A-3.2        Landschaftsbild

A-3.2.1          Kein Eintrag

A-3.2.2           Methodik

Bewertungskriterien und Wertungsrahmen

Die Bewertungskriterien „Natürlichkeit“, „Historische Kontinuität“ und „Vielfalt“ werden wie die Be­deutung für das Landschaftsbild in fünf Stufen bewertet. Der Wertungsrahmen (vgl. Tabelle A 3.2-1) verdeutlicht die Zuordnung der Kriterien und der Gesamtbewertung zu den Wertstufen. Die Einstufung ist relativ zu verstehen und beruht nicht auf quantifizierbaren absoluten Masstäben.

Natürlichkeit

Das Kriterium „Natürlichkeit" bezieht sich allein auf die Wirkung von Landschaft auf den Menschen. Sie ist der Natürlichkeit bzw. Naturnähe im Sinne des Arten- und Biotopschutzes nicht gleichzusetzen, bietet aber eine Orientierung für die Einstufung der Naturwirkung. Natürlich bzw. naturnah wirken Biotoptypen, die vom Menschen nicht beeinflusst oder nur extensiv genutzt werden wie z. B. Laub- und Mischwälder, naturnahe Gewässer, Feucht­grün­land, Gehölzstrukturen (Obstwiesen, Hecken, markante Solitäre (freier Wuchs), Baum­gruppen, Feldgehölze) oder unbefestigte Flurwege. Die Einstufung der Natürlichkeit der Biotop­typen im Sinne der Naturwirkung ist der Tabelle A 3.2-3 zu entnehmen.

Die Natürlichkeit kann daher über die Biotoptypen weitgehend abgebildet werden. Hinzu kommen ergänzend weitere Indikatoren, die eine natürliche Dynamik in der Landschaft erkennen lassen wie:

 

Je höher der Anteil natürlich wirkender Biotoptypen und Strukturen in einer Landschafts­bild­einheit ist, umso höher wird ihre Natürlichkeit bewertet.

Historische Kontinuität

Das Kriterium „Historische Kontinuität“ bezieht die Ausprägung der historisch gewachsenen Gestalt der Landschaft in die Bewertung mit ein. Viele der traditionellen Landnutzungsformen haben in der heutigen Zeit ihre wirtschaftliche Bedeutung verloren. Sie sind oftmals auf wenige Reststandorte zurückgedrängt oder haben musealen Charakter wie die Relikte der Heidewirtschaft. Da diese Nutzungsformen jedoch zu Zeiten entstanden sind, in denen sich der Mensch aufgrund seiner eingeschränkten technischen Möglichkeiten noch den stand­örtlichen Gegebenheiten anpassen musste, sind es gerade diese überkommenen Land­nutzungs­formen, die den ursprünglichen Landschaftscharakter widerspiegeln.

Neben dem Vorhandensein überlieferter Nutzungsformen und einzelner kultur- oder naturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente ist die harmonische Einbindung neuer Landschaftselemente und Nutzungsweisen in Dimension, Masstäblichkeit und Intensität von Bedeutung. Merkmale für die historische Kontinuität in der Landschaft sind:

Für die Bewertung der historischen Kontinuität ist das Vorhandensein der genannten Merkmale wesentlich, der Flächenanteil ist nachrangig. Das gehäufte Auftreten von Merkmalen möglichst unterschiedlicher Einzelaspekte ist Ausdruck einer für den Raum charakteristischen Landschaftsentwicklung und führt zu einer hohen Bewertung der historischen Kontinuität.

Vielfalt

Das Kriterium "Vielfalt" bezieht sich auf die landschaftstypische, standörtliche Vielfalt der gewachsenen Landschaft. Die landschaftliche Vielfalt ist damit eng an die landschaftliche Eigenart der jeweiligen naturräumlichen Einheit gebunden und umfasst die den natürlichen Standort­vor­aussetzungen und der historisch gewachsenen Landschaftsstruktur entsprechende Vielfalt. Die landschaftliche Vielfalt wird wiedergegeben durch:

Die Vielfalt wird anhand der Zahl der in der Landschaftsbildeinheit ausgeprägten Vielfalts-Merkmale bewertet, jedoch nicht absolut, sondern immer in Bezug zur gewachsenen Land­schafts­struktur. Es geht also um die Bewertung der landschaftlichen Vielfalt bzw. des für den Naturraum / die Naturräumliche Einheit charakteristischen Gefüges der Strukturmerkmale.

