Aus den beiden Hauptzielen Erholung und Landschaftserleben lässt sich die Bedeutung der naturraumtypischen Eigenart als Leitkriterium für die gezielte Erfassung und anschließende Bewertung des Landschaftsbildes herleiten. Die Eigenart einer Landschaft lässt sich anhand der Kriterien „Natürlichkeit"[1], „Historische Kontinuität“ und „Vielfalt“ näher beschreiben, auf denen die spätere Bewertung des Landschaftsbildes basiert (vgl. Kapitel A-3.2.2 und Tabellen A 3.2-1 und A 3.2.-2).
Die Charakterisierung der naturraumtypischen Eigenart bildet den Rahmen für eine flächendeckende Erfassung und Beschreibung des Landschaftsbildes mit seinen charakteristischen und prägenden Elementen und Eigenschaften (Köhler & Preiß 2000). Grundlage ist die Ausstattung der Naturräumlichen Einheiten mit natürlichen und anthropogenen Landschaftselementen. Sie ermöglicht die gezielte Erfassung von Landschaftsbildelementen, die typisch oder gar prägend für die Eigenart des Untersuchungsgebietes sind. Die Charakterisierung der Naturräumlichen Einheiten ist in tabellarischer Form im Anhang wiedergegeben (vgl. A-3.2.3).
Grundlage für die flächendeckende Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes bilden als weitgehend homogen strukturierte Einheit wahrnehmbare Landschaftsausschnitte. Diese Einheiten werden im folgenden als Landschaftsbildeinheiten oder Landschaftsbildräume bezeichnet.
Die Abgrenzung der Landschaftsbildeinheiten erfolgt durch zwei aufeinanderfolgende Bearbeitungsschritte. Im ersten Schritt werden die Grenzen der naturräumlichen Einheiten herangezogen, um das Planungsgebiet grob zu unterteilen. Im zweiten Schritt erfolgt eine weitere Differenzierung der Landschaftsbildräume anhand der aktuellen Biotop- und Nutzungsstruktur (Acker, Grünland, Wald, Siedlung), Relief/ Geomorphologie sowie in der Fläche wirksamen, prägenden Strukturelementen (Gehölzstrukturen, Grabensysteme). Grenzlinien der Landschaftsbildeinheiten sind in der Regel Raumkanten, die z.B. durch:
Die fortgeschrittene Nivellierung der Landnutzungsformen hat auch im Planungsgebiet in weiten Teilen zu einer Vereinheitlichung der landschaftlichen Strukturen und damit Verwischung naturräumlicher Unterschiede geführt. Daher sind naturräumliche Zusammenhänge aufgrund Siedlungstätigkeit oder künstlicher Grenzen wie Verkehrstraßen häufig nicht mehr wahrnehmbar. Um die sich daraus ergebenden Unsicherheiten bei der Abgrenzung und Darstellung von Landschaftsbildeinheiten zu minimieren, wurden Erkenntnisse, die durch das Studium regionalgeschichtlicher Quellen und historischer Karten gewonnen werden konnten, unterstützend herangezogen.
Landschaftsbildeinheiten, die in ihren wesentlichen Merkmalen weitgehend übereinstimmen, lassen sich zu Landschaftsbildtypen zusammenfassen (vgl. Tabelle 3.2-1). ähnliche standörtliche Voraussetzungen haben im Laufe der Landschaftsgenese zu gleichen oder ähnlichen Nutzungsmustern der Landschaft geführt. Dabei kann die Bedeutung für das Landschaftsbild innerhalb eines Landschaftsbildtyps durchaus unterschiedlich bewertet werden, je nachdem wie aufgrund der lokalen und regionalen Besonderheiten die Natürlichkeit, die historische Kontinuität und die Vielfalt ausgeprägt sind.
Tabelle 3.2-1: übersicht über die Landschaftsbildtypen
Waldgebiete |
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WB |
Naturnahe strukturreiche Bruch-, und Laubwälder der Niederungen |
WL |
Wälder mit natürlichen, strukturreichen Laub- und Mischwaldbeständen |
WN |
Nadelholzforsten |
Grünlandniederungen |
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GK |
Kleinstrukturierte gehölz- und strukturreiche Grünlandgebiete |
GM |
Mäßig gegliederte, überwiegend grünlandgeprägte Niederungen mit eingestreuten Gehölzen |
GW |
Weiträumige, wenig gegliederte (Gehölz- und strukturarme) Grünlandgebiete |
Ackergebiete |
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AK |
Kleinräumig gegliederte Ackergebiete mit Gehölzen, Hecken, Kleinwäldern und eingestreutem Grünland |
AM |
Mäßig gegliederte Ackergebiete mit Gehölzen, Hecken, Kleinwäldern und eingestreutem Grünland |
AN |
Weiträumige, wenig gegliederte Ackergebiete der entwässerten Niederungen |
AW |
Weiträumige, wenig gegliederte Ackergebiete |
Siedlungen |
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SO |
Ortsteile mit ortsbildprägenden Gebäuden |
SN |
Ortsteile mit Gebäuden aus der Nachkriegszeit |
SG |
Ortsteile mit überwiegender Gewerbe- und Industrienutzung |
SV |
Siedlungsbezogene Versorgungseinrichtungen (Kläranlagen) |
Verkehrsflächen |
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VK |
Verkehrsflächen mit angrenzender Begleitvegetation |
Bodenabbauflächen |
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BS |
Bodenabbaubereiche mit geringem Anteil an offenen Bodenflächen, häufig schon länger aus der Nutzung genommen; verschiedene Sukzessionsstadien |
BO |
Bodenabbaubereiche mit hohem Anteil an offenen, nicht bewachsenen Bodenflächen |
Die Beschreibung der Typen findet sich in Kapitel A-3.2.2.1 im Anhang.
[1] Im Unterschied zum Kriterium „Naturnähe“ für die Bewertung des Schutzgutes Arten und Biotope steht hinsichtlich des Kriteriums „Natürlichkeit“ im Rahmen der Landschaftsbildbewertung die Naturwirkung im Vordergrund. Nicht Naturnähe im ökologischen Sinne, sondern natürlich wirkende Lebensräume, Landschaftselemente und die Erlebbarkeit natürlicher Dynamik sind hierunter zu verstehen.