3.2.4      überlagernde Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Alle Faktoren, die das Landschaftserlebnis einschränken oder zu einem negativen Landschaftserlebnis führen, sind als Beeinträchtigung aufzufassen (Hoisl et al. 2000 : 145).

Nutzungs-, Siedlungs- und Bauformen, die das Landschaftsbild vereinheitlichen und so die landschaftliche Eigenart nivellieren, sind als Beeinträchtigungen erfasst worden und fließen in die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten unmittelbar mit ein (vgl. Kapitel 3.2.2.2).

Im Unterschied dazu gibt es Beeinträchtigungen, die nicht als Bestandteil einer Landschaftsbildeinheit wahrgenommen werden, sondern die landschaftliche Eigenart mit einem negativen visuellen, akustischen oder olfaktorischen Eindruck überlagern. Diese überlagernden Be­einträchtigungen gehen nicht in die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten ein. Sie werden im Folgenden beschrieben und bewertet.

Die Wirkzonen störender Landschaftselemente, Gerüche und Geräusche sind in Abhängigkeit von Art und Ausprägung des Objektes, der Qualität der umgebenden Landschaft (Landschaftsgestalt und –ausstattung) sowie von der Intensität visueller, akustischer und olfaktorischer Beeinträchtigungen sehr unterschiedlich. So nimmt z. B. die negative optische Wirkung technischer Grosstrukturen mit steigender Entfernung vom Standort ab, bis diese nur noch silhouettenhaft wahrgenommen werden. Dagegen kann eine hohe Anzahl anthropogen-technischer Grosstrukturen in offener Landschaft oder landschaftlichen Aussichtsräumen zur „ästhetischen Horizontverschmutzung“ führen.

Alle im Zuge der Landschaftsbilderfassung als wesentlich identifizierten Störungen sind gemäß dem fachlichen „Leitfaden Landschaftsplan“ (Bierhals et al. 2001) in der Karte 2 „Landschaftsbild“ als wesentliche überlagernde Beeinträchtigungen darzustellen. Eine übersicht über die Bewertung der Beeinträchtigungen gibt die nachstehende Matrix in Tabelle 3.2-4. Alle nachfolgend aufgeführten Nutzungstypen verursachen schwerwiegende und/oder erhebliche Beeinträchtigungen (grau unterlegt) und sind als wesentliche über­lagernde Beeinträchtigungen in Karte 2 „Landschaftsbild“ dargestellt.

Tabelle 3.2-4:        übersicht über Art und Intensität wesentlicher überlagernder Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

 

Art der Beeinträchtigung

Nutzungstyp

visuell

akustisch

olfaktorisch[1]

Vielbefahrene Straße

¥

¢

£

überregionale Schienenverbindung

¥

¥

-

Industrie- oder Gewerbeanlage/‑gebiet

¢

¥

-

Silo

¢

-

-

Hochspannungsfreileitung

¢

£

-

Sende- und Reklamemast

¢

-

-

Tierhaltung (Stallanlagen)

¢

-

¢

Lagerstättenabbau/Abgrabung

¥

£

-

Kläranlage

¥

-

¢

Rekultivierte Deponie

¥

-

-

Militärische Einrichtung

¥

£

-

Modell-Flugplatz

¥

£

-

 

Intensität der Beeinträchtigung: ¢ schwerwiegend, ¥ erheblich, £ vorhanden, - keine

grau unterlegt

 wesentliche Beeinträchtigungen




Beeinträchtigungen durch Straßen- und Schienenverkehr

Der Schwerpunkt der Beeinträchtigungen durch den Straßen- und Schienenverkehr liegt in der großflächigen Verlärmung. Das stetige Anwachsen des Kfz-Verkehrs in den vergangenen Jahrzehnten hat die Ausbreitung der mit mehr als 45 dB(A) Lärm belasteten Gebiete mit sich gebracht und dementsprechend zur Verkleinerung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume geführt. Die Darstellung der Lärmbänder in Textkarte A 3.2-1 beruht auf Verkehrsmengendaten des Jahres 2000 (vgl. Tabelle 3.2-5). Die verlärmten Zonen wurde bei angenommener freier Schallausbreitung nach Marks et al. 1992 und DIN 18005 Schallschutz im Städtebau ermittelt[2].

