A-4.4.1.2                Erhöhte Verantwortung für bestimmte wichtige Arten

Neben der allgemeinen Schutzbedürftigkeit der wichtigen Arten stellt sich insbesondere auf der untersten Planungsebene, dem Stadtgebiet, die Frage nach der Effektivität von Schutz­maßnahmen für die betrachtete Zielartenpopulation. Schutz­maß­nahmen sind umso wirkungs­voller:

1.         Je größer der Anteil einer zu schützenden Population ist, die das Gemeindegebiet besiedelt und

2.         je ortstreuer sich die betroffene Art verhält.

 

Diese Merkmale führen nicht nur zu einer erhöhten Erfolgsgarantie bei der Umsetzung ge­eigneter Maßnahmen sondern bergen auch das erhöhte Risiko eines lokalen Aussterbens bei „falscher“ Behandlung der betroffenen Lebensräume. Diese unmittelbare Verantwortung erfordert im Rahmen der Ermittlung von wichtigen Arten für einen Biotopverbund ein besonderes Augenmerk.

Bei Arten, die einen wesentlich größeren Aktivitätsbereich haben als das Planungsgebiet gesellt sich dem begrenzten Zugriff ein weiteres Problem hinzu. In der Regel fehlen auf lokaler Ebene die Informationen um einen Biotopverbund so auszulegen, das er in ein übergeordnetes System passt. Im übrigen ist es aufgrund der Planungshierarchie Aufgabe der übergeordneten Werke, diese Aufgabe planerisch zu bewältigen. Diese Hierarchie beinhaltet, dass die unter­geordneten Planwerke ihre Maßnahmen an den Vorgaben der übergeordneten orientieren. Diese Vorgaben fehlen jedoch im niedersächsischen Landschafts­programm und im Landschaftsrahmen­plan Helmstedt. Andererseits kann nicht Aufgabe des Landschaftsplans sein, diese Vorgaben systematisch nachzuarbeiten.

In Tabelle A 3.1-4 werden jene Arten speziell gekennzeichnet, für deren Fortbestand die Stadt Königslutter eine besondere Verantwortung im Sinne der oben beschriebenen Abhängig­keiten trägt. Diese Arten sollten bei der Umsetzung des Biotopverbundsystems verstärkt berücksichtigt werden.


Tabelle A 4.4-2:    Schema zur Ermittlung der Verantwortung der Gemeinde für den Erhalt der Arten im Stadtgebiet

Abhängigkeit von
Maßnahmen im Stadtgebiet

Vermuteter Anteil der Population im Stadtgebiet

Hoch[1]

Mittel

Gering[2]

hoch, Art ganzjährig im Gebiet (z.B. Standvogel)

+++

++

++

mittel, Art unternimmt Wanderungen (z.B. Strichvogel)

++

++

+

gering, Art mit ausgeprägtem Wanderverhalten (z.B. Kurz- und Langstreckenzieher)

++

+

+

 

 

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[1]    Ein Beispiel: der Kleine Sonnenröschen-Bläuling (Aricia agestis) ist auf dem Gebiet der Stadt Königslutter mit einer vermutlich abgeschlossenen Population vertreten.

[2]    Ein Beispiel: die niedersächsische Population des Weisstorchs (Ciconia ciconia) ist im Stadtgebiet Königslutter lediglich mit einem Brutpaar vertreten. Das ist ein Anteil von weit weniger als 1% des niedersächsischen Bestandes.