Parallel zur flächenhaften Erfassung des Landschaftsbildes wurde die Vielzahl punktueller, linearer oder kleinflächiger Landschaftselemente mit natur- und kulturgeschichtlicher Bedeutung für das Landschaftsbild und das Landschaftserleben zu erfasst[1]. Ihre Darstellung erfolgt ebenfalls in der Karte 2 „Landschaftsbild“.
Naturhistorische Landschaftselemente (geomorphologische Besonderheiten wie z.B. der Erdfall) bilden ein Archiv der Naturgeschichte. Hierzu zählen auch die als Naturdenkmäler geschützten Objekte im Kreisgebiet.
Zu den natürlichen Landschaftselementen zählen die wenigen verbliebenen Relikte der Naturlandschaft (Altgewässer) sowie ausgewählte Landschaftselemente, denen eine Signalfunktion in Hinblick auf Natürlichkeit und Harmonie der Landschaft zukommt (Stillgewässer, Weisstorchhorste).
Als Zeugnisse der früheren Siedlungs- und Wirtschaftstätigkeit des Menschen veranschaulichen kulturhistorisch bedeutsame Landschaftselemente die historische Kontinuität in der Landschaftsentwicklung wie:
Die charakteristischen und prägenden Landschaftselemente sind in der Karte 2 „Landschaftsbild“ dargestellt) und in Kapitel A 3.2.3 (im Anhang) detailliert beschrieben. Im Anhang werden diese charakteristischen Landschaftselemente den Naturräumlichen Einheiten zugeordnet (Tabelle A 3.2-8 bis Tabelle A 3.2-14).
[1] Bei der Bewertung des Landschaftsbildes sind die charakteristischen und prägenden Landschaftselemente als Indikatoren für Natürlichkeit, historische Kontinuität und Vielfalt ebenfalls berücksichtigt.