Auf natürliche Weise entstandene, markante, landschaftsprägende Reliefformen betonen naturräumliche Unterschiede und ermöglichen die Ablesbarkeit landschaftlicher Entwicklungsprozesse. Diese Formen sind in Königslutter nahezu flächendeckend erlebbar, da der Elm, der Dorm und die Rieseberg als landschaftsbildbestimmende Erhebungen den Horizont beherrschen[1]. Diese Formen sind jedoch nicht abrupt sondern harmonisch mit den ebenen Gebietsteilen und den Hanglagen verbunden. Eine kartographische Darstellung dieser Formen ist daher unterblieben.
Zu den naturhistorisch bedeutsamen Landschaftsbestandteilen und -elementen wurden zudem die als Naturdenkmale[2]geschützten Objekte des Stadtgebietes gestellt (siehe Tabelle A 5.1-5).
Stillgewässer sind als natürlich wirkende Landschaftselemente von Bedeutung für das Landschaftsbild. Offene Wasserflächen (Bewegung, Lichtreflexe, Geräusche) insbesondere mit entsprechender Ufervegetation vermitteln Naturnähe und ermöglichen Naturerlebnis durch Naturbeobachtung. Im Stadtgebiet existieren eine Reihe von naturnahen (Klein-) Gewässern, die allerdings nur zum Teil zugänglich sind. Zusätzlich von besonderer naturhistorischer Bedeutung ist ein Altarm der Schunter, der bei Glentorf liegt.
Die Erlebbarkeit naturraum- und standorttypischer Tierarten trägt zur Eigenart der Landschaft entscheidend bei. Als Charaktervogel der offenen, großräumigen und grünlandgeprägten Flussniederungen (vor allem der Naturräumlichen Einheit Schuntertal (624.10)) sowie als optisch auffällige Vogelart kann dem Weisstorch eine Signalfunktion hinsichtlich „Natürlichkeit“ und landschaftlicher Eigenart zugesprochen werden. Der Horst ist in Klein Steimke zu finden und ist nach ca. 20jähriger Abwesenheit dem Jahr 2001 wieder kontinuierlich besetzt (Dorge mdl. am 04.11.2003). Die Anteilnahme der Bevölkerung am erfolgreichen Brutgeschehen des Weisstorchpaares ist groß.
[1] Die Identitätsstiftende Wirkung der landschaftsbildprägenden Silhouette des Elms ist sogar in das neue Logo der Stadt Königslutter eingegangen.
[2] Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur, die „wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde, oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit“ geschützt sein können (NNatG). Aus dem Schutzstatus lässt sich eine grundsätzliche Bedeutung für das Landschaftsbild herleiten, entspricht aber nicht immer der im Rahmen der Bestandserfassung vorgenommenen Systematik. So kann ein markanter Einzelbaum sowohl naturhistorische Bedeutung haben (Erlebbarkeit des freien Wuchses mit natürlicher Kronenausbildung), als auch kulturhistorische, wenn es sich um ein Relikt einer überlieferten Weidelandschaft handelt. Die Hintergründe, die zur Entstehung bestimmter Erscheinungen geführt haben sind im Einzelfall nicht immer nachvollziehbar.