4.5.4      Helmstedter Mulde (512.21)

Die Zielvorgaben für die zukünftige Entwicklung der Helmstedter Mulde werden vorrangig durch das Schutzgut Boden bestimmt. Die einheitliche Ausstattung des Naturraumes sowie die großflächig intensiven Nutzungsstrukturen des landwirtschaftlichen Gunstraumes der lößbedeckten Hügellandschaft zwischen Elm und Schunter bedingt die Einengung auf drei Leitbildtypen („Agrarlandschaften auf Löss mit gewässer- und bodenschonender Nutzung (AL)“, „Agrarlandschaften mit boden- und / oder grundwasserschonender Bewirtschaftung (AB)“, „Historische Ortskerne mit hohem Anteil an re­gional­typischer Bausubstanz und Grünflächen (SA)“) sowie die Dominanz der Zielkategorie der „Umweltgerechten Nutzung“ im Sinne der standortangepassten Bewirtschaftung (gemäß § 5 BNatSchG) bzw. umweltgerechte Bewirtschaftung (gemäß § 17 BBodSchG). Diese Zielkategorie ist für knapp 85 % der Gesamtfläche vergeben und auszurichten auf die Verbesserung und den Erhalt der Bodenstruktur sowie der biologischen Aktivität. Weitere 14 % - vornehmlich in stärker reliefierten Hangbereichen - entfallen auf „Vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung“, wo die Nutzung insbesondere auf die Verbesserung der Retention sowie Minderung des Direktabflusses ausgerichtet ist. Der Anteil von zu sichernder Flächen (Schierpkebach) bzw. zu sichernder und zu verbessernder Flächen (siedlungsnahe Dauervegetationsflächen) liegt zusammen unter 1 %.

Eine deutliche Anreicherung mit naturraumtypischen Strukturelementen der Feldflur wie Obstbaumalleen, Baumgruppen, Grünland entlang der Gewässer und in Hanglagen ist im Rahmen der standortangepassten Bewirtschaftung (gemäß § 5 BNatSchG) anzustreben, sie übernehmen darüber hinaus Funktionen für den Arten- und Biotopschutz, den Biotopverbund (Vernetzung von Siedlungsbereichen, Wäldern und Niederungen, insbesondere durch Gehölzstrukturen) und das Landschaftsbild. Historisch gewachsene Ortsbilder bzw. Blickbeziehungen in Lelm (innerörtliche visuelle Achse) sowie das Ambiente von Schickelsheim und Hagenhof als Gutshöfe / Domäne (u.a. Parkanlagen, Altbaumbestände, Mauer und Quellteich) sind bei der zukünftigen Siedlungsentwicklung (Leitbildtypen „Historische Ortskerne mit hohem Anteil an regionaltypischer Bausubstanz und Grünflächen (SA))“ zu berücksichtigen und durch die Bauleitplanung zu unterstützen.

Vollständige tabellarische übersicht der Ziele s. Tabelle A 4.5-4.

 

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