5.4.1      Landwirtschaft

Die landwirtschaftliche Nutzung nimmt im Planungsgebiet ca. 8785 ha ein (62,6 % der Gesamtfläche) und ist damit die bedeutsamste Flächennutzerin. Auf Ackerflächen entfallen ca. 7481 ha (53,3 %), Grünland nimmt ca. 1303 ha (9 %) ein. Vorgaben zur nachhaltigen und standortangepassten Nutzung basieren auf den Fachgesetzen[1], insbesondere den „Bestimmungen für die gute fachliche Praxis der Bodennutzung in der Landwirtschaft“ – definiert im § 17 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und der „Guten fachlichen Praxis“ (§ 5 BNatSchG). Der Landschaftsplan zeigt auf, in welchen Bereichen die Vorgaben zur nachhaltigen und standortangepassten Nutzung besonders beachtet werden sollten (Gebiete mit Vorrang für den Boden- und Wasserschutz, u.a., zur Vermeidung und Verminderung von Erosion, grundwasserschonende Bewirtschaftung, räumliche Konzentration von Stilllegungsflächen in Bereichen mit Beeinträchtigungen für den Wasser- und Stoffhaushalt) und welche darüber hinaus gehenden Anforderungen des Naturschutzes an eine umweltverträgliche Landwirtschaft bestehen (u.a. Maßnahmen des Artenschutzes, Pflege und Entwicklung von Biotopen (vgl. Luckwald 1994), z.T. im Rahmen von Förderprogrammen).

Wichtigste Adressaten: das Land Niedersachsen, der Landkreis Helmstedt (UNB, UWB), die Wasser- und Bodenverbände, die Landwirtschaftskammer und entsprechende Beratungsstellen sowie die Landwirte. Letztere sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung insbesondere für den Bereich Elmhang informiert und beteiligt worden.

Tabelle 5.4-1:        Entwicklungsziele des Naturschutzes und konkrete Maßnahmen der Landwirtschaft

Entwicklungsziel

Maßnahmen

Raumbezug

Vermeidung und Verminderung schadhafter Bodenabträge durch Erosion

Vermeidung und Verminderung schadhafter Bodenverdichtungen

Sicherung und Entwicklung von Alleen, Obstbaumbeständen, Hecken, Feldgehölzen, Gebüschen u.ä.

  • Konservierende Bodenbearbeitung (Mulchsaat, Direktsaat, pfluglos)
  • Ganzjährig hohe Bodendeckungsgrade (>30%) durch Feldfrüchte oder Bestandesrückstände auf ackerbaulich genutzten Flächen
  • Teilbegrünung von Fahrgassen (Intervallfahrgassen) bei Bearbeitungsrichtungen quer zum Hang. Hierbei wird in der Fahrgasse im Wechsel Getreide gesät und nicht gesät, so dass die Fahrgasse zwar sichtbar ist, aber Wassererosion in den Fahrgassen durch besäte Bereiche gebremst wird.
  • Anlage von quer verlaufenden Grünstreifen auf Schlägen in erosionsempfindlichen Hanglagen
  •  

  • Anlage von Dauervegetation auf Schlägen in erosionsempfindlichen Hanglagen
  • Kopplung von Arbeitsgängen
  • Anbau von Zwischenfrüchten
  • Aktive Begrünung von Stilllegungsflächen
  •  

  • Anpassung der Fahrzeugparameter an Bodenfeuchte und –struktur
  • Anlage von Hecken und Gehölzstrukturen in winderosionsempfindlichen Gebieten (Durchlässigkeit 30-50%, in Abständen von 200-300m quer bzw. 300-400m längs zur Hauptwindrichtung)

Gebiete vom Leitbildtyp AE mit Schwerpunkt auf den Elmhang zwischen Bornum und Lelm, Renzelberg bei Lauingen, Hangbereiche des Dorm

Gebiete vom Leitbildtyp AB mit Schwerpunkt im Hasenwinkel, Bereich zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt, Westhang des Höhenrücken zwischen Rotenkamp und Glentorf

