4.3.3.1     Waldgebiete mit Entwicklungspotenzial für bedingt naturnahe Laubmischwälder (WL)

Der Leitbildtyp Waldgebiete mit Entwicklungspotenzial für bedingt naturnahe Laubmischwälder (WL) ist mit 20 Flächen im Planungsgebiet relativ weit verbreitet. Neben dem Elm findet sich dieser Typ im Sarling, im nördlichen Teil des Dorms, südlich angrenzend an das Autobahnkreuz, den Rieseberg und das Rieseberger Moor. Er bedeckt ca. 706 ha (ca. 5 %) des Planungsgebietes. Kennzeichnend für diesen Leitbildtyp ist der, im Vergleich zu den anderen walddominierten Leitbildtypen, erhebliche Entwicklungsbedarf dieser Wälder. Dieser manifestiert sich jedoch nicht – wie im Offenland – in einem hohen Flächenanteil in der Kategorie „Entwicklung“ oder „Umwelt­ver­träg­liche Nutzung“, sondern durch hohen Flächenanteil von ca. 84 % in der Zielkategorie „Sicherung/Verbesserung“, der auf die besondere Schutzfunktion der Wälder für Boden und Wasser zurückzuführen ist [1]. Der Leitbildtyp „WL“ besitzt, abgesehen von Flächen der Kategorie „Sicherung“(ca. 15 %), nur unbedeutende Anteile in den weiteren Kategorien. In die Kategorie „Sicherung“ fallen Flächen mit sehr hoher Bedeutung für den Arten- und Bio­top­schutz, speziell faunistisch bedeutsame Bereiche. Vor diesem Flächenverhältnis sind die in Tabelle A 4.3-2 genannten Ziele zu sehen, in denen der Entwicklungsgedanke vorrang hat. Die formulierten Sicherungsziele beziehen sich dagegen überwiegend auf bestehende naturnah ausgeprägte Vorkommen von Laubmischwälder mit Bedeutung für den Artenschutz, die gesamträumlich in den Hintergrund treten. In Waldgebiete mit Entwicklungspotenzial für bedingt naturnahe Laubmischwälder ist der Aufbau standortgerechter und artenreicher Laub- und Mischwälder vorrangig umzusetzen. Forderungen des Boden- und Wasserschutzes sollten künftig verstärkt bei der Baumartenwahl, Forsttechnik sowie – lokal – der Kalkung versauerungsgefährdeter Standorte berücksichtigt werden.

Vollständige tabellarische übersicht der Ziele s. Tabelle A 4.3-2.

 

Zum Seitenanfang

 

Zurück

 

weiter

 

 

 

 

 

 



[1]    Verantwortlich hierfür sind die Bewertungsvorschriften, die dazu führen dass alle Wälder mindestens in die Zielkategorie „Sicherung/Verbesserung“ eingestuft werden (s. Kriterienrahmen Tabelle 4.2-1).