Eine Berücksichtigung aller im Planungsgebiet vorkommenden Arten bei der Erstellung des Biotopverbundsystems ist nicht möglich. Vielmehr macht die große Anzahl von Pflanzen- und vor allem der Tierarten eine Schwerpunktsetzung erforderlich. Eine erste Auswahl von Arten, den sogenannten wichtigen Arten, erfolgt mit Hilfe naturschutzfachlicher Kriterien, die eine Prioriätensetzung hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit möglich machen. Tabelle A 4.4-1 stellt mit Hilfe des Kriteriums „Gefährdung und Seltenheit“ sowie weiterer Kriterien eine Bewertungsvorschrift zur Einstufung von wichtigen Arten hinsichtlich ihrer Schutzpriorität zusammen. Im folgenden Abschnitt werden aus diesen wichtigen Arten Zielarten ausgewählt.
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SCHUTZBEDüRFTIGKEIT |
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Bundesweit |
Landesweit |
Regional |
Lokal |
KRITERIUM: GEFäHRUDUNG UND SELTENHEIT |
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FFH |
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RL-Bund |
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RL-Niedersachsen |
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KRITERIUM: BIOGEOGRAPHISCHE BESONDERHEITEN BZW. VERANTWORTUNG FüR DEN ERHALT |
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eingeschränkte Verbreitung |
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Arealgrenzen |
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Schwerpunktvorkommen |
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KRITERIUM: POPULARITäT |
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Popularität |
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Tabelle A 3.1-4 stellt die im Stadtgebiet nachgewiesenen Arten hinsichtlich ihres Schutzbedarfs dar. Berücksichtigt wurden alle Daten ab dem Jahre 1993. Die für die Einstufung der Arten relevanten Bewertungskriterien (siehe Tabelle A 4.4-1) werden dargestellt. Die jeweils höchste Einstufung entscheidet über die Schutzbedürftigkeit der Art.