Vermeidung und Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in das Grundwasser

  • Förderung standortangepasster und extensiver Nutzungsformen in für die Trinkwassergewinnung bedeutsamen Gebieten
  • Konservierende Bodenbearbeitung (Mulchsaat, Direktsaat, pfluglos)
  • Ganzjährig hohe Bodendeckungsgrade (>30%) durch Feldfrüchte oder Bestandesrückstände auf ackerbaulich genutzten Flächen
  • Anbau von Zwischenfrüchten
  • Zeitlich und mengenmäßig optimierte Ausbringung von Wirtschaftsdüngern
  • Reduzierung der Düngung mit Klärschlamm / Vollständige Aufnahme der Werte in den Düngeplan
  • Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln
  • Technische Optimierung der Mittelausbreitung und Vermeidung von Abdrift

Gebiete vom Leitbildtyp AB mit Schwerpunkt im Hasenwinkel, Bereich zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt, Westhang des Höhenrücken zwischen Rotenkamp und Glentorf

Vermeidung und Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer

  • Konservierende Bodenbearbeitung (Mulchsaat, Direktsaat, pfluglos)
  • Ganzjährig hohe Bodendeckungsgrade (>30%) durch Feldfrüchte oder Bestandesrückstände auf ackerbaulich genutzten Flächen
  • Anbau von Zwischenfrüchten
  • Zeitlich und mengenmäßig optimierte Ausbringung von Wirtschaftsdüngern
  • Reduzierung der Düngung mit Klärschlamm / Vollständige Aufnahme der Werte in den Düngeplan
  • Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln
  • Technische Optimierung der Mittelausbreitung und Vermeidung von Abdrift
  • Anlage von Pufferflächen im Bereich von Quellen (mind. 20 m)
  • Anlage von Dauervegetationsflächen mit Retentionsfunktion, insbesondere entlang von Oberflächengewässern und Vorflutern

Gebiete vom Leitbildtyp AA, AB, AE, AL, AM

Verbesserung der Gebietsretention in den Gewässereinzugsgebieten

Wiederherstellung und Verbesserung der Retentionsfunktion von Gewässern einschließlich ihrer Auen

  • Sicherung der überschwemmungsgebiete / Retentionsräume der Gewässer
  • Umwandlung von Acker in Grünland in überschwemmungsgebieten
  • überprüfung von Entwässerungsmaßnahmen und ggf. Rückbau von Gräben
  • Anlage von Dauervegetationsflächen mit Retentionsfunktion
  • Anpassung der Fahrzeugparameter an Bodenfeuchte und -struktur.

Schwerpunkt auf Gebiete vom Leitbildtyp AA am Elmhang zwischen Bornum und Lauingen

Gebiete vom Leitbildtyp AE, AL, GN

 

 

  • Konservierende Bodenbearbeitung (Mulchsaat, Direktsaat, pfluglos)
  • Anbau von Zwischenfrüchten
  • Verwendung retentionsfördernder Materialien im landwirtschaftlichen Wegebau

 

Sicherung und Entwicklung von niedermoortypischen Lebensräumen

Sicherung und Entwicklung von Feuchtgrünland

Erhalt von Niedermoorböden

Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Böden

  • Verzicht auf weitere Entwässerungsmaßnahmen, resp. Anhebung des Grundwasserspiegels
  • Förderung und Erhalt extensiver Nutzungsformen auf Niedermoorböden
  • Umwandlung von Acker in Grünland in Niedermoorgebieten
  • Wiedervernässung von Niedermoorstandorten
  • Förderung und Erhalt naturnaher Vegetation auf Niedermoorböden
  • Förderung von großflächigen Röhrichtbeständen

Gebiete vom Leitbildtyp WN, GE, GN:

Niedermoore in der Schunterniederung, Rieseberger Moor, insbesondere auf die nach § 28 a,b NNatG geschützte Flächen und Naturschutzgebieten

