Die landwirtschaftliche Nutzung nimmt im Planungsgebiet ca. 8785 ha ein (62,6 % der Gesamtfläche) und ist damit die bedeutsamste Flächennutzerin. Auf Ackerflächen entfallen ca. 7481 ha (53,3 %), Grünland nimmt ca. 1303 ha (9 %) ein. Vorgaben zur nachhaltigen und standortangepassten Nutzung basieren auf den Fachgesetzen[1], insbesondere den „Bestimmungen für die gute fachliche Praxis der Bodennutzung in der Landwirtschaft“ – definiert im § 17 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und der „Guten fachlichen Praxis“ (§ 5 BNatSchG). Der Landschaftsplan zeigt auf, in welchen Bereichen die Vorgaben zur nachhaltigen und standortangepassten Nutzung besonders beachtet werden sollten (Gebiete mit Vorrang für den Boden- und Wasserschutz, u.a., zur Vermeidung und Verminderung von Erosion, grundwasserschonende Bewirtschaftung, räumliche Konzentration von Stilllegungsflächen in Bereichen mit Beeinträchtigungen für den Wasser- und Stoffhaushalt) und welche darüber hinaus gehenden Anforderungen des Naturschutzes an eine umweltverträgliche Landwirtschaft bestehen (u.a. Maßnahmen des Artenschutzes, Pflege und Entwicklung von Biotopen (vgl. Luckwald 1994), z.T. im Rahmen von Förderprogrammen).
Wichtigste Adressaten: das Land Niedersachsen, der Landkreis Helmstedt (UNB, UWB), die Wasser- und Bodenverbände, die Landwirtschaftskammer und entsprechende Beratungsstellen sowie die Landwirte. Letztere sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung insbesondere für den Bereich Elmhang informiert und beteiligt worden.
Tabelle 5.4-1: Entwicklungsziele des Naturschutzes und konkrete Maßnahmen der Landwirtschaft
Entwicklungsziel |
Maßnahmen |
Raumbezug |
Vermeidung und Verminderung schadhafter Bodenabträge durch Erosion Vermeidung und Verminderung schadhafter Bodenverdichtungen Sicherung und Entwicklung von Alleen, Obstbaumbeständen, Hecken, Feldgehölzen, Gebüschen u.ä. |
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Gebiete vom Leitbildtyp AE mit Schwerpunkt auf den Elmhang zwischen Bornum und Lelm, Renzelberg bei Lauingen, Hangbereiche des Dorm Gebiete vom Leitbildtyp AB mit Schwerpunkt im Hasenwinkel, Bereich zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt, Westhang des Höhenrücken zwischen Rotenkamp und Glentorf |
Vermeidung und Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in das Grundwasser |
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Gebiete vom Leitbildtyp AB mit Schwerpunkt im Hasenwinkel, Bereich zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt, Westhang des Höhenrücken zwischen Rotenkamp und Glentorf |
Vermeidung und Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer |
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Gebiete vom Leitbildtyp AA, AB, AE, AL, AM |
Verbesserung der Gebietsretention in den Gewässereinzugsgebieten Wiederherstellung und Verbesserung der Retentionsfunktion von Gewässern einschließlich ihrer Auen |
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Schwerpunkt auf Gebiete vom Leitbildtyp AA am Elmhang zwischen Bornum und Lauingen Gebiete vom Leitbildtyp AE, AL, GN
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Sicherung und Entwicklung von niedermoortypischen Lebensräumen Sicherung und Entwicklung von Feuchtgrünland Erhalt von Niedermoorböden Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Böden |
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Gebiete vom Leitbildtyp WN, GE, GN: Niedermoore in der Schunterniederung, Rieseberger Moor, insbesondere auf die nach § 28 a,b NNatG geschützte Flächen und Naturschutzgebieten |
Sicherung und Entwicklung von mesophilem Grünland Wiederherstellung eines grünlandgenutzten Korridors in der Schunterniederung Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher Grundwasserverhältnisse in Auen Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Böden |
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Gebiete vom Leitbildtyp GF, GK, GN, anteilig auch AM, AE: Niederungen von Schunter, Scheppau, Uhrau, Lutter Lehrer Wold (östlich des Beienroder Holz, zwischen Fuchsberg, Langer Berg und Horstberg; Lenebruch), Langeleben, beim Erdfall bei Bornum, nördlich von Rhode |
Naturverträgliche Nutzung, die die Habitat- und Standortansprüche gefährdeter Arten berücksichtigt Sicherung und Entwicklung von Feuchtgrünland Sicherung und Entwicklung von mesophilem Grünland |
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Gebiete vom Leitbildtyp GE, GF, GK, GN, anteilig auch AM: Niederungen von Schunter (insb. Glentorf bis Ochsendorf, Groß Steinum bis Beienrode), Scheppau Lehrer Wold zwischen Fuchsberg, Langer Berg und Horstberg Brachflächen und Staudenfluren angrenzend zum Lutterlandbruch, Rieseberger Moor Brachflächen, Säume und Sandäcker zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt |
Sicherung und Entwicklung von Magerrasen und Heiden |
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Gebiete vom Leitbildtyp AE, AB, AM: Magerrasen am Rieseberg (östlich Scheppau, Kleiner Steinberg), Dorm (Hangbereiche bei Groß Steinum, Beienrode), nordwestlich von Uhry |
Erhöhung des Anteils extensiv genutzter Lebensraumtypen in ausgeräumten Ackerlandschaften |
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Gebiete vom Leitbildtyp AL, AA (Gesamtgebiet) sowie AE, AB, AM: Insb. Brachflächen, Säume und Sandäcker zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt |
Vernetzung trockenwarmer Lebensräume im Offenland und entlang von Waldrändern Vernetzung durch Entwicklung von Trittsteinbiotopen Erhalt trocken-nährstoffarmer Böden |
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Gebiete vom Leitbildtyp GE, GN, AE, AB, AM: Brachflächen, Säume und Sandäcker zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt, bei Uhry Sand- und Kalkacker nach Förderkulisse des NLö am Dorm, Elmhang, Rieseberg und zwischen Lauingen, Rieseberg und Schoderstedt Korridore über trockene Säume (vgl. Karte 5 „Zielkonzept“) |
Sicherung und Entwicklung von Alleen, Obstbaumbeständen, Hecken, Feldgehölzen, Gebüschen u.ä. Vernetzung von Siedlungsbereichen, Wäldern und Niederungen, insbesondere durch Gehölzstrukturen Vernetzung durch Entwicklung von Trittsteinbiotopen
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Korridore des Biotopverbundes: Gehölzdominierte Korridore, Korridore über trockene Säume sowie über feuchte, meist grabenbegleitende Säume (vgl. Zielkonzeptkarte) Trittsteinbiotope des Biotopverbundes |
[1] Weitere Anwendungsbestimmungen entsprechen der Fachgesetze liegen in den „Aktuellen Bestimmungen für die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft -2003“ vor, die von der Landwirtschaftskammer Hannover, dem Niedersächsischen Landvolk (Bezirksverband Braunschweig) und der Landberatung Harzvorland (Beratungsringe Schöppenstedt und Börßum) herausgegeben wird.