5.2.5.2
Maßnahmen an Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen
Die Gemeinde Königslutter besitzt relativ viele Flächen
innerhalb geschlossener Ortschaften. Meist handelt es sich
hierbei um Straßen, Wege und Plätze. Der Stadt Königslutter
wird empfohlen, diese Flächen entsprechend den Anforderungen
des Kapitels 5.4 weiter zu
entwickeln und dabei folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Entsiegelung von befestigten Flächen zur Erhöhung der
Versickerungsrate und zur gezielten Förderung der
Ruderalflora,
- Funktionsbezogen abgestufte Extensivierung der
Nutzung/Mahd des Straßenbegleitgrüns zur Förderung von
Blühaspekten
(z.B. Reduktion der Schnitthäufigkeit auf max. eine Mahd im
Jahr unter Abtransport des Mähgutes, Düngungsverzicht, Verzicht
auf Einsatz von Gift) und der Entwicklung von Ruderalvegetation,
- Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und
Streusalz,
- Verwendung retentionsfördernder Materialien und
Beläge,
- Verwendung regionaltypischer Baumaterialien (Duckstein
für Mauern u.ä.),
- Erhalt der im städtischen Besitz befindlichen
Ducksteinmauern mit typischer Mauerfugenvegetation,
- Erhalt bestehender Bäume und Weiterführung der
Neupflanzung von Straßenbegleitgrün
(z.B. Reduktion der Schnitthäufigkeit auf max. eine Mahd
im Jahr unter Abtransport des Mähgutes, Düngungsverzicht,
Verzicht auf Einsatz von Gift)
, speziell Baumreihen mit
landschaftstypischen Gehölzen.
Im Außenbereich ist die Anzahl der Straßen im Besitz der
Gemeinde relativ gering. Lediglich einige Straßen- und
Wegeabschnitte befinden sich in städtischem Eigentum. Diese
wenigen Streckenabschnitte sollten jedoch genutzt werden, um
das Landschaftsbild anzureichern und so die Attraktivität für
die Erholungssuchenden zu erhöhen. Im übrigen leisten
Gehölzpflanzungen in vielen Fällen einen Beitrag zur
Biotopvernetzung in der Landschaft (siehe Karte 5
„Zielkonzept“). Zusammenfassend sollten auf den
Straßen und den Randstreifen folgende Maßnahmen umgesetzt
werden:
- Entsiegelung von befestigten Flächen zur Erhöhung der
Versickerungsrate und gezielter Förderung der
Ruderalflora,
- Extensivierung der Nutzung/Mahd des Straßenbegleitgrüns
zur Förderung der Ruderalvegetation,
- überprüfung der Besitzgrenzen zur Verhinderung des
allmählichen Flächenschwunds von Säumen,
- Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und
Streusalz,
- Erhalt bestehender Bäume und Weiterführung der
Neupflanzung von Straßenbegleitgrün, speziell Baumreihen mit
landschaftstypischen Gehölzen (siehe Tabelle
A 2.4-1 im Anhang).
Die Darstellung der Flächen, auf denen diese Maßnahmen
vorrangig durchzuführen sind, erfolgt in Karte 6 „Planung
und Entwicklung“. Speziell in den ausgeräumten
Ackerlandschaften (siehe Karte 2 „Landschaftsbild“)
sollten landschaftsbildwirksame Bepflanzung der Straßen und
Feldwegen mit Gehölzen durchgeführt werden. Besonders
vordringlich erscheint die Bepflanzung:
- Im Raum westlich von Glentorf (z.B. zwischen Hof Krone
und Clauscamp oder die Strecke Glentorf – Sportplatz -
Clauscamp),
- im Raum zwischen Ochsendorf und Uhry, Pflege und
Fortführung der Obstbaumreihen,
- entlang des Feldwegs östlich von Klein Steimke,
- entlang der Feldwege nördlich vom Rottlof,
- an verschiedenen Abschnitten der Straße zwischen
Ochsendorf und Uhry,
- entlang des sog. „Promillewegs“ zwischen
Lauingen und der Kernstadt.
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