Tabelle A 4.5-5: Naturraumbezogene naturschutzfachliche Unterziele in der „Schunteraue (624.10)“
KüRZEL |
UNTERZIEL |
INHALTLICHE UND RäUMLICHE KONKRETISIERUNG |
AB-1.06 |
Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer, einschließlich ihrer Uferbereiche |
Schunter mit Flöße- und Grenzgraben, Lauinger Mühlenriede, Scheppau und Uhrau |
AB-1.08 |
Dauerhafte Erhaltung von naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft |
Sicherung des NSG „Rieseberger Moor“ (NSG BR 5) und des LSG „Mittlere Schunter“ (LSG HE 13) |
AB-1.09 |
Naturschutzrechtliche Sicherung von Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung erfüllen |
Nahezu flächendeckend erfüllt das Gebiet die für die Ausweisung als NSG erforderlichen Voraussetzungen (siehe Kap. 5.1), zum Beispiel im Uhrau-Bruch und im Klein Steimker Bruch |
AB-4.08 |
Verminderung der Zerschneidungswirkung von Verkehrsstraßen |
Schunterüberquerung der Bundesautobahn |
BW-1.01 |
Erhalt von Niedermoorböden |
überprüfung, ggf. Rückbau bestehender Entwässerung zur Wiederherstellung niedermoortypischer Wasserverhältnisse im Klein Steimker Moor, Rieseberger Moor, Bruchniederung westlich von Uhry, |
BW-1.04 |
Sicherung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte |
Aufschlüsse nördlich von Glentorf |
BW-1.05 |
Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Bodentypen |
Niedermoore im Klein Steimker Moor, Rieseberger Moor, Bruchniederung westlich von Uhry insbesondere unter gut ausgeprägten Extrembiotopen der Niedermoore und Sümpfe sowie Feuchtgrünland; Gley-Braunaunboden in der nördlichen Schunterniederung im Bereich der Ballwallswiesen |
KL-2.02 |
Vermeidung und Verminderung von Lärmemissionen |
Schunterüberquerung der Bundesautobahn |
LA-1.03 |
Erhalt und Entwicklung von naturraumtypischen Nutzungsmustern und Grenzlinien |
flächendeckender Erhalt der großen Nutzungs- und Strukturvielfalt mit hohem Grenzlinienanteil |
LA-3.01 |
Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes |
Schunterüberquerung der Bundesautobahn, Einstellung der Fischzucht im NSG „Rieseberger Moor“ |
LA-3.02 |
Minimierung visueller Zerschneidungen durch Verkehrswege und Leitungssysteme |
Schunterüberquerung der Bundesautobahn |
LA-3.03 |
Minimierung von Lärmeinwirkungen |
Schunterüberquerung der Bundesautobahn |