Tabelle A 3.2-1:    Kriterienrahmen zur Bewertung des Landschaftsbildes

Wert-stufen

„Natürlichkeit“

Historische
Kontinuität

Vielfalt

Landschaftsbild­einheit mit sehr hoher Bedeutung

Die Landschaftsbildeinheit weist einen sehr hohen Anteil natürlich wirkender Biotoptypen auf (z.B. sehr hohe Waldanteile mit standorttypischen Arten). Sie bietet sehr günstige Voraussetzungen für die Erlebbarkeit von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, typischen Geräuschen und Gerüchen sowie von Ruhe.

 

Die für den Raum charakteristische, historische Land­schafts­entwicklung spiegelt sich im Land­schafts­bild durchgängig wider. überlieferte Landnutzungs-, Bau- und Siedlungsformen prägen die Landschaftsbildeinheit. Die historisch gewachsene Dimension und Masstäblich­keit ist im sehr hohen Maße gewahrt. Die Erlebbarkeit zahlreicher kulturhistorisch bedeutsamer Land­schafts­elemente, darunter solche mit hohem Identifikations­wert und Symbolgehalt ist gegeben.

Die Ausstattung der Landschaftsbild­einheit entspricht in besonderem Maße der landschaftstypischen Vielfalt, d.h. sowohl der natürliche als kultur­historisch gewachsene Formen­schatz ist in einem für den Landschaftsraum charakteristischen Gefüge erhalten.

Landschaftsbild­einheit mit hoher Bedeutung

Die Landschaftsbildeinheit weist einen hohen Anteil natürlich wirkender Bio­top­typen auf (z.B. ab­wechslungsreiche Grün­land­niederungen, hoher Waldanteil). Sie bietet günstige Vor­aus­setzungen für die Erlebbarkeit von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, typischen Geräuschen und Gerüchen sowie von Ruhe.

Die für den Raum charakteristische, hist­orische Land­schafts­ent­wicklung spiegelt sich im Land­schafts­bild erkennbar wider.

über­lieferte Landnutzungs-, Bau- und Siedlungsformen prägen die Landschafts­bildeinheit auf dem über­wiegenden Teil der Fläche. Die historisch gewachsene Dimension und Maß­stäb­lichkeit ist im hohen Maße gewahrt.

Die Ausstattung der Landschaftsbild­einheit entspricht im wesentlichen bzw. in weiten Teilen der land­schafts­typischen Vielfalt, der natur­räumlichen Zuordnung und der gewachsenen Land­schaftsstruktur. Geringe Standort­nivellierung.

Landschaftsbild­einheit mit mittlerer Bedeutung

Die Landschaftsbildeinheit weist einen mittleren Anteil natürlich wirkender Biotoptypen auf (z.B. stark gegliederte Agrarlandschaft mit hohen Grün­landanteilen, Gebüschen, kleinen Wald­bereichen, Forste mit nicht standort­heimischen Arten). Sie bietet zeitweise und/oder nur in Teilbereichen Voraussetzungen für die Erlebbarkeit von wild­lebenden Tier- und Pflanzenarten, typischen Geräuschen und Gerüchen sowie von Ruhe.

Die für den Raum charakteristische, historische Landschafts­ent­wicklung ist im Land­schafts­bild bedingt er­kenn­bar.

überlieferte und in Aus­dehnung begriffene ubiquitäre Landnutzungs-, Bau- und Siedlungs­formen stehen im Spannungs­verhältnis zueinander.

Die Ausstattung der Landschaftsbild­einheit entspricht nur teilweise der landschafts­typischen Vielfalt, der naturräumlichen Zuordnung und der gewachsenen Landschaftsstruktur.

Stellenweise bewirkt das Fehlen von landschaftstypischen Struktur­elementen einen monotonen Land­schafts­eindruck.

