5.2.5.3     Maßnahmen an Gewässern III. Ordnung

Die Gewässer II. Ordnung – die Schunter, die Uhrau, die Scheppau ab der Ortschaft Scheppau, die Lauinger Mühlenriede nördlich der Ortschaft Lauingen sowie die Lutter – werden vom Unterhaltungsverband Schunter unterhalten. Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung hingegen obliegt grundsätzlich dem Eigentümer (§ 107 NWG). Für die Gräben in der Schunteraue unterhalb von Glentorf ist der Entwässerungsverband Glentorf-Heiligendorf, für die in der Schunteraue zwischen Ochsendorf und Glentorf der Schunter-Scheppauverband zuständig. Für eine Reihe weiterer Gewässerabschnitte III. Ordnung liegt die Unterhaltungspflicht – obwohl nur stellenweise Eigentümerin - bei der Stadt Königslutter, da es sich um gemarkungsübergreifende Gewässer handelt. Zu nennen sind folgende Abschnitte:

Die Unterhaltungspflicht für die Gewässer ist eine öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit (§ 97 NWG). Der Umfang der Unterhaltung ist in § 98 NWG festgelegt und umfasst im Wesentlichen die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss. Hierzu zählen Maßnahmen zur Reinigung, Räumung, Freihaltung sowie dem Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer. Auch die Unterhaltung und der Betrieb von Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen, gehören dazu. Auf der anderen Seite ist auch den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen. So gehören zur Unterhaltung grundsätzlich auch Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung des Selbstreinigungsvermögens. Gemäß § 98 NWG ist auch das (Landschafts-)Bild und der Erholungswert der Gewässerlandschaft zu berücksichtigen. Insgesamt ist eine naturnahe Gewässerunterhaltung anzustreben, die durch die Reduktion der Eingriffe auf das erforderliche Maß beiträge:

Aus diesen Zielen ergeben sich folgende Maßnahmen:

Soweit die Fließgewässer im Verantwortungsbereich der Stadt liegen, werden die Anforderungen an eine naturnahe Gewässerunterhaltung bereits weitgehend erfüllt. Bezogen auf andere Unterhaltungspflichtige, z.B. die Feld-Interessentschaften konnten durch entsprechende Schulungen weitere Fortschritte erzielt werden.

 

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