Sicherung und Entwicklung von mesophilem Grünland

Wiederherstellung eines grünlandgenutzten Korridors in der Schunterniederung

Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher Grundwasserverhältnisse in Auen

Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Böden

  • Verzicht auf weitere Entwässerungsmaßnahmen, resp. Anhebung des Grundwasserspiegels
  • überprüfung von Entwässerungsmaßnahmen und ggf. Rückbau von Gräben
  • Umwandlung von Acker in Grünland in überschwemmungsgebieten
  • Verzicht auf weiteren Grünlandumbruch
  • Extensive Bewirtschaftung von Grünland

Gebiete vom Leitbildtyp GF, GK, GN, anteilig auch AM, AE:

Niederungen von Schunter, Scheppau, Uhrau, Lutter

Lehrer Wold (östlich des Beienroder Holz, zwischen Fuchsberg, Langer Berg und Horstberg; Lenebruch), Langeleben, beim Erdfall bei Bornum, nördlich von Rhode

Naturverträgliche Nutzung, die die Habitat- und Standortansprüche gefährdeter Arten berücksichtigt

Sicherung und Entwicklung von Feuchtgrünland

Sicherung und Entwicklung von mesophilem Grünland

  • überprüfung von Entwässerungsmaßnahmen und ggf. Rückbau von Gräben
  • Extensive Bewirtschaftung von Grünland
  • Erhalt und Extensivierung (z.B. durch Wiedervernässung, Reduktion der Schnitthäufigkeit auf 1 bis 2 Mahden im Jahr unter Abtransport des Mähgutes, Reduktion der Düngung) von großflächigem und weitgehend offenem Grünland als Nahrungs- und überwinterungs-flächen gefährdeter Arten
  • Erhalt und Extensivierung (z.B. durch Wiedervernässung, Reduktion auf 1 bis 2 Mahden im Jahr unter Abtransport des Mähgutes, Reduktion der Düngung) von großräumigem (Feucht-) Grünland als Nahrungshabitat für den Weisstorch
  • Amphibiengerechte Bewirtschaftung des Grünlandes (z.B. Balken- statt Kreiselmäher)
  • Verzicht auf (jährliches) Schlegeln/Mulchen mehrjähriger Flächenstilllegungen
  • Pflege von Altgrasbeständen und Staudenfluren durch Mahd in mehrjährigen Abständen (ab Mitte Juni). Abfuhr des Mahdgutes. Bei jährlicher Mahd jeweils nur Teilflächen mähen.

Gebiete vom Leitbildtyp GE, GF, GK, GN, anteilig auch AM: Niederungen von Schunter (insb. Glentorf bis Ochsendorf, Groß Steinum bis Beienrode), Scheppau

Lehrer Wold zwischen Fuchsberg, Langer Berg und Horstberg

Brachflächen und Staudenfluren angrenzend zum Lutterlandbruch, Rieseberger Moor

Brachflächen, Säume und Sandäcker zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt

Sicherung und Entwicklung von Magerrasen und Heiden

  • Pflege und Entwicklung von Magerrasen
  • Pflege von Altgrasbeständen und Staudenfluren auf trockenwarmen Standorten durch Mahd in mehrjährigen Abständen (Oktober bis Februar). Abfuhr des Mahdgutes. Bei jährlicher Mahd jeweils nur Teilflächen mähen.

Gebiete vom Leitbildtyp AE, AB, AM:

Magerrasen am Rieseberg (östlich Scheppau, Kleiner Steinberg), Dorm (Hangbereiche bei Groß Steinum, Beienrode), nordwestlich von Uhry

Erhöhung des Anteils extensiv genutzter Lebensraumtypen in ausgeräumten Ackerlandschaften

  • Anlage von Brachen auf trockenwarmen, sandigen Standorten sowie weg- und feldbegleitenden Säumen (mind. 3 m Breite) auf trockenwarmen Standorten (ggf. durch Nutzungsverzicht)
  • Verzicht auf (jährliches) Schlegeln/Mulchen mehrjähriger Flächenstilllegungen
  • Kein Einsatz von Herbiziden im Ackerrandbereich
  • Anlage von Blühstreifen außerhalb von Stilllegungsflächen, z.B. im Rahmen des Blühstreifenprogramms

