A-4.5.4           Helmstedter Mulde (512.21)

Tabelle A 4.5-4:    Naturraumbezogene naturschutzfachliche Unterziele in der „Helmstedter Mulde (512.21)“

KüRZEL

UNTERZIEL

INHALTLICHE UND RäUMLICHE
KONKRETISIERUNG

AB-1.06

Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer, einschließlich ihrer Uferbereiche

Insbesondere der Schierpkebach, aber auch Scheidewellenbach und Sunstedter Bach

AB-1.08

Dauerhafte Erhaltung von naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft

Sicherung des geschützten Biotops (§28a NNatG) am Hagenhof

AB-1.09

Naturschutzrechtliche Sicherung von Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung erfüllen

Sicherung des Schierpkebachs, der die Voraussetzungen zur Ausweisung als NSG erfüllt.

BW-1.04

Sicherung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte

Quellbereich beim Klostergut Hagenhof

KL-2.01

Vermeidung bzw. Verringerung von Luftverunreinigungen

Verlauf der B 1

KL-2.02

Vermeidung und Verminderung von Lärmemissionen

Verlauf der B 1 und der Bahnstrecke Braunschweig-Helmstedt

LA-3.01

Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

überführung der B 1 über die Bahntrasse

LA-3.02

Minimierung visueller Zerschneidungen durch Verkehrswege und Leitungssysteme

Verlauf der B 1 und Bahntrasse

LA-3.03

Minimierung von Lärmeinwirkungen

Verlauf der B 1 und Bahntrasse

 

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