5.3.8   Energiewirtschaft, Windenergie und Biogas

 

Die Energiewirtschaft belastet den Naturhaushalt durch Abgase, Abwasser, Abfall und Abwärme, die bei Prozessen der Energie­erzeugung und -verteilung entstehen. Auch beim Ener­gie­ver­brauch werden Umweltbelastungen in großem Umfang ver­ursacht. Die Beein­trächtigungen der Leistungs­fähigkeit des Na­tur­haus­hal­tes, die unter anderem in

 

-  lufthygienischen Belastungen (vgl. Kapitel Klima und Luft)

-  Deposition von Luftschadstoffen, auch ferntransportierten, mit der Folge von Belastun­gen der Böden und ihrer Filterfunk­tion (vgl. Kapitel Boden und Wasser)

-  Gefährdung der Grundwasserqualität infolge Beeinträchtigung der Pufferfunktion der Böden (vgl. Kapitel Boden und Wasser)

-  direkten Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser durch Unfälle mit Gefahrstoffen

-  Beeinträchtigungen der Lebensräume von Tier- und Pflanzen­arten

-  Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

 

bestehen, sind zu vermindern.

 

Die Möglichkeiten der Energieeinsparung sollten voll ausgenutzt und die Substitution von fossilen Energieträgern, vor allem Kohle und Erdöl, durch regenerative Energiequellen sollte geför­dert werden.

 

Den Kommunen kommt die Aufgabe zu, Energiekonzepte zu er­ar­bei­ten, die eine Um­struktu­rierung der überwiegend zentralen Energieversorgung zu dezentralen Lösun­gen vor­bereiten. Block­heizkraftwerke wie an den Kläranlagen in Achim, Ottersberg und Verden sind ein erster Schritt zur rationel­len Energienutzung durch Kraft-Wärme-­Kopplung.

 

Bei der Energieeinsparung sollten öffentliche Einrichtungen eine Vorbildfunktion wahr­nehmen. Durch gezielte Aufklärungs­arbeit, Energieberatung und ggf. finanzielle Anreize ist das Einspar­potenzial vor allem bei privaten Haushalten und öf­fent­li­chen und privaten Bauträgern weiter auszuschöpfen.

 

Der Bau von Leitungen für Energietransport und -versorgung stellt in der Regel einen Eingriff im Sinne des Naturschutz­gesetzes dar. Bei der Trassierung von Leitun­gen sind die Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt sowie Arten und Lebens­gemein­schaften so gering wie möglich zu halten. Maßnahmen zur Vermeidung sind z. B.:

-    Nutzung konfliktarme Korridore bei der Trassenfindung überregionaler Leitungen,

-    Schonung empfindlicher Bereiche wie:
Bereiche mit sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope,
Bereiche mit seltenen, kulturhistorisch bedeutsamen Böden sowie Bodenformen mit ex­tremen Eigenschaften und
g
rundwassernahe Bereiche sowie Moore,

-    weitestmögliche Bündelung von Leitungstrassen mit anderen linearen Infrastruktureinrichtungen und

-    Verzicht auf Freileitungsbau in Wiesenvogelbrut- sowie Rastgebieten.

 


 

Maßnahme

Erläuterung

Räumlicher Schwerpunkt

Wiederherstellung und Sicherung avifaunistisch wertvoller Bereiche

Verkabelung von Hochspannungsfrei­leitungen in den für Wiesenvögel bedeut­samen Bereichen,

Austausch der stehenden Isolatoren gegen hängende an den Masten der Mittelspan­nungsleitungen bis 2012 gem. § 53 BNatSchG

 

Zevener Geest (634)

Unteres Walletal/Schäfermoor, östlicher Abschnitt des oberen Walletales,

Otterstedter Beeke nördlich Otterstedt

 

Achim-Verdener Geest (630)

Grünlandbereiche zwischen Ottersberg, Steinberg und Völkersen,

Grünlandbereich westlich Wittkoppenberg,

Langwedeler Feuchtwiesen und Daverdener Bruch

 

Verdener Wesertal (620)

Weserniederung zwischen Intschede und Achim-Baden,

Dauelser Bruch/Eisseler Marsch,

Aller-Aue südl. Verden

 

 

Windenergie

Die im RROP 1997 ausgewiesenen Vorrangstandorte für Windenergiegewinnung sind in den vergangenen Jahren im Zuge der Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden konkretisiert und tlw. durch Standorte für nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen ergänzt worden. Die rasante Entwicklung der Anlagentechnik und die heutigen Bauhöhen (ca. 150 m!) haben dazu geführt, dass der 5.000 m–Abstand zwischen den einzelnen Vorrangstandorten nicht mehr ausreicht, um ungestörte Räume im Kreisgebiet zu erhalten.

 

Maßnahme

Erläuterung

Räumlicher Schwerpunkt

Wiederherstellung und Sicherung avifaunistisch wertvoller Bereiche

kein Repowering aber Rückbau der Windkraftanlagen,

Aufheben der Vorrangstandorte und Änderung der Bauleitplanungen

Windkraftanlagenstandorte der SG Thedinghausen:

Beppener Bruch und

südlich Blender

 

Sicherung der Aller- und Weserniederung als Rast­vogellebensraum, Schutz der ziehenden Arten

Repowering möglich bei Einhaltung der jetzigen Höhen,

Monitoring während der Wintermonate

gemeinsamer Windkraft­anlagen­standort Verden und Dörverden

östlich Rieda/westlich Geestefeld

 

 

Biogas

Im Kreisgebiet befinden sich zurzeit nur einzelne Anlagen, überwiegend sind sie den landwirt­schaftlichen Betrieben zugeordnet. Eine Konzentration ist aktuell nicht zu erkennen, es besteht daher kein Planungsbedarf.

Für die Einzelanlagen gelten die gleichen Anforderungen an die Standortwahl wie bei sonstigen Außenbereichsvorhaben; d. h. Anwendung des Vermeidungsgrundsatzes, ausreichender Abstand zu wertvollen Bereichen, kurze Erschließung, Zuordnung zur Hofstelle und eine naturraum­typische Einbindung.

 

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