Gebiete vom Leitbildtyp AL, AA (Gesamtgebiet) sowie AE, AB, AM:

Insb. Brachflächen, Säume und Sandäcker zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt

Vernetzung trockenwarmer Lebensräume im Offenland und entlang von Waldrändern

Vernetzung durch Entwicklung von Trittsteinbiotopen

Erhalt trocken-nährstoffarmer Böden

  • Anlage von Brachen auf trockenwarmen, sandigen Standorten sowie weg- und feldbegleitenden Säumen (mind. 3 m Breite) auf trockenwarmen Standorten (ggf. durch Nutzungsverzicht)
  • Verzicht auf (jährliches) Schlegeln/Mulchen mehrjähriger Flächenstilllegungen
  • Kein Einsatz von Herbiziden im Ackerrandbereich
  • Anlage von Blühstreifen außerhalb von Stilllegungsflächen, z.B. im Rahmen des Blühstreifenprogramms
  • Förderung naturnaher Vegetation und Erhalt trocken-warmer Böden im Offenland
  • Förderung und Erhalt extensiver Nutzungsformen auf trocken-warmen Böden im Offenland

Gebiete vom Leitbildtyp GE, GN, AE, AB, AM:

Brachflächen, Säume und Sandäcker zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt, bei Uhry

Sand- und Kalkacker nach Förderkulisse des NLö am Dorm, Elmhang, Rieseberg und zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt

Korridore über trockene Säume (vgl. Karte 5 „Zielkonzept“)

Sicherung und Entwicklung von Alleen, Obstbaumbeständen, Hecken, Feldgehölzen, Gebüschen u.ä.

Vernetzung von Siedlungsbereichen, Wäldern und Niederungen, insbesondere durch Gehölzstrukturen

Vernetzung durch Entwicklung von Trittsteinbiotopen

 

  • Anlage von linearen Gehölzstrukturen (Hecken, Alleen, Obstbaumreihen), insbesondere zwischen Siedlungsnähe, Niederungen und Waldgebieten

  • Erhalt bestehender Hecken durch abschnittsweises auf den Stock setzen oder starkes Zurückschneiden in mindestens zehnjährigem Abstand (höchstens ein Viertel der Hecke, maximal 50 m am Stück)
  • Anlage von weg- und feldbegleitenden (mind. 3 m breiter) Säume auf trockenwarmen Standorten durch Nutzungsverzicht auf diesen Flächen
  • Anlage von Blühstreifen außerhalb von Stilllegungsflächen, z.B. im Rahmen des Blühstreifenprogramms
  • Pflege von Altgrasbeständen und Staudenfluren durch Mahd in mehrjährigen Abständen (ab Mitte Juni). Abfuhr des Mahdgutes. Bei jährlicher Mahd jeweils nur Teilflächen mähen.
  • Anlage von nicht oder extensiv genutzten gehölz- und krautreichen (mind. 5 m breiten) Gewässerrandstreifen entlang von Gräben und Bächen
  • Anlage von Pufferflächen im Bereich von Quellen (mind. 20 m)
  • Vermeidung des Zuschüttens / Entwässerns von Stillgewässern bzw. Anlage von Stillgewässern

Korridore des Biotopverbundes: Gehölzdominierte Korridore, Korridore über trockene Säume sowie über feuchte, meist grabenbegleitende Säume (vgl. Zielkonzeptkarte)

Trittsteinbiotope des Biotopverbundes

 

 

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[1]    Weitere Anwendungsbestimmungen entsprechen der Fachgesetze liegen in den „Aktuellen Bestimmungen für die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft -2003“ vor, die von der Landwirtschaftskammer Hannover, dem Niedersächsischen Landvolk (Bezirksverband Braunschweig) und der Landberatung Harzvorland (Beratungsringe Schöppenstedt und Börßum) herausgegeben wird.