5.3.8 Energiewirtschaft, Windenergie und Biogas
Die Energiewirtschaft belastet den Naturhaushalt durch Abgase, Abwasser, Abfall und Abwärme, die bei Prozessen der Energieerzeugung und -verteilung entstehen. Auch beim Energieverbrauch werden Umweltbelastungen in großem Umfang verursacht. Die Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die unter anderem in
- lufthygienischen Belastungen (vgl. Kapitel Klima und Luft)
- Deposition von Luftschadstoffen, auch ferntransportierten, mit der Folge von Belastungen der Böden und ihrer Filterfunktion (vgl. Kapitel Boden und Wasser)
- Gefährdung der Grundwasserqualität infolge Beeinträchtigung der Pufferfunktion der Böden (vgl. Kapitel Boden und Wasser)
- direkten Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser durch Unfälle mit Gefahrstoffen
- Beeinträchtigungen der Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten
- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
bestehen, sind zu vermindern.
Die Möglichkeiten der Energieeinsparung sollten voll ausgenutzt und die Substitution von fossilen Energieträgern, vor allem Kohle und Erdöl, durch regenerative Energiequellen sollte gefördert werden.
Den Kommunen kommt die Aufgabe zu, Energiekonzepte zu erarbeiten, die eine Umstrukturierung der überwiegend zentralen Energieversorgung zu dezentralen Lösungen vorbereiten. Blockheizkraftwerke wie an den Kläranlagen in Achim, Ottersberg und Verden sind ein erster Schritt zur rationellen Energienutzung durch Kraft-Wärme-Kopplung.
Bei der Energieeinsparung sollten öffentliche Einrichtungen eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Durch gezielte Aufklärungsarbeit, Energieberatung und ggf. finanzielle Anreize ist das Einsparpotenzial vor allem bei privaten Haushalten und öffentlichen und privaten Bauträgern weiter auszuschöpfen.
Der Bau von Leitungen für Energietransport und -versorgung stellt in der Regel einen Eingriff im Sinne des Naturschutzgesetzes dar. Bei der Trassierung von Leitungen sind die Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt sowie Arten und Lebensgemeinschaften so gering wie möglich zu halten. Maßnahmen zur Vermeidung sind z. B.:
- Nutzung konfliktarme Korridore bei der Trassenfindung überregionaler Leitungen,
- Schonung empfindlicher Bereiche
wie:
Bereiche mit sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope,
Bereiche mit seltenen, kulturhistorisch bedeutsamen Böden sowie Bodenformen mit
extremen Eigenschaften und
grundwassernahe Bereiche sowie Moore,
- weitestmögliche Bündelung von Leitungstrassen mit anderen linearen Infrastruktureinrichtungen und
- Verzicht auf Freileitungsbau in Wiesenvogelbrut- sowie Rastgebieten.
Maßnahme |
Erläuterung |
Räumlicher Schwerpunkt |
Wiederherstellung und Sicherung avifaunistisch wertvoller Bereiche |
Verkabelung von Hochspannungsfreileitungen in den für Wiesenvögel bedeutsamen Bereichen, Austausch der stehenden Isolatoren gegen hängende an den Masten der Mittelspannungsleitungen bis 2012 gem. § 53 BNatSchG
|
Zevener Geest (634) Unteres Walletal/Schäfermoor, östlicher Abschnitt des oberen Walletales, Otterstedter Beeke nördlich Otterstedt
Achim-Verdener Geest (630) Grünlandbereiche zwischen Ottersberg, Steinberg und Völkersen, Grünlandbereich westlich Wittkoppenberg, Langwedeler Feuchtwiesen und Daverdener Bruch
Verdener Wesertal (620) Weserniederung zwischen Intschede und Achim-Baden, Dauelser Bruch/Eisseler Marsch, Aller-Aue südl. Verden
|
Windenergie
Die im RROP 1997 ausgewiesenen Vorrangstandorte für Windenergiegewinnung sind in den vergangenen Jahren im Zuge der Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden konkretisiert und tlw. durch Standorte für nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen ergänzt worden. Die rasante Entwicklung der Anlagentechnik und die heutigen Bauhöhen (ca. 150 m!) haben dazu geführt, dass der 5.000 m–Abstand zwischen den einzelnen Vorrangstandorten nicht mehr ausreicht, um ungestörte Räume im Kreisgebiet zu erhalten.
Maßnahme |
Erläuterung |
Räumlicher Schwerpunkt |
Wiederherstellung und Sicherung avifaunistisch wertvoller Bereiche |
kein Repowering aber Rückbau der Windkraftanlagen, Aufheben der Vorrangstandorte und Änderung der Bauleitplanungen |
Windkraftanlagenstandorte der SG Thedinghausen: Beppener Bruch und südlich Blender
|
Sicherung der Aller- und Weserniederung als Rastvogellebensraum, Schutz der ziehenden Arten |
Repowering möglich bei Einhaltung der jetzigen Höhen, Monitoring während der Wintermonate |
gemeinsamer Windkraftanlagenstandort Verden und Dörverden östlich Rieda/westlich Geestefeld
|
Biogas
Im Kreisgebiet befinden sich zurzeit nur einzelne Anlagen, überwiegend sind sie den landwirtschaftlichen Betrieben zugeordnet. Eine Konzentration ist aktuell nicht zu erkennen, es besteht daher kein Planungsbedarf.
Für die Einzelanlagen gelten die gleichen Anforderungen an die Standortwahl wie bei sonstigen Außenbereichsvorhaben; d. h. Anwendung des Vermeidungsgrundsatzes, ausreichender Abstand zu wertvollen Bereichen, kurze Erschließung, Zuordnung zur Hofstelle und eine naturraumtypische Einbindung.