Tabelle A 4.5-3: Naturraumbezogene naturschutzfachliche Unterziele im „Dormhügelland (512.20)“
KüRZEL |
UNTERZIEL |
INHALTLICHE UND RäUMLICHE |
AB-1.02 |
Reduktion von Beeinträchtigungen durch die Erholungsnutzung |
Angelaktivitäten und Teichwirtschaft im Lutterlandbruch; überprüfung des Standortes des Modellflugplatzes im Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Schunter“; Räumung der nicht genehmigten Pferdeställe nordöstl. von Lauingen; Anlage von zusätzlichen Reitwegen zur Schonung bestehender Wegränder |
AB-1.06 |
Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer, einschließlich ihrer Uferbereiche |
Schunteraue, Lauinger Mühlenriede unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche des Bachneunauges |
AB-1.08 |
Dauerhafte Erhaltung von naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft |
NSG „Lutterlandbruch“ (BR 101), „Rieseberg“ (BR 57) und „Rieseberger Moor“ (BR 5); LSG „Mittlere Schunter“ (HE 13), Naturdenkmale HE 4 und 6 |
AB-1.09 |
Naturschutzrechtliche Sicherung von Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung erfüllen |
Erweiterungen des LSG „Mittlere Schunter“ (HE 13), Umwandlung von Teilen des bestehenden LSG in Naturschutzgebiete (Oberlauf der Scheppau) bzw. in Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) siehe Kapitel 5.1 |
AB-2.01 |
Kurzfristig besondere Hilfsmaßnahmen für bestandsbedrohte (kulturfolgende) Arten/-gruppen |
Zwischen Lauingen, Sunstedt, Lelm und dem Elm ist eine durchgehende lineare Gehölzstruktur als Biotopverbund für Fledermäuse einzurichten |
AB-5.03 |
Sicherung und Entwicklung naturnah genutzter Teichwirtschaften für charakteristische Tier- und Pflanzenarten |
Angelaktivitäten und Teichwirtschaft im Lutterlandbruch, Puritzmühle |
BW-1.02 |
Erhaltung trocken-nährstoffarmer Böden |
Podsole und Podsol-Braunerden (mit Ackerzahl < 25) zwischen Rieseberg, Lauingen und Schoderstedt als Standorte für Sandäcker, Hanglagen und Kammbereiche des Dorm mit Rendzinen als Standorte für Kalkäcker; Rendzinen unter Kalkacker am nordwestlichen Rieseberg (Flurbezeichnung Kleiner Steinberg); nährstoffarme Pseudogleye am südlichen Dormhang unter Grünland am Hainberg sowie am Niederungsrand der Schunter (Flurbezeichnung Warl) und am Buchberg unter Gehölzvegetation; nährstoffarme Gleye unter Grünland westlich vom Rieseberg, Pararendzinen unter Halbtrockenrasen und Kalkacker am nordwestlichen Rieseberg |
BW-1.03 |
Erhaltung naturnaher Böden unter Wald |
Rendzinen auf historisch alte Waldstandorte im Bereich des Rieseberg und Dorm |
BW-1.04 |
Sicherung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte |
Erdfälle am Dorm, Salzquellen am Rieseberg; Aufschlüsse bei Rieseberg |
BW-1.05 |
Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Bodentypen |
Braunerde-Regosole am Westende des Dorm in vom Kalibergbau unbeeinträchtigten Hanglagen; Rendzinen am Dorm, Rieseberg, die als historisch alte Waldstandorte naturnahe Böden sind und zukünftig als FFH-Gebiet gesichert werden; Rendzinen unter Kalkacker am nordwestlichen Rieseberg (Flurbezeichnung Kleiner Steinberg); Niedermoore im Bereich des NSG Lutterlandbruch; Gley-Braunauenboden im überschwemmungsbereich der Schunter; Braunerde Ranker südlich der Ortschaft Rieseberg |
BW-2.11 |
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Siedlung, Lagerstättenabbau, Industrie und Gewerbe |
Kernstadt Königslutter, Lauingen, Groß Steinum |
KL-1.02 |
Sicherung von Bereichen mit besonderen Funktionen für Klima und Luft |
Kernstadt Königslutter |
KL-2.01 |
Vermeidung bzw. Verringerung von Luftverunreinigungen |
Verlauf der B1 |
KL-2.02 |
Vermeidung und Verminderung von Lärmemissionen |
Verlauf der B1 und der Bahnstrecke Braunschweig-Helmstedt |
LA-1.03 |
Erhalt und Entwicklung von naturraumtypischen Nutzungsmustern und Grenzlinien |
Grünlandnutzung in den Niederungen, heckengesäumte äcker und Magerrasen in den Hanglagen, Wald in den Kammlagen |
LA-3.01 |
Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes |
Abbau, optische Entschärfung der Mobilfunkanlage am Dorm; Räumung der nicht genehmigten Pferdeställe nordöstl. von Lauingen, landschaftliche Einbindung von Ortsrändern mit störendem übergang |