5.3.9 Verkehr
Die zentralen Inhalte des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bereich Verkehr sind die Beachtung der Ziele des Naturschutzes bei der Planung, der Neutrassierung, der Nutzung und der Unterhaltung der Verkehrswege. Dies gilt für Straßen und Eisenbahn.
Mit der Aufhebung von Verwaltungsvorschriften vom 20.04.2004 sind die Richtlinien für Baumschauen und Ersatzpflanzungen von Bäumen an Straßen vom 19.03.1984 und der Gem. Rd.Erl. zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Straßenplanung; Zusammenarbeit zwischen Straßenbau- und Naturschutzverwaltung unwirksam geworden. Die Intentionen werden inhaltlich gemeinsam weiter getragen.
Bei Planungen der Straßenbaubehörde findet die frühzeitige und stetige Beteiligung des Landkreises als untere Naturschutzbehörde statt, und der Landkreis informiert die Straßenbaubehörde frühzeitig über die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes sowie bei Unterschutzstellungsverfahren.
Bei den sog. Baumschauen berät der Landkreis die Straßenbaubehörde bei der Einschätzung der Vitalität und der Standsicherheit der Straßenbäume. Bei diesen Terminen werden stetig Ergänzungspflanzungen eingefordert, die aber in den letzten Jahren auf Grund der Abstandsregelungen vom Straßenbaulastträger abgelehnt wurden. Hier ist das Land und der Bund gefordert, ausreichend Finanzmittel für Flächenerwerb bereitzustellen, um die Ergänzung oder Wiederherstellung von Baumreihen und Alleen entlang der Straßen zu gewährleisten. Wird die jetzige Vorgehensweise auf Dauer beibehalten, werden die geschlossenen Baumreihen und Alleen an Bundes- und Landesstraßen verloren gehen.
Die Baumschau an den Kreisstraßen wird zusammen mit der Kreisstraßenmeisterei durchgeführt. Diese Kontrolle findet einmal im Jahr statt, die halbjährliche Kontrolle wird von der Meisterei in Eigenregie erledigt. Ergänzungspflanzungen nach erforderlichem Einschlag werden i. d. R. in der anschließenden Pflanzperiode durchgeführt. Die Baumreihen und Alleen an den Kreisstraßen werden auf diese Weise langfristig gesichert.
Die Zusammenarbeit mit der Bahn AG beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben zur Planung und Unterhaltung von Gleisanlagen.
Inder nachfolgenden Tabelle sind die von dem jeweils zuständigen Verkehrsträger zu ergreifenden Maßnahmen zur Beachtung der Ziele des Naturschutzes aufgelistet, erläutert und räumlichen Schwerpunkten zugeordnet.
Maßnahme |
Erläuterung |
Räumlicher Schwerpunkt |
Beachtung naturräumlicher Bedingungen bei Neutrassierung von Verkehrswegen |
Freihaltung von Schutzgebieten und schutzwürdigen Teilen von Natur und Landschaft, Erhaltung der großen verkehrsarmen „unzerschnittenen Räume", keine Neuanlage von zerschneidenden Verkehrstrassen
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im gesamten Kreisgebiet |
Beachtung naturschutzfachlicher Grundsätze bei der Unterhaltung |
Reduzierung der betriebsbedingten Beeinträchtigungen durch Reinigung von Straßenabflüssen, Immissionsschutzpflanzungen (Abfangen von Grobstaub und Spritzwasser, bei mehr als 100 m Breite auch Lärmschutzwirkung), Verzicht auf Einsatz von Herbiziden bei der Pflege von Straßenbegleitgrün und Bahntrassenkörpern, Substitution von Streusalz durch Split und Granulate, Reduzierung der Restsalzmengen.
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alle Straßen im Kreisgebiet |
Einbindungen der Straßen in die Landschaft |
Erhaltung und Ergänzung der Alleen an allen klassifizierten Straßen, Einhalten der Baumabstände bei Ergänzungspflanzungen, Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten, Sichtbarmachen des Straßenverlaufes
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Achim-Verdener Geest (630) Eichenallee bei Kükenmoor (Kreisstraße K12) Wümmeniederung (631) Lindenallee zwischen Fischerhude und Sagehorn (Kreisstraße 2), Eichenallee Meyerdamm, Oyten Zevener Geest (634) Eichenallee zwischen Fischerhude und Quelkhorn an der K2 / L145, Ahornallee bei Otterstedt an der L132 Verdener Wesertal (620) dickstämmige
Apfel- oder Birnenbaumalleen an den Restabschnitt einer Birnenbaumallee bei Geestefeld, Lindenallee am Schleusenkanal Thedinghäuser Vorgeest (621) Lindenallee bei Oenigstedt
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Schutzpflanzungen an vielbefahrenen Straßen |
Anlage von mind. 10 m breiten Gehölzanpflanzungen, Strauch- und Baumartenwahl standortgerechter Arten, Reduzierung der Schadstoffausbreitung, ungleichaltriger Aufbau von Waldbeständen zur Erzielung von Lärmschutzwirkung, Überprüfung der Böden auf Belastungen durch die Verkehrsimmissionen (beidseitig der Straßen), ggf. Nutzungseinschränkung für belastete Bereiche oder Sanierung |
Autobahnen: A 1, Uphusen – Posthausen A 27, Achim Nord - Kreisgrenze Bundesstraße: B 215, Kreisgrenze ROW - Barme Landesstraßen: L 132, Ottersberg – Kreisgrenze ROW L 154, Ottersberg – Kreisgrenze OHZ L 155, Dauelsen - Ottersberg-Bahnhof L 156, Lunsen (L 203) – Bassen L 158, Achim (Kreisgrenze HB) – Verden (B 215) L 160, Verden – Kreisgrenze (SFA) L 167, Achim – Oyten L 168, Oyten (Kreisgrenze HB) – Ottersberg (Kreisgrenze ROW) L 171, Verden – Kreisgrenze (ROW) L 202, Einste – Blender (L 203) L 203, Thedinghausen - Hönisch (B 215) L 331, Riede (Kreisgrenze DH) – Emtinghausen L 333, Felde (L 331) – Kreisgrenze DH L 354, Thedinghausen - Emtinghausen Kreisstraßen: K 2, Fischerhude – Oyten K 9, Langwedel – BAB 27 K 27, Langwedel - Verden K 5/K 6/K 23, Achim (A 27 Abfahrt Ost) – Posthausen
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Unterstützung von Artenschutzmaßnamen - Amphibienwanderung |
Reinigung der Durchlässe vor der Amphibienwanderung, Geschwindigkeitsbegrenzung während der Amphibienwanderung
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Landesstraßen L 154 Ottersberg L 160 Hohenaverbergen/Drommelbeektal Kreisstraßen K 11 Walle-Holtum Geest K 18 