Der Leitbildtyp Boden- und Gesteinsabbaugebiete und –abraumgebiete bezieht sich auf 7 Teilräume, die mit ca. 196 ha 1,4 % der Gesamtfläche des Plangebietes stellen. Der bestehende Wert bzw. Entwicklungsbedarf der Boden- und Gesteinsabbaugebiete für den Arten- und Biotopschutz zeigt sich in den Flächenanteilen der einzelnen Zielkategorien „Sicherung“ (ca. 22 %), „Sicherung und Verbesserung“ (ca. 49 %) und „Vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung“ (ca. 29 %).
Die besonderen Eigenschaften der anthropogenen extremen Standorte von Kalihalde, Kalksteinbruch bzw. Sande sollen für den Verbund trocken-warmer Biotope durch eine entsprechende Gestaltung der Flächen nach lokalklimatischen Gesichtspunkten genutzt werden. Die Abbaugebiete nährstoffarmer Sande werden auch in Zukunft gekennzeichnet durch einen Komplex aus unterschiedlichen Sukzessionsstadien einschließlich Offenboden und Pioniervegetation. Lebensraumansprüche landesweit bedeutsamer Arten müssen im laufenden Abbaubetrieb berücksichtigt werden. Abbauplanung, -betrieb bzw. Rekultivierung sollten sich von vornherein am jeweiligen Entwicklungspotenzial der Standorte (über Salz und Anhydrit sowie Sand) an den Erfordernissen des Boden- und Grundwasser- sowie des Arten- und Biotopschutzes orientieren. Durch eine Sicherung der Salzstellen im Binnenland kann eine Belastung für die Gewässerqualität der Uhrau ausgeschlossen werden. In den Kalksteinbrüchen des Elms sind wärmegetönte Gehölzbestände und Magerrasen durch forstliche Pflegemaßnahmen zu fördern.
Vollständige tabellarische übersicht der Ziele s. Tabelle A 4.3-16.