A-5.1.2           Landschaftsschutzgebiete

Tabelle A 5.1-3:    Bestehende LSG gemäß § 26 NNatG (Cassel et al. 2000: 254ff)

Gebietsbe­zeich­nung

Nr.

 

Flächen­Größe (in ha)

Schutzzweck/ Erhalt

Entwicklung/ Verbesserung

Anmerkungen

Mittlere Schunter

LSG HE 13

3240

Vielzahl gefährdeter ökosysteme und Biotoptypen, Böden auf Extrem­standorten, kulturhistorische Nutzungs­formen (Heckenland­schaften, Streu- und Obstwiesen, Niederwald, Hutewald), abwechslungsreiches charakteristisches Landschaftsbild; Sicherstellung des Gebietes zur Abwehr von Beeinträchtigungen auf naturschutzwürdige Gebiete

Entwicklung von Schunter, Scheppau, Uhrau und Lutter zu naturnahen Fließgewässern mit naturnaher Aue; insbesondere Umwandlung der ackerbaulich genutzten Schunterniederung in Grünlandbereichen; Gewährleistung periodischer überschwemmungen durch die Schunter, naturnahe Entwicklung der Waldbestände, Hecken, Gebüsche u.ä. Erhöhung der landschaftlichen Vielfalt und Eigenart, Verringerung der Beeinträchtigungen von Boden und Wasser durch änderung der Bewirtschaftungsform in empfindlichen Bereichen (z.B. Erosionsempfindlichkeit in Niederungen und an Hängen, Verdichtungs­empfindlich­keit, geringes Puffervermögen); Besucherlenkung, insbesondere am Dorm

Neufassung der Schutz­gebietsverordnung nötig.

Ausweisung von Teilflächen als NSG (vgl. Tabelle A 5.1-2: Nr. 31, 35, 36, 41, 42, 49, 75, 77, 79)

Besondere Bedeutung für den Biotopverbund

Bestandteil des vorge­schlagenen Gebietes Gemein­schaftlicher Bedeutung „Rieseberger Moor“ 105 nach FFH-Richtlinie der EU (92/43/EWG)

Elm

LSG

HE 16

2465

Weitläufige Waldlandschaft, großer Artenreichtum und Vielzahl an Vegetationsformen, charakteristisches Landschaftsbild, landschafts-gebundene Erholungsmöglichkeiten/ hoher Erholungswert

ökosysteme Wald und Fließgewässer/Aue, Stillgewässer, Quellen, Landschaftsstruktur, Boden und Wasserhaushalt

Erweiterung erforderlich.

Ausweisung von Teilflächen als NSG (38, 39, 40) und als ND.

Erweiterung des Schutz­zweckes erforderlich

 


Tabelle A 5.1-4:    Gebiete welche die Voraussetzung zur Ausweisung als LSG gemäß § 26 NNatG erfüllen (Cassel et al. 2000: 268ff)

GEBIETSBEZEICH­NUNG

LFD. NR.
LSG[1]

Flächen­Größe (in ha)

ERHALT

ENTWICKLUNG/ VERBEssERUNG

ANMERKUNGEN

Hasenwinkel / Sarling

10

400

Vielfältiges, charakteristisches Landschaftsbild, teilweise gut ausgesprägte Waldränder, naturnahe Kleingewässer, gefährdete Biotoptypen, Biotopverbundfunktionen zwischen Lappwald und den großflächigen Waldgebieten von Wolfsburg (Barnsdorfer Wald) Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Boden, Wasser)

ökosystem Wald v.a. im Sarling

Intensivgrünland,

Pufferwirkung auf naturschutzwürdige Bereiche

Ausweisung von Teilbereichen als NSG erforderlich (vgl. Nr. 14, 24, 77 (Teilbereiche) in Tab. 40)

Differenzierung der Schutz­intensität

Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes (Hecken, Grünflächen)

östl. Lehrer Lehmplatten und Hügelland

19

1375

Gefährdete Biotoptypen, faunistisch bedeutsame Bereiche

Landschaftsbild, Intensivgrünland, Bodenschutz (Verdichtungsgefahr und Pufferwirkung für naturschutzwürdige Bereiche) Biotopverbund

Ausweisung von Teilbereichen als NSG erforderlich (vgl. Tab.2, Nr. 32, 33, 37)

über Planungsgebiet LRP hinausgehend

Mittlere Schunter

20

762

Charakteristisches Landschaftsbild, naturnahe Strukturen, gefährdete Biotoptypen, faunistisch bedeutende Bereiche

Biotopverbund und Landschaftsbild um Lauingen und den Rieseberg

Erweiterung des LSG He 13 (sechs Teilflächen)

Ausweisung von Teilbereichen als NSG erforderlich (vgl. Tab.2, Nr. 75, 78, 79)

Elm

21

104

Gehölzstrukturen (u.a. Obstgehölze, Obstwiesen) gegliederte Feldflur, gefährdete Biotoptypen, klimatisch bedeutsame Bereiche

Landschaftsbild, Pufferfunktion für naturschutzwürdige Gebiete und geschützte Biotope

Erweiterung des LSG He 16 (fünf Teilflächen)

Ausweisung von Teilbereichen als NSG erforderlich (vgl. Tabelle A 5.1-2).

Westliche Helmstedter Mulde

22

754

Quellbereiche und naturnahe Bachabschnitte, gefährdete Biotoptypen

Landschaftsbild, ökosystem Wald, Fließgewässer/ Aue, Retentionsvermögen, Biotopverbundsystem

Ausweisung von Teilbereichen als NSG erforderlich (vgl. Nr. 76 (Teilfläche) in Tab. 40

Differenzierung der Schutzintensität erforderlich

 

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[1]     Die laufende Nummer ist Cassel et al. 2000: 268ff entnommen um die Vergleichbarkeit sicher zu stellen.