A-4.5.3           Dormhügelland (512.20)

Tabelle A 4.5-3:    Naturraumbezogene naturschutzfachliche Unterziele im „Dormhügelland (512.20)“

KüRZEL

UNTERZIEL

INHALTLICHE UND RäUMLICHE
KONKRETISIERUNG

AB-1.02

Reduktion von Beeinträchtigungen durch die Erholungsnutzung

Angelaktivitäten und Teichwirtschaft im Lutterland­bruch; überprüfung des Standortes des Modellflugplatzes im Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Schunter“; Räumung der nicht genehmigten Pferdeställe nordöstl. von Lauingen; Anlage von zusätzlichen Reitwegen zur Schonung bestehender Wegränder

AB-1.06

Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer, einschließlich ihrer Uferbereiche

Schunteraue, Lauinger Mühlenriede unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche des Bachneunauges

AB-1.08

Dauerhafte Erhaltung von naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft

NSG „Lutterlandbruch“ (BR 101), „Rieseberg“ (BR 57) und „Rieseberger Moor“ (BR 5); LSG „Mittlere Schunter“ (HE 13), Naturdenkmale HE 4 und 6

AB-1.09

Naturschutzrechtliche Sicherung von Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung erfüllen

Erweiterungen des LSG „Mittlere Schunter“ (HE 13), Umwandlung von Teilen des bestehenden LSG in Naturschutz­gebiete (Oberlauf der Scheppau) bzw. in Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) siehe Kapitel 5.1

AB-2.01

Kurzfristig besondere Hilfsmaßnahmen für bestandsbedrohte (kulturfolgende) Arten/-gruppen

Zwischen Lauingen, Sunstedt, Lelm und dem Elm ist eine durchgehende lineare Gehölzstruktur als Biotopverbund für Fledermäuse einzurichten

AB-5.03

Sicherung und Entwicklung naturnah genutzter Teichwirtschaften für charakteristische Tier- und Pflanzenarten

Angelaktivitäten und Teichwirtschaft im Lutterlandbruch, Puritzmühle

BW-1.02

Erhaltung trocken-nährstoffarmer Böden

Podsole und Podsol-Braunerden (mit Ackerzahl < 25) zwischen Rieseberg, Lauingen und Schoderstedt als Standorte für Sandäcker, Hanglagen und Kammbereiche des Dorm mit Rendzinen als Standorte für Kalkäcker; Rendzinen unter Kalkacker am nordwestlichen Rieseberg (Flurbezeichnung Kleiner Steinberg); nährstoffarme Pseudogleye am südlichen Dormhang unter Grünland am Hainberg sowie am Niederungsrand der Schunter (Flurbezeichnung Warl) und am Buchberg unter Gehölzvegetation; nährstoffarme Gleye unter Grünland westlich vom Rieseberg, Pararendzinen unter Halbtrockenrasen und Kalkacker am nordwestlichen Rieseberg

BW-1.03

Erhaltung naturnaher Böden unter Wald

Rendzinen auf historisch alte Waldstandorte im Bereich des Rieseberg und Dorm

BW-1.04

Sicherung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte

Erdfälle am Dorm, Salzquellen am Rieseberg; Aufschlüsse bei Rieseberg

BW-1.05

Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Bodentypen

Braunerde-Regosole am Westende des Dorm in vom Kalibergbau unbeeinträchtigten Hanglagen; Rendzinen am Dorm, Rieseberg, die als historisch alte Waldstandorte naturnahe Böden sind und zukünftig als FFH-Gebiet gesichert werden; Rendzinen unter Kalkacker am nordwestlichen Rieseberg (Flurbezeichnung Kleiner Steinberg); Niedermoore im Bereich des NSG Lutterlandbruch; Gley-Braunauenboden im überschwemmungsbereich der Schunter; Braunerde Ranker südlich der Ortschaft Rieseberg

BW-2.11

Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Siedlung, Lagerstättenabbau, Industrie und Gewerbe

Kernstadt Königslutter, Lauingen, Groß Steinum

KL-1.02

Sicherung von Bereichen mit besonderen Funktionen für Klima und Luft

Kernstadt Königslutter

KL-2.01

Vermeidung bzw. Verringerung von Luftverunreinigungen

Verlauf der B1

KL-2.02

Vermeidung und Verminderung von Lärmemissionen

Verlauf der B1 und der Bahnstrecke Braunschweig-Helmstedt

LA-1.03

Erhalt und Entwicklung von naturraumtypischen Nutzungsmustern und Grenzlinien

Grünlandnutzung in den Niederungen, heckengesäumte äcker und Magerrasen in den Hanglagen, Wald in den Kammlagen

LA-3.01

Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Abbau, optische Entschärfung der Mobilfunkanlage am Dorm; Räumung der nicht genehmigten Pferdeställe nordöstl. von Lauingen, landschaftliche Einbindung von Ortsrändern mit störendem übergang

 

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