Landschaftsbild­einheit geringer Bedeutung

Die Landschaftsbildeinheit weist einen geringen Anteil natürlich wirkender Biotop­typen auf (z.B. wenig gegliederte Acker­land­schaft). Natürlich wirkende Land­schafts­elemente kommen nur kleinflächig und/oder in geringer Anzahl vor (Einzelbäume, Hecken­reste).

Die Landschaftsbildeinheit bietet nur wenige Anhalts­punkte für das Erleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, typischen Geräuschen und Gerüchen sowie von Ruhe.

Die für den Raum charakte­ristische, historische Landschafts­ent­wicklung ist im Landschaftsbild kaum noch erkennbar, da die gewachsene Grundstruktur der Landschaft durch ubiquitäre Landnutzungs-, Bau- und Siedlungs­formen auf dem überwiegenden Teil der Landschaftsbild­einheit überprägt wurde.

Die Ausstattung der Landschaftsbild­einheit entspricht kaum noch der landschafts­typischen Vielfalt. Die großflächige, ein­heitliche Nutzungs­struktur, die starke Ver­armung an land­schafts­typischen Struktur­elemen­ten und die weit­gehende Nivellierung der natürlichen Standort­unterschiede bewirken in weiten Teilen einen monotonen Landschaftsein­druck.

Landschaftsbild­einheit sehr geringer Bedeutung

Die Landschaftsbildeinheit weist einen sehr geringen Anteil natürlich wirkender Biotoptypen auf (z.B. weitgehend ausgeräumte Ackerlandschaft).

Die Landschaftsbildeinheit bietet nur sehr wenige Anhaltspunkte für das Erleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, typischen Geräuschen und Gerüchen sowie von Ruhe.

Die für den Raum charakteristische, historische Land­schafts­entwicklung ist im Landschaftsbild nicht mehr erkennbar, da die gewachsene Grundstruktur der Landschaft durch ubiquitäre Landnutzungs-, Bau- und Siedlungs­formen auf dem überwiegenden Teil der Landschaftsbild­einheit vollständig überprägt wurde.

Die Ausstattung der Landschaftsbild­einheit entspricht nicht der landschafts­typischen Vielfalt. Es handelt sich um eine gleichförmige Wirtschafts­land­schaft ohne landschaftstypische Struktur­elemente. Natürliche Standort­unterschiede und naturräumliche über­gänge sind nivelliert und/oder nicht mehr erkennbar.

 

Tabelle A 3.2-2:    Kriterienrahmen zur Bewertung des Ortsbildes

WERTSTUFEN

„NATüRLICHKEIT“

HISTORISCHE KONTINUITäT

VIELFALT

Landschaftsbild­einheit sehr hoher Bedeutung

Eigenentwicklung der Landschaft: sehr hoher Anteil natürlich wirkender Lebens­gemein­schaften d.h. u.a. standortgerechter Bäumen & Parks (chara­kteristische Biotoptypen z.B.: HO, PAL, PAW [1] ); harmonische Einbindung der Siedlungsränder in der umgebenden Landschaft (Bsp. durch Obstwiesen, Gärten und Parks); Kulturfolgende Tier- und Pflanzenarten in natürlicher Dichte im sehr hohen Maße erlebbar

Erlebbarkeit historischer Kulturlandschafts­elemente: traditionelle Bau-, Siedlungs-, und Nutzungsformen (Relikte historischer Nutzungs- und Siedlungsformen) prägen den Siedlungs­bereich; Historisch gewachsene Dimension im sehr hohen Maße gewahrt; sehr große Harmonie der Landschaftsgestalt; (Bsp: sehr gut erhaltenes Rundlingsdorf, Hist. Ortsteile mit Baudenkmälern)

Siedlungstypische Vielfalt im sehr hohen Maße erhalten und erlebbar; Keine Standort­nivellierung; Vielfalt der naturraum- und standorttypischen Arten im sehr hohen Maße erhalten und erlebbar

