Tabelle A 5.1-3: Bestehende LSG gemäß § 26 NNatG (Cassel et al. 2000: 254ff)
Gebietsbezeichnung |
Nr.
|
FlächenGröße (in ha) |
Schutzzweck/ Erhalt |
Entwicklung/ Verbesserung |
Anmerkungen |
Mittlere Schunter |
LSG HE 13 |
3240 |
Vielzahl gefährdeter ökosysteme und Biotoptypen, Böden auf Extremstandorten, kulturhistorische Nutzungsformen (Heckenlandschaften, Streu- und Obstwiesen, Niederwald, Hutewald), abwechslungsreiches charakteristisches Landschaftsbild; Sicherstellung des Gebietes zur Abwehr von Beeinträchtigungen auf naturschutzwürdige Gebiete |
Entwicklung von Schunter, Scheppau, Uhrau und Lutter zu naturnahen Fließgewässern mit naturnaher Aue; insbesondere Umwandlung der ackerbaulich genutzten Schunterniederung in Grünlandbereichen; Gewährleistung periodischer überschwemmungen durch die Schunter, naturnahe Entwicklung der Waldbestände, Hecken, Gebüsche u.ä. Erhöhung der landschaftlichen Vielfalt und Eigenart, Verringerung der Beeinträchtigungen von Boden und Wasser durch änderung der Bewirtschaftungsform in empfindlichen Bereichen (z.B. Erosionsempfindlichkeit in Niederungen und an Hängen, Verdichtungsempfindlichkeit, geringes Puffervermögen); Besucherlenkung, insbesondere am Dorm |
Neufassung der Schutzgebietsverordnung nötig. Ausweisung von Teilflächen als NSG (vgl. Tabelle A 5.1-2: Nr. 31, 35, 36, 41, 42, 49, 75, 77, 79) Besondere Bedeutung für den Biotopverbund Bestandteil des vorgeschlagenen Gebietes Gemeinschaftlicher Bedeutung „Rieseberger Moor“ 105 nach FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG) |
Elm |
LSG HE 16 |
2465 |
Weitläufige Waldlandschaft, großer Artenreichtum und Vielzahl an Vegetationsformen, charakteristisches Landschaftsbild, landschafts-gebundene Erholungsmöglichkeiten/ hoher Erholungswert |
ökosysteme Wald und Fließgewässer/Aue, Stillgewässer, Quellen, Landschaftsstruktur, Boden und Wasserhaushalt |
Erweiterung erforderlich. Ausweisung von Teilflächen als NSG (38, 39, 40) und als ND. Erweiterung des Schutzzweckes erforderlich |
GEBIETSBEZEICHNUNG |
LFD. NR. |
FlächenGröße (in ha) |
ERHALT |
ENTWICKLUNG/ VERBEssERUNG |
ANMERKUNGEN |
Hasenwinkel / Sarling |
10 |
400 |
Vielfältiges, charakteristisches Landschaftsbild, teilweise gut ausgesprägte Waldränder, naturnahe Kleingewässer, gefährdete Biotoptypen, Biotopverbundfunktionen zwischen Lappwald und den großflächigen Waldgebieten von Wolfsburg (Barnsdorfer Wald) Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Boden, Wasser) |
ökosystem Wald v.a. im Sarling Intensivgrünland, Pufferwirkung auf naturschutzwürdige Bereiche |
Ausweisung von Teilbereichen als NSG erforderlich (vgl. Nr. 14, 24, 77 (Teilbereiche) in Tab. 40) Differenzierung der Schutzintensität Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes (Hecken, Grünflächen) |
östl. Lehrer Lehmplatten und Hügelland |
19 |
1375 |
Gefährdete Biotoptypen, faunistisch bedeutsame Bereiche |
Landschaftsbild, Intensivgrünland, Bodenschutz (Verdichtungsgefahr und Pufferwirkung für naturschutzwürdige Bereiche) Biotopverbund |
Ausweisung von Teilbereichen als NSG erforderlich (vgl. Tab.2, Nr. 32, 33, 37) über Planungsgebiet LRP hinausgehend |
Mittlere Schunter |
20 |
762 |
Charakteristisches Landschaftsbild, naturnahe Strukturen, gefährdete Biotoptypen, faunistisch bedeutende Bereiche |
Biotopverbund und Landschaftsbild um Lauingen und den Rieseberg |
Erweiterung des LSG He 13 (sechs Teilflächen) Ausweisung von Teilbereichen als NSG erforderlich (vgl. Tab.2, Nr. 75, 78, 79) |
Elm |
21 |
104 |
Gehölzstrukturen (u.a. Obstgehölze, Obstwiesen) gegliederte Feldflur, gefährdete Biotoptypen, klimatisch bedeutsame Bereiche |
Landschaftsbild, Pufferfunktion für naturschutzwürdige Gebiete und geschützte Biotope |
Erweiterung des LSG He 16 (fünf Teilflächen) Ausweisung von Teilbereichen als NSG erforderlich (vgl. Tabelle A 5.1-2). |
Westliche Helmstedter Mulde |
22 |
754 |
Quellbereiche und naturnahe Bachabschnitte, gefährdete Biotoptypen |
Landschaftsbild, ökosystem Wald, Fließgewässer/ Aue, Retentionsvermögen, Biotopverbundsystem |
Ausweisung von Teilbereichen als NSG erforderlich (vgl. Nr. 76 (Teilfläche) in Tab. 40 Differenzierung der Schutzintensität erforderlich |
[1] Die laufende Nummer ist Cassel et al. 2000: 268ff entnommen um die Vergleichbarkeit sicher zu stellen.