5.2
Maßnahmenkonzept für den gemeindlichen Aufgabenbereich
Das Maßnahmenkonzept für den gemeindlichen Aufgabenbereich
ist – neben der Darstellung der nach Naturschutzrecht
besonders geschützten und schutzwürdigen Gebiete – die
zweite Säule des Kapitels 5.
Beschrieben werden insbesondere Maßnahmen, die die Stadt
Königslutter
- im Rahmen der Bauleitplanung,
- bei der Wahrnehmung anderer, in ihrem eigenen
Zuständigkeitsbereich liegenden Aufgaben,
- als Eigentümerin,
- nach § 28 NNatG,
- bei der Beurteilung der Maßnahmen anderer Stellen und
übergemeindlicher Planungen oder
- im Rahmen der öffentlichkeitsarbeit
zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege beitragen kann.
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