Der Naturraum Elm konstituiert sich aus dem forstlich genutzten Waldgebiet des Elms (Leitbildtypen „Waldgebiete mit Entwicklungspotenzial für bedingt naturnahe Laubmischwälder (WL)“, „Naturnahe Laub- und Laubmischwälder mesophiler Standorte (WM)“, „Historische Kulturlandschaften mit hohem Anteil an Grünland, Hecken und Kleinwäldern (GK)“ und „Bodenabbau- und Bodenabraumgebiete mit Entwicklungspotenzial für Trocken- und Offenbodenlebensräume und nährstoffarme Stillgewässer (BO)“), den landwirtschaftlich geprägten unteren Hanglagen (Leitbildtypen „Agrarlandschaften mit abflussmindernder Nutzung (AA)“, „Agrarlandschaften mit erosionsmindernder Nutzung (AE)“ sowie „Agrarlandschaften auf Löss mit gewässer- und bodenschonender Nutzung (AL)“) und dem südlichen Teil des Planungsgebietes von Königslutter (Leitbildtypen „Historische Ortskerne mit hohem Anteil an regionaltypischer Bausubstanz und Grünflächen (SA)“ und „Siedlungs-, Gewerbe und Industriebereiche mit hohem Anteil an standortgerechten Vegetationselementen und regionaltypischer Ortsrandgestaltung (SN)“).
Die Flächenverteilung der Zielkategorien verdeutlicht die räumlichen Schwerpunkte der einzelnen Schutzgüter. Einen Schwerpunkt bilden die Waldbereiche des Elms hinsichtlich des Schutzes von Boden und Wasser sowie die Freiflächen zwischen der Kernstadt und dem Wald für die bioklimatischen Belange im Siedlungsbereich; sie bedingen den hohen Flächenanteil der Kategorie „Sicherung und Verbesserung“ von etwas über 50 %. Die „Umweltgerechte Nutzung“ mit knapp 22 % liegt vor allem in der Kernstadt Königslutter und in den ackerbaulich genutzten östlichen Elmhangbereichen bei Lelm, während die Bereiche südwestlich von Sunstedt wie auch der westliche Elmhangbereich erosionsbedingt der Zielkategorie „Entwicklung und Wiederherstellung“ mit knapp 13 % der Fläche zugeschlagen wird. Die für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Flächen liegen mit wenigen Ausnahmen (u.a. Erdfall) im Waldgebiet des Elms, sie nehmen ca. 16 % der Fläche ein. Die 0,10 % der Zielkategorie „Verbesserung“ sind im Waldrandbereich angrenzend zur Rodungsinsel Langeleben zu finden.
Spezifische naturraumbezogene naturschutzfachliche Unterziele in der naturräumlichen Einheit „Elm“ ergeben sich aus den standörtlichen Gegebenheiten (lößbedeckte steile Hanglagen, Karstmorphologie), der Landschaftsgeschichte, dem Vorkommen landesweit bedeutsamer Arten (u.a. Springfrosch) und der direkten Stadt-Umland-Beziehung um die Kernstadt Königslutter am Elm. Der Naturraum ist innerhalb des Plangebietes der Schwerpunktraum hinsichtlich der „Agrarlandschaften mit erosionsmindernder Nutzung (AE)“. Seine Bedeutung für „Naturnahe Laub- und Laubmischwälder mesophiler Standorte (WM)“ wird mit den als FFH-Gebiet („Nordwestlicher Elm“ 153) gemeldeten Flächen im Elm hervorgehoben und dem Entwicklungsbedarf hinsichtlich vielfältiger und versatzreicher gestalteterWaldrandlinien mit Schwerpunkt am östlichen Elm. Darüber hinaus kommt dem Naturraum eine besondere Bedeutung bei der Sicherung landesweit seltener Arten zu wie den Vorkommen des Springfrosches, auf dessen Lebensraumansprüche auch einige der Ziele innerhalb des Biotopverbundes abgestimmt sind. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Bedeutung der linearen Strukturen im Elmhangbereich als Verbindungselement zwischen dem Waldbereich des Elms und den Siedlungen, Niederungen und Wäldern des Umlandes hervorzuheben. Erhalt und Entwicklung charakteristischer und prägender Landschaftsbildelemente und Nutzungen (Hecken, Alleen, Obstbestände und Grünland sowie barocker Quellhäuser, der Burgruine in Langeleben, Erdfälle) trägt zum Erhalt der historisch gewachsenen Eigenart am Elmhang bei Bornum sowie im Gebiet der Rodungsinsel Langeleben bei. Die Vielzahl geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte verdeutlicht den Formenschatz der Karstmorphologie im Elm. Beeinträchtigungen für Offenlandarten (vgl. Tab. A 3.1-4 z.B. Feldlerche (Alauda arvensis), Reseda-Weißling (Pontia daplidice)), die sich durch die Naherholung vor allem angrenzend zur Kernstadt ergeben, sind durch entsprechend ausgewiesene störungsfreie Gebiete u.a. mit Anleinzwang für Hunde und ggf. Ausweisung von Reitwegen zu reduzieren. Aus der städtischen Bebauungssituation heraus ergibt sich auch die hohe Bedeutung des Umlandes, insbesondere der stadtnahen innerörtlichen Wald- und Freiflächenbereiche für die bioklimatischen Verhältnisse in der Stadt. Im Falle von Siedlungserweiterungen ist die Gewährleistung dieser Funktionen von größter Bedeutung. Dies gilt insbesondere für ein „Zusammenwachsen“ der Kernstadt mit dem Ortsteil Sunstedt, welches auch hinsichtlich des Landschaftsbildes problematisch wäre (vgl. Karte 2 „Landschaftsbild“). Die Frischluftschneisen sind folglich bei der Gestaltung der Stadt-Offenland-übergange im Bereich der jüngeren Siedlungsgebiete ebenso zu beachten wie die vorrangige Verwendung naturraumtypischer Struktur- und Vegetationselemente.
Vollständige tabellarische übersicht der Ziele s. Tabelle A 4.5-2.