Tabelle 3.2-5:        Verlärmung an Straßen > 1000 DTV[3] im Planungsgebiet Königslutter

Straße

Abschnitt

DTV 2000[4]

LM25
dB(A)[5]

Verlärmung je
Seite (m)

BAB 2

Westliche Planungsgebietsgrenze bis AK Wolfsburg/Königslutter

82.000

82,4

4030

BAB 2

AK Wolfsburg/Königslutter bis Ausfahrt Königslutter

64.000

81,2

3520

BAB2

Ausfahrt Königslutter bis östlicher Planungsgebietsgrenze

60.000

81,0

3450

BAB 39

gesamter Abschnitt

18.000

75,8

1925

B 1

Innerhalb Königslutters

9.099

70,4

1030

B 1

Westliche Planungsgebietsgrenze bis Königslutter

7.821

69,8

950

B 1

Abzweig nach Lelm bis Königslutter

6.983

69,3

900

B 1

östlicher Planungsgebietsgrenze bis Abzweig nach Lelm

4.873

67,5

720

L 290

Abschnitt nördlich Königslutters

9.994

68,5

810

L 290

Abschnitt südlich Königslutters

3.158

63,8

445

L 294

gesamter Abschnitt

2.707

63,0

402

L 641

gesamter Abschnitt

2.262

62,0

350

L 644

gesamter Abschnitt

2.809

63,0

402

L 652

gesamter Abschnitt

1.248

-

0

 

Besonders weitreichend ist die Verlärmung entlang der beiden Autobahnen, die pro Straßenseite bis zu 4030 m beträgt. Allein die Kombination der BAB 2 mit der parallel verlaufenden B 1 verursachen zwei Lärmgürtel, die zusammen knapp 65 % der Fläche von Königslutter abdecken. Alle Lärmbänder zusammen nehmen ca. 79 % der Fläche ein. Der fußläufige Bereich um die Kernstadt und die Ortsteile, in dem sich der sich die Feierabenderholung konzentriert, muss als akustisch schwerwiegend beeinträchtigt angesehen werden. Auch andere Flächen, die sich aus Sicht des Landschaftsbildes grundsätzlich zur Naherholung eignen, sind durch Lärm beeinträchtigt. Die Lärmbelastung an der Bahnlinie Helmstedt–Braunschweig und Gegenrichtung wurde anhand der Angaben der DB Netz AG (2002) zum Verkehrsaufkommen von Personen- und Güterzüge berechnet (Tabelle 3.2-6).

Tabelle 3.2-6:        Verlärmung an der überregionalen Bahnstrecke in Königslutter (Braunschweig –Helmstedt und Gegenrichtung)

Zugtyp

Züge/Tag 1)

max.
Zuglänge (m)

Maximal
geschwindigkeit (km/H)

Verlärmung je Seite [m] 2)

Beeinträchtigung des Landschaftserlebens

ICE

4

205

120

47

-

Fernverkehr

38

369

120

204

Vorhanden

RE

45

184

120

234

Vorhanden

Güterzüge

147

700

100

1970

Erheblich

 

Neben der Lärmbelastung spielt beim Straßen- und Schienenverkehr auch die visuelle Belastung eine Rolle. Nach technischen Standards ausgebaute Straßenabschnitte mit fehlender landschaftlicher Einbindung wirken optisch zerschneidend. Der Ausbau der BAB 2 hat das Landschaftsbild durch das Entfernen der begleitenden Gehölzstrukturen stark beeinträchtigt. Es ist davon auszugehen, dass die Strecke erst wieder nach einigen Jahren in ähnlichem Maße eingegrünt ist.

Die olfaktorische Belastung durch Abgase, Staub etc. betrifft vor allem den Straßennahbereich, wodurch von Zerschneidung und Verlärmung belastete Erholungsgebiete zusätzlich beeinträchtigt werden.


Beeinträchtigungen durch Gewerbe- und Industrieansiedlung

Die Darstellung der Gewerbe- und Industriestandorte ist durch eine entsprechende Signatur flächig erfolgt. Zur visuellen Beeinträchtigung des Ortsbildes führt vor allem die Gewerbe- und Industrieansiedlung zwischen Königslutter und Lerchenfeld. Insgesamt nehmen die flächigen Gewerbe- und Industrieanlagen über 44 ha ein, entsprechend 0,3 % des Gemeindegebietes. Die Stillegung und der Abbau der Zuckerfabrik auf ca. 19 ha hat diese Flächenbilanz deutlich verbessert.

Fehlende Eingrünung sowie hochaufragende Reklameschilder (Gewerbegebiet Ochsendorf) und Gebäude (Quarzsandabbau) beeinträchtigen durch Kulissenwirkung angrenzende überwiegend ländlich geprägte Landschaftsräume. Besonders hervorzuheben ist das 2003 ausgewiesene Gewerbegebiet Ochsendorf, das nicht im Ansatz eingegrünt ist. Auf das gut 40 m hohe Reklameschild der angesiedelten Fastfood-Kette wird weiter unten eingegangen. Grundsätzlich kommt es durch den Betrieb gewerblicher Anlagen sowie Anliefer-, Vertriebs- und Kundenverkehr zu Lärmbelastungen.


Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige Bauwerke

Mastenartige Baukörper – dazu gehören Sendemastanlagen, Reklamemasten und Freileitungstrassen – sind technische Elemente, die in Abhängigkeit von Bauart und Höhe der Masten zu beträchtlichen visuellen Störungen des Landschaftsbildes führen.

Sendemastanlagen sind grundsätzlich problematisch, da sie funktionell an einen exponierten Standort gebunden sind (Nohl 1993: 19). Der Planungsraum ist mit mehreren dieser Mobilfunkeinrichtungen versehen. Eine besonders hohe Fernwirkung besitzen die drei Masten des Senders Braunschweig- Abbenrode, die ca. 200 m westlich der Gemarkungsgrenze stehen. Sie sind aufgrund ihrer Höhe und des rot-weißen Signalanstrichs von nahezu jedem Winkel Königslutters zu sehen.

Ebenfalls von großer Fernwirkung ist der Reklamemast einer Fastfood-Kette, die im Gewerbegebiet Ochsendorf ihren Betrieb aufgenommen hat. Mit ca. 40 m Höhe ist dieses Schild, je nach Standpunkt, mehrere Kilometer weit zu sehen. Dies trifft aufgrund der Beleuchtung insbesondere in der Dämmerung und nachts zu. Positiv hervorzuheben ist, das dieser Mast gleichzeitig eine Mobilfunkanlage trägt.

Weitere wesentliche Beeinträchtigungen stellen die Freileitungstrassen im Stadtgebiet dar. In der Karte 2 „Landschaftsbild“ wurden alle Leitungen mit einer Leistung von mehr als 50 kV (d.h. 110 kV, 380 kV) dargestellt, sofern die Stützen als Gittermasten ausgeführt sind. Neben der punktuellen Beeinträchtigung am Standort des Trägers kommt es zu linearen Beeinträchtigungen durch die Zerschneidung der Landschaft. Besonders störend wirken die 50 kV Leitungen, die von Lelm kommend um den gesamten Elm herumführen und südlich von Bornum die Stadtgrenze verlassen. Diese Freileitungen stören das Landschaftsbild am übergang zwischen Offenland und Elm und senken den Wert dieser von Naherholungssuchenden intensiv genutzten Gegend beträchtlich. Zwei parallel verlaufende leistungsstarke Trassen (110 kV und 380 kV), deren Pfeiler beträchtliche Höhen und Spannweiten erreichen, überqueren das Stadtgebiet an zwei Stellen (nordwestlich von Neindorf und zwischen Rhode und Bisdorf). Positiv hervorzuheben sind die Bemühungen der Energiewirtschaft, die überlandleitungen zunehmend unterirdisch zu verlegen. So sind mehrere Leitungstrassen, die in topografischen Karten noch verzeichnet sind, inzwischen abgebaut oder verlegt. Das Landschaftsbild profitiert ausnahmslos von diesen Maßnahmen.


Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Stallanlagen/Tierhaltung

Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die von Stallanlagen ausgehen, sind visueller und olfaktorischer Art. Im Stadtgebiet ist eine Stallanlage in der Karte 2 „Landschaftsbild“ als Beeinträchtigung gekennzeichnet worden. Es handelt sich um einen Schweinemaststall (mit 1.800 Stk.) westlich von Lauingen. Die von diesem Stall ausgehenden visuellen Beeinträchtigungen - das landschaftsferne Erscheinungsbild sowie die visuelle Dominanz des Bauwerkes - erklären sich zum Teil aus der 2002/2003 erfolgten Inbetriebnahme, da die umgesetzten Maßnahmen zur Begrünung der Anlage diese Beeinträchtigungen naturgemäß noch nicht kompensieren konnten.

Von geruchlichen Störungen ist in erster Linie im unmittelbaren Umkreis auszugehen. Grundsätzlich führt die bei der heutigen Form der Tierhaltung praktizierte Güllewirtschaft regelmäßig in Frühjahr und Herbst zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Landschaftserlebnisses. Im Falle des Stalls in Lauingen kann angeführt werden, dass die Schweinemast auf Einstreu eine etwas geringere Immissionsrate zur Folge hat als die konventionellen Flüssigmistsysteme. Kartographisch ist die räumlich und zeitlich wechselnde Geruchsbelastung schwer darstellbar. Die olfaktorische Beeinträchtigung wird daher ohne Abgrenzung konkreter Wirkräume vereinfachend zusammen mit der visuellen Beeinträchtigung mit dem Punktsymbol für Tierstall dargestellt.


Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Lagerstättenabbau/Abgrabung

Weitere Beeinträchtigungen, vorrangig visueller Art, ergeben sich durch Bodenabbau. Hier ist in erster Linie der auf den Bereich nördlich von Uhry konzentrierte Quarzsandabbau zu nennen, der örtlich durch Flächeninanspruchnahme, Zerstörung der Vegetationsdecke und Veränderung des Reliefs als erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten ist. Hinzu kommen Belastungen durch Lärm- und Staubentwicklung während des Abbaus.


Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Kläranlagen

Ebenfalls punkthaft dargestellt sind Kläranlagen, von denen je nach Witterung (Temperatur, Windrichtung) auch in weiter entfernte Gebiete hineinwirkende Beeinträchtigungen geruchlicher Art ausgehen können. Hinzu kommen optische Beeinträchtigungen durch die Anlage. Insbesondere visuelle Beeinträchtigungen gehen vor allem von großen Kläranlagen aus, im Stadtgebiet lediglich nordwestlich von Schroderstedt vorkommend.


Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Deponien

Weitere punktuelle Beeinträchtigungen gehen von Deponien aus. Da im Stadtgebiet alle Deponien rekultiviert sind, entfällt die geruchliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die visuelle Störung hingegen bleibt auch bei einer rekultivierten Deponie - wenn auch in geringerem Umfang - erhalten, da sie die Geländeoberfläche oft in technischer Weise verändert.

Dem Erholungssuchenden, der ein inneres Bild für eine naturräumlich typische Geländeoberfläche in sich trägt, nimmt den abrupten Oberflächenverlauf als naturfern wahr. Im Falle der größten Deponie im Stadtgebiet (zwischen Lerchenfeld und Beienrode gelegen) schiebt sich der um mehrere Meter erhöhte und mit einer steilen Böschung versehene keilförmige Deponiekörper in das sanft hügelige Relief.


Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch militärische Einrichtungen

Im Stadtgebiet befindet sich eine militärische Anlage, die seit einigen Jahren verlassen ist. Sie liegt in Langeleben und diente den britischen Streitkräften zum Abhören des Funkverkehrs im Osten. Die Anlage besteht aus einer Reihe von niedrigen Gebäuden mit Garagen, Tankanlagen und anderen Versorgungseinrichtungen. Abgesehen von den beiden Funktürmen, die das Landschaftsbild weiträumig beeinträchtigen, wirken die visuellen Beeinträchtigungen der Anlage durch die niedrige Bauweise eher im Nahbereich. Die Anlage wirkt zusätzlich zu ihrem durch Vandalismus beschleunigtem Verfall durch Bauart, Nutzung und Größe wie ein Fremdkörper in Langeleben.


Siedlungsränder mit störendem übergang

Die Harmonie des Ortsrandes wird gestört, wenn die gewachsenen Gebäude- und Vegetationsstrukturen durch großflächige, planmäßig angelegte Siedlungserweiterungen oder technisch-funktional anmutende, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zweckbauten überprägt werden. Auch fehlende, spärliche oder nicht landschaftstypische Eingrünungen (z. B. durch Koniferenhecken – einheitliche Ausformung, eingeschränkte Vielfalt, fehlender Kontext zur umgebenden Landschaft) führen zu abrupten übergängen in die freie Landschaft, die aus Sicht der Landschaftsbildbewertung ein Defizit (visuelle Beeinträchtigung) darstellen.


Fernwirkung visueller Beeinträchtigungen

Einzelne Sendemasten wurden aufgrund ihrer sichtexponierten Lage oder auffälligen baulichen Ausführung (Höhe, Größe) als visuelle Beeinträchtigung mit hoher Fernwirkung – weit über den direkt betroffenen Landschaftsraum hinaus – identifiziert. Das jeweilige Punktsymbol ist in diesem Fall in der Karte 2 „Landschaftsbild“ durch eine entsprechende Pfeilsignatur ergänzt.

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[1]     Olfaktorisch = geruchlich

[2]     In der örtlichkeit bewirken die Geländerauhigkeit (Bodenrelief, Bewuchs etc.) und bauliche Anlagen (Siedlungen, Dämme und Schallschutzmaßnahmen) eine Schallminderung,
insofern entspricht die Darstellung der Lärmbänder dem ungünstigsten Fall.

[3]     DTV ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

[4]     Quellen: Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau (2002), Straßenbauamt Wolfenbüttel (2002)

[5]        Marks et al. (1992)