Landschaftsbild­einheit hoher Bedeutung

Eigenentwicklung der Landschaft: hoher Anteil standortgerechter Bäume & Parks (charakteristische Biotoptypen z.B.: ODL, PAI, PHG, PZR); überwiegend harmonische Einbindung der Siedlungsränder in der umgebenden Landschaft; Kulturfolgende Tier- und Pflanzenarten in natürlicher Dichte im hohen Maße erlebbar

Erlebbarkeit historischer Kulturlandschafts­elemente: traditionelle Formen prägen zum großen Teil den Siedlungsbereich; Historisch gewachsene Dimension im hohen Maße gewahrt; große Harmonie der Landschaftsgestalt; (Bsp: Rundlingsdorf, Hist. Ortsteile)

Siedlungstypische Vielfalt im hohen Maße erhalten und erlebbar; Geringe Standort­nivellierung; Vielfalt der naturraum- und standorttypischen Arten im hohen Maße erhalten und erlebbar

Landschaftsbild­einheit mittlerer Bedeutung

Eigenentwicklung der Land­schaft: mäßiger Anteil standort­gerechter Bäume (charakter­istische Biotoptypen: ODS; OVB, OEL; PHO, PKR); lückige Einbindung der Siedlungsränder in der umgebenden Landschaft; Kulturfolgende Tier- und Pflanzenarten in natürlicher Dichte im mäßigen Maße erlebbar

Erlebbarkeit historischer Kulturlandschafts­elemente: traditionelle Formen sind nur bedingt erkennbar auf Grund der Ausdehnung von ubiquitären Formen (Verhältnis 1:1); Historisch gewachsene Dimension in Teilen gewahrt; mäßige Harmonie der Landschaftsgestalt; (Bsp.: Haufendorf, Ortsteile aus Vorkriegszeiten)

Siedlungstypische Vielfalt erhalten und erlebbar. Mittlere Standort­nivellierung; Vielfalt der naturraum- und standorttypischen Arten mäßig erhalten und erlebbar

Landschaftsbild­einheit geringer Bedeutung

Eigenentwicklung der Landschaft: geringer Anteil standortgerechter Bäume (charakteristische Biotoptypen z.B.: ODS, OED, PKA, PZA); Keine Einbindung der Siedlungsränder in der umgebenden Landschaft; Kulturfolgende Tier- und Pflanzenarten in natürlicher Dichte im geringen Maße erlebbar

Erlebbarkeit historischer Kulturland­schafts­elemente: traditionelle Formen sind kaum noch nachvollziehbar auf Grund das überwiegen von ubiquitären Formen; Historisch gewachsene Dimension im geringen Maße gewahrt; geringe Harmonie der Landschaftsgestalt (Bsp: Nachkriegssiedlungen, Verstädterte und neue Ortsteile)

Siedlungstypische Vielfalt nur im geringen Maße erhalten und erlebbar; Umfangreiche Standort­nivellierung; Vielfalt der naturraum- und standorttypischen Arten im geringen Maße erhalten und erlebbar

Landschaftsbild­einheit sehr gering Bedeutung

Eigenentwicklung der Landschaft: sehr geringer Anteil standortgerechter Bäume (charakteristische Biotoptypen z.B.: OGG, OGI, OVP); kahle und nicht eingebundene Ortsränder; Kulturfolgende Tier- und Pflanzenarten in natürlicher Dichte im sehr geringen Maße erlebbar

Erlebbarkeit historischer Kulturland­schafts­elemente: traditionelle Formen sind nicht mehr nachvollziehbar, da sie durch ubiquitären Formen vollständig überprägt sind); Historisch gewachsene Dimension in sehr geringen Maße gewahrt; sehr geringe Harmonie der Landschaftsgestalt; (Bsp: Industrie- und Gewerbegebiete)

Siedlungstypische Vielfalt im sehr geringen Maße erhalten und erlebbar. Sehr umfangreiche Standort­nivellierung; Vielfalt der naturraum- und standorttypischen Arten im sehr geringen Maße erhalten und erlebbar

 

 

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[1]    Die Bedeutung der Abkürzungen lassen sich der Legende von Karte 1 „Arten und Biotope“ entnehmen.