Tabelle A 4.5-2: Naturraumbezogene naturschutzfachliche Unterziele im „Elm (512.15)“
KüRZEL |
UNTERZIEL |
INHALTLICHE UND RäUMLICHE |
AB-1.02 |
Reduktion von Beeinträchtigungen durch die Erholungsnutzung |
Einrichtung von störungsfreien Brutgebieten für Offenlandarten, Anleinen von Hunden ggf. Ausweisung von Reitwegen |
AB-1.06 |
Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer, einschließlich ihrer Uferbereiche |
Insbesondere der Oberlauf der Scheppau und des Schierpke Bachs |
AB-1.08 |
Dauerhafte Erhaltung von naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft |
Naturdenkmal HE 4 und 17; LSG HE 16 „Elm“; Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) „Nordwestlicher Elm“ 153 nach FFH-RL |
AB-1.09 |
Naturschutzrechtliche Sicherung von Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung erfüllen |
Erweiterungen des LSG „Elm“, Umwandlung von Teilen des bestehenden LSG „Elm“ (HE 16) in Naturschutzgebiete, bzw. in Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) siehe Kapitel 5.1 |
AB-2.01 |
Kurzfristig besondere Hilfsmaßnahmen für bestandsbedrohte (kulturfolgende) Arten/-gruppen |
Zwischen Bornum, Lauingen, Sunstedt, Lelm und dem Elm ist eine durchgehende lineare Gehölzstruktur als Biotopverbund für Fledermäuse einzurichten |
AB-4.08 |
Verminderung der Zerschneidungswirkung von Verkehrsstraßen |
Bau von Querungshilfen und Leitsystemen für Amphibien an dem Kreuzungspunkt von B1 und Lauinger Mühlenriede |
BW-1.03 |
Erhaltung naturnaher Böden unter Wald |
Rendzinen auf historisch alte Waldstandorte im Bereich des Elm |
BW-1.04 |
Sicherung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte |
Erdfälle bei Bornum, im Elm bei Langeleben (Gütte, östlich von Langeleben), Kreuzquelle, Osterspring, Lutterspring, Quelle des Schierpkebach |
BW-1.05 |
Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Bodentypen |
Rendzinen im Bereich des Elm, die als historisch alte Waldstandorte naturnahe Böden sind und zukünftig als FFH-Gebiet gesichert werden |
BW-2.11 |
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Siedlung, Lagerstättenabbau, Industrie und Gewerbe |
Kernstadt Königslutter, insbesondere am östlichen Ortsausgang in Richtung Sunstedt |
KL-1.01 |
Sicherung der Luftaustauschbedingungen |
Luftaustauschbahnen zwischen Waldbereichen und Stadtgebiet am Elmhang sind bei der Formulierung der Bauvorschriften zu beachten |
KL-1.02 |
Sicherung von Bereichen mit besonderen Funktionen für Klima und Luft |
Innerörtliche Freiflächen und Luftaustauschbahnen zwischen Waldbereichen und Stadtgebiet am Elmhang sind bei der Formulierung der Bauvorschriften zu beachten |
KL-2.01 |
Vermeidung bzw. Verringerung von Luftverunreinigungen |
Im Verlauf der B1 |
KL-2.02 |
Vermeidung und Verminderung von Lärmemissionen |
Im Verlauf der B1 |
LA-1.03 |
Erhalt und Entwicklung von naturraumtypischen Nutzungsmustern und Grenzlinien |
Gestaltung der übergänge von Siedlungsbereichen in das Offenland mittels traditioneller Elemente wie Grünland, Streuobstwiesen, Bauergartenähnlicher Hausgärten |
LA-3.01 |
Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes |
Monotone Waldrandlinie des östlichen Elms vielfältiger und versatzreicher gestalten; Abbau oder optische Entschärfung von Mobilfunkanlagen |
LA-3.02 |
Minimierung visueller Zerschneidungen durch Verkehrswege und Leitungssysteme |
Abbau störender Freileitungen am Elmhang |
LA-3.03 |
Minimierung von Lärmeinwirkungen |
Im Verlauf der B1 |