5.2.5.2     Maßnahmen an Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen

Die Gemeinde Königslutter besitzt relativ viele Flächen innerhalb geschlossener Ortschaften. Meist handelt es sich hierbei um Straßen, Wege und Plätze. Der Stadt Königslutter wird empfohlen, diese Flächen entsprechend den Anforderungen des Kapitels 5.4 weiter zu entwickeln und dabei folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

Im Außenbereich ist die Anzahl der Straßen im Besitz der Gemeinde relativ gering. Lediglich einige Straßen- und Wegeabschnitte befinden sich in städtischem Eigentum. Diese wenigen Streckenabschnitte sollten jedoch genutzt werden, um das Landschaftsbild anzureichern und so die Attraktivität für die Erholungssuchenden zu erhöhen. Im übrigen leisten Gehölzpflanzungen in vielen Fällen einen Beitrag zur Biotopvernetzung in der Landschaft (siehe Karte 5 „Zielkonzept“). Zusammenfassend sollten auf den Straßen und den Randstreifen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

Die Darstellung der Flächen, auf denen diese Maßnahmen vorrangig durchzuführen sind, erfolgt in Karte 6 „Planung und Entwicklung“. Speziell in den ausgeräumten Ackerlandschaften (siehe Karte 2 „Landschaftsbild“) sollten landschaftsbildwirksame Bepflanzung der Straßen und Feldwegen mit Gehölzen durchgeführt werden. Besonders vordringlich erscheint die Bepflanzung:

 

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