A-4.5.2           Elm (512.15)

Tabelle A 4.5-2:    Naturraumbezogene naturschutzfachliche Unterziele im „Elm (512.15)“

KüRZEL

UNTERZIEL

INHALTLICHE UND RäUMLICHE
KONKRETISIERUNG

AB-1.02

Reduktion von Beeinträchtigungen durch die Erholungsnutzung

Einrichtung von störungsfreien Brutgebieten für Offenlandarten, Anleinen von Hunden ggf. Ausweisung von Reitwegen

AB-1.06

Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer, einschließlich ihrer Uferbereiche

Insbesondere der Oberlauf der Scheppau und des Schierpke Bachs

AB-1.08

Dauerhafte Erhaltung von naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft

Naturdenkmal HE 4 und 17; LSG HE 16 „Elm“; Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Nordwestlicher Elm“ 153 nach FFH-RL

AB-1.09

Naturschutzrechtliche Sicherung von Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung erfüllen

Erweiterungen des LSG „Elm“, Umwandlung von Teilen des bestehenden LSG „Elm“ (HE 16) in Naturschutz­gebiete, bzw. in Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) siehe Kapitel 5.1

AB-2.01

Kurzfristig besondere Hilfsmaßnahmen für bestandsbedrohte (kulturfolgende) Arten/-gruppen

Zwischen Bornum, Lauingen, Sunstedt, Lelm und dem Elm ist eine durchgehende lineare Gehölzstruktur als Biotopverbund für Fledermäuse einzurichten

AB-4.08

Verminderung der Zerschneidungswirkung von Verkehrsstraßen

Bau von Querungshilfen und Leitsystemen für Amphibien an dem Kreuzungspunkt von B1 und Lauinger Mühlenriede

BW-1.03

Erhaltung naturnaher Böden unter Wald

Rendzinen auf historisch alte Waldstandorte im Bereich des Elm

BW-1.04

Sicherung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte

Erdfälle bei Bornum, im Elm bei Langeleben (Gütte, östlich von Langeleben), Kreuzquelle, Osterspring, Lutterspring, Quelle des Schierpkebach

BW-1.05

Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Bodentypen

Rendzinen im Bereich des Elm, die als historisch alte Waldstandorte naturnahe Böden sind und zukünftig als FFH-Gebiet gesichert werden

BW-2.11

Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Siedlung, Lagerstättenabbau, Industrie und Gewerbe

Kernstadt Königslutter, insbesondere am östlichen Ortsausgang in Richtung Sunstedt

KL-1.01

Sicherung der Luftaustauschbedingungen

Luftaustauschbahnen zwischen Waldbereichen und Stadtgebiet am Elmhang sind bei der Formulierung der Bauvorschriften zu beachten

KL-1.02

Sicherung von Bereichen mit besonderen Funktionen für Klima und Luft

Innerörtliche Freiflächen und Luftaustauschbahnen zwischen Waldbereichen und Stadtgebiet am Elmhang sind bei der Formulierung der Bauvorschriften zu beachten

KL-2.01

Vermeidung bzw. Verringerung von Luftverunreinigungen

Im Verlauf der B1

KL-2.02

Vermeidung und Verminderung von Lärmemissionen

Im Verlauf der B1

LA-1.03

Erhalt und Entwicklung von naturraumtypischen Nutzungsmustern und Grenzlinien

Gestaltung der übergänge von Siedlungsbereichen in das Offenland mittels traditioneller Elemente wie Grünland, Streuobstwiesen, Bauergartenähnlicher Hausgärten

LA-3.01

Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Monotone Waldrandlinie des östlichen Elms vielfältiger und versatzreicher gestalten; Abbau oder optische Entschärfung von Mobilfunkanlagen

LA-3.02

Minimierung visueller Zerschneidungen durch Verkehrswege und Leitungssysteme

Abbau störender Freileitungen am Elmhang

LA-3.03

Minimierung von Lärmeinwirkungen

Im Verlauf der B1

 

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