Die Siedlungsgebiete nehmen mit ca. 843 ha einen Anteil von 7 % am Plangebiet ein und lassen sich in zwei Leitbildtypen differenzieren. Ihnen kommt hinsichtlich der Eigenart des Landschaftsbildes, der nachhaltigen Nutzfähigkeit von Boden / Wasser sowie dem Arten- und Biotopschutz kulturfolgender Arten eine besondere Bedeutung zu. Die regionaltypische Eigenart und Vielfalt der Dörfer, Klostergüter und Städte soll durch die Erhaltung von traditionellen Bauformen und Baustoffen, unverputzten Natursteinmauern aus lokalen Kalk- und Tuffsteinen, innerörtlicher Weidenflächen, Quellen, Teichen und Bachauen, Streuobstwiesen und Bauerngärten, Landschaftspark sowie Ruderalfluren bewahrt und entwickelt werden. Die Biotopkomplexe der Siedlungen und Dörfer mit ihren artspezifisch unterschiedlichen Habitaten, u.a. in ländlichen Gebäuden und Altbäumen, sind als landschaftstypische Strukturelementen mit der umliegenden Feldflur, den Wäldern und Niederungen als bedeutsamer Beitrag zum Biotopverbund und Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes zu vernetzen. Die vorhandenen und zu entwickelnden extensiv genutzten innerörtlichen Freiflächen fördern im städtischen Bereich darüber hinaus die lufthygienische und bioklimatische Situation sowie den Bodenwasserhaushalt bzw. die Gebietsretention innerhalb der lokalen Gewässereinzugsgebiete durch einen hohen Anteil direkt vor Ort versickernder Niederschläge. Die naturschutzfachlichen Ziele sind überwiegend im Rahmen der „Umweltgerechten Nutzung“ (gemittelt 82 %), „Sicherung und Verbesserung“ (gemittelt 11 %) sowie „Entwicklung“ (gemittelt 3 %) umzusetzen.