040021000000 |
AL |
246,223 |
FS0356470010020400500 |
AL |
288,181 |
FS0356470010008602600 |
AL |
326,964 |
FS0356380020000100000 |
AT |
783,375 |
FS0356410050035400000 |
AL |
1876,117 |
FS0356380020000100000 |
AK |
3978,168 |
[1] Die Stadt Königslutter könnte prüfen, ob sie nicht durch die öffnung des Dachbodens des Bauamtes mit gutem Beispiel vorangehen kann.