Spezifische naturraumbezogene naturschutzfachliche Unterziele in der naturräumlichen Einheit „Dormhügelland“ ergeben sich aus der standörtlichen Vielfalt (trockenwarme Standorte an Hanglagen bzw. über Sanden, Karstmorphologie, Niedermoore in Niederungen, austragempfindliche Sandböden), der Landschafts- und Nutzungsgeschichte, dem Vorkommen landesweit bedeutsamer Arten (u.a. Springfrosch im Dorm, Kleiner Sonnenröschen-Bläuling (Aricia agestis) in der Umgebung des Rieseberger Moores) und der direkten Stadt-Umland-Beziehung um die Kernstadt. Der Naturraum ist aufgrund der Vielfalt der Lebensräume und der zentralen Lage innerhalb des Plangebietes der Schwerpunktraum hinsichtlich des Biotopverbundes. Ein besonderer Schwerpunkt in diesem Naturraum liegt auf der Entwicklung und Vernetzung trockenwarmer Lebensräume an Säumen, Waldrändern und blütenreichen Magerrasen sowie auf Sandäckern (Zielkategorie „Entwicklung und Wiederherstellung“). Neben den trocken-warmen Lebensräumen der Zielart Kleiner Sonnenröschen-Bläuling (Aricia agestis) sind gemäß den Zielen des ökologischen Verbundsystems auch die Springfroschvorkommen im Elm und Dorm über Gewässer-Verbundstrukturen zu entwickeln und zu sichern, bei der Unterhaltung der Lauinger Mühlenriede sind die Lebensraumansprüche des Bachneunauges zu Grunde zu legen. Als weiteres Element des Biotopverbundes ist die Schunteraue als große Achse aus Feuchtlebensräumen sowie Vogelzugroute zu sichern, über die räumliche Zuweisung der Leitbildtypen wird die aktuell zu sichernde bzw. zukünftig zu entwickelnde Situation vorgegeben. Weitere Kernflächen sind die historisch alten Waldstandorte im Rieseberg und Dorm, deren relative Ungestörtheit sich nicht nur im Standort, speziell Boden, sondern auch im entsprechenden Arteninventar zeigt (beide gemeldet als Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung nach FFH-RL). Die naturschutzfachliche Bedeutung des Dorms - als Namensgeber des Naturraumes – zeigt sich in den weiteren zu sichernden Werten für den Boden (Geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte der Karstmorphologie) und das Landschaftsbild (Heckenlabyrinth im sogenannten Irrgarten).
Die aus der Sicht des Naturschutzes zu sichernden bzw. zu verbessernden Flächen konzentrieren sich auf vorrangig feucht-nasse bzw. trocken-nährstoffarme Standorte am Dorm und Rieseberg sowie die Schunteraue. Mit einem Flächenanteil von rund 25 % am gesamten Naturraum stellen sie gleichzeitig wichtige Kernflächen der Biotopverbundes dar. Aufgrund der besonderen Werte für den Schutz von Boden und Wasser sind „Waldgebiete mit Entwicklungspotenzial für bedingt naturnahe Laubmischwälder (WS)“ die Schwerpunkträume der Kategorie „Sicherung und Verbesserung“ im Bereich der Gemarkung Lauingen auf ca. ein Achtel der Naturraumfläche. Je 31 % Flächenanteil umfassen die Gebiete der Zielkategorien „Umweltgerechte Nutzung“ im Süden und Westen des Naturraumes sowie am Dormhang und „Entwicklung und Wiederherstellung“ auf den stoffaustrags- und erosionsgefährdeten Böden über tertiären Sanden im Zentrum.
