Auf der Grundlage des Zielkonzeptes zur natur- und umweltverträglichen Entwicklung der Gemeinde und in Verbindung mit den gemeindlichen Entwicklungsvorstellungen der Flächennutzungsplanung werden in diesem Abschnitt flächenbezogene Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung des Zielkonzeptes und der Vorbereitung der Eingriffsregelung.