5.4         Räumlich konkrete Maßnahmenvorschläge zu Vorhaben und Nutzungen im Regelungsbereich anderer Behörden und öffentlichen Stellen.

Im Folgenden werden die speziellen Anforderungen an Nutzergruppen und andere Fachverwaltungen zur Umsetzung des Zielkonzeptes dargestellt. Für plangebietsübergreifende Maßnahmenvorschläge bzw. allgemeinen Angaben zu den verschiedenen Belangen wird darüber hinaus auf den Landschaftsrahmenplan Helmstedt (Cassel et al. 2000) verwiesen.

Neben den Maßnahmenvorschlägen, die nachfolgend unterbreitet werden, soll auch gewürdigt werden, dass die nachfolgend genannten Nutzungen im unterschiedlichen Umfang bereits Maßnahmen durchführen, die positive Wirkungen für den Naturschutz zeigen. Landwirte sichern beispielsweise durch viele freiwillige Maßnahmen (z.B. Gehölzpflege) den Erhalt des abwechslungsreichen historisch gewachsenen Landschaftsbildes. Auch setzt ein Teil der Landwirte freiwillige Vereinbarungen in den Wasserschutzgebieten um. Im Bereich der Forstwirtschaft ist z.B. zu nennen, dass die Waldflächen des Landes und der Realverbände überwiegenden mit Laubbäumen bestockt sind. Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Arten und Biotopen sowie zum Gewässerschutz leistet auch die Wasserwirtschaft durch die Umsetzung von zahlreichen Renaturierungsmaßnahmen in und an den Fließgewässern im Planungsgebiet. Auch andere Nutzungen leisten hier Beiträge.

 

Zum Seitenanfang

 

Zurück

 

weiter