Das Dormhügelland beinhaltet aufgrund der vielfältigen naturräumlichen Ausstattung 15 der 17 Leitbildtypen. Dominant sind „Agrarlandschaften“ mit flächenmäßigem Schwerpunkt auf „Agrarlandschaften mit boden- und / oder grundwasserschonender Nutzung (AB)“ und „Agrarlandschaften mit hohem Anteil landschaftstypischer Strukturelemente (AM)“. Vergleichsweise kleine Bereiche nehmen die „Agrarlandschaften mit abflussmindernder Nutzung (AA)“ im Gebiet südlich des Riesebergs ein, am Dormhang sind außerdem die „Agrarlandschaften mit erosionsmindernder Nutzung (AE)“ vertreten. Ebenfalls von hoher räumlicher Bedeutung sind die Leitbildtypen der „Wälder“, die mit allen fünf Typen vertreten sind. Sie werden mit Ausnahme der bestehenden Nadelwälder (Leitbildtyp „Waldgebiete mit Entwicklungspotenzial für bedingt naturnahe Laubmischwälder (WL)“) in der Zielkategorie Sicherung geführt. Hervorzuheben sind in dieser Zielkategorie neben den großen Gebieten der „Naturnahe Laub- und Laubmischwälder mesophiler Standorte (WM)“ die Bereiche vom Typ „Naturnahe Laub- und Laubmischwälder bodensaurer Standorte (WS)“ und „Naturnahe Laub- und Laubmischwälder trockener Standorte (WT)“ am Dorm und Rieseberg, die aufgrund ihrer Ausprägung als Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) nach FFH-RL (93/43/EWG) gemeldet worden sind. Den westlichen Teil der Schunteraue bei Beienrode nehmen auf kleiner Fläche „Naturnahe Feucht-, Nass- und Bruchwälder der Niedermoore und Niederungen (WN)“ ein. Sie bilden zusammen mit den östlich angrenzenden „Kleinstrukturierten Extensiv-Grünlandgebiete auf Niedermoor (GE)“ den Lutterlandbruch als relativ naturnah ausgeprägten Anteil der Schunterniederung über Niedermoor. östlich anschließend folgen die als Intensivgrünland oder Acker genutzten Bereiche der Schunterniederung, deren übergreifendes naturschutzfachliches Leitbild unter „Niederungen mit Entwicklungspotenzial für Feuchtgrünland (GN)“ zusammengefasst wird. Neben den bereits beschriebenen, zu sichernden Ausschnitten der Naturlandschaft in den Wäldern verfügt der Dorm auch über Bereiche kleinräumig strukturierter Kulturlandschaft, deren zukünftige Entwicklung in das Leitbild „Historische Kulturlandschaften mit hohem Anteil an Grünland, Hecken und Kleinwäldern (GK)“ fällt.
Zu den im Naturraum vorkommenden Ortschaften zählen Beienrode, Lauingen und Groß Steinum. Die bevorzugte Lage der dörflichen Siedlungen des Naturraumes auf Festgesteinssockeln oder Niederungsrändern bringt den Reliefaspekt in das Landschaftsbild ein. Innerörtliche visuelle Achsen in die historischen Ortslagen, aber auch weithin sichtbare Blickpunkte einschließlich der Siedlung / Stadt - Offenland-übergange sind für das Landschaftserleben im Dormhügelland von Bedeutung. Bei der zukünftigen Siedlungsentwicklung (Leitbildtypen „Historische Ortskerne mit hohem Anteil an regionaltypischer Bausubstanz und Grünflächen (SA)“ und „Siedlungs-, Gewerbe und Industriebereiche mit hohem Anteil an standortgerechten Vegetationselementen und regionaltypischer Ortsrandgestaltung (SN)“) sind die genannten Werte über die örtliche Flächennutzungsplanung zu sichern. Aus der Bebauungssituation in der Kernstadt Königslutter ergibt sich auch die hohe Bedeutung der innerörtlichen Freiflächen und des stadtnahen Umlandes für die bioklimatischen Verhältnisse in der Stadt, die durch die Flächennutzungsplanung zu beachten sind. Eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Siedlung, Lagerstättenabbau, Industrie und Gewerbe durch Ausweisung insbesondere im Gebiet der Kernstadt würde zu einer Minderung der zusätzlichen Bodenversiegelung beitragen. Dies erfolgte bereits in der Vergangenheit, soweit Investoren für diese Flächen verfügbar waren, z.B. beim Gelände der Zuckerfabrik sowie der alten Konservenfabrik.
Vollständige tabellarische übersicht der Ziele s. Tabelle A 4.5-3.