3         Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie vor­aus­sichtliche änderungen[1]

3.1          Arten und Biotope

3.1.1           Einleitung

Der Schutz von Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer Lebensräume (Biotope und Biotop­komplexe) stellen ein vorrangiges Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar (vgl. § 1 NNatG). Im Landschaftsplan bilden die Erfassung und Beschreibung von Bio­top­typen eine flächendeckende, detaillierte Bewertungsgrundlage für den Zustand von Natur und Land­schaft im Planungsgebiet Königslutter.

In diesem Kapitel wird die derzeitige Situation der Arten und Lebensräume dargestellt und bewertet. Im einzelnen liefert die Bearbeitung des Schutzgutes Arten und Biotope Grundlagen für die:



[1]    Große Veränderung im Planungsgebiet – die Erweiterung der BAB 2 von 4 auf 6 Fahrstreifen – haben sich in den letzten Jahren vollzogen, weitere Vorhaben dieses Umfangs sind weder geplant noch absehbar. Auf die im Rahmen der Bauleitplanung in unterschiedlichen Konkretisierungsstufen befindlichen geplanten änderungen der Flächennutzung wird speziell in Kapitel 5.2.2 eingegangen.