3.3.3.4     Sonstige seltene Böden

Sonstige seltene Böden haben im Verhältnis aller in Bodenkarten beschriebenen Bodeneinheiten in einem festgelegten Bezugsraum einen geringen Flächenanteil (Boess et al. 2002). In Niedersachsen werden landesweit seltene (Bezugraum Niedersachsen) und regional seltene (Bezugsraum Bodenregion) Böden unterschieden. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Erhalt der Bodenvielfalt unter bodentypologischen Aspekten sind sonstige seltene Böden zu erhalten. Die Sicherung sollte angesichts der z.T. hohen Gebietsanteile dabei nicht auf ganzer Fläche erfolgen, sondern exemplarisch in Bereichen, in denen die Profile besonders charakteristisch ausgeprägt sind und wo u.U. eine überlagerung mit anderen Schutzwürdigkeitskriterien wie z.B. „naturnahe Böden“ besteht.

Eine Auflistung der sonstigen seltenen Böden einschließlich ihrer methodischen Herleitung sowie Flächenanteile im Plangebiet ist im Anhang wiedergegeben (Kapitel A-3.3.3.1, Tabellen A 3.3-14 und A 3.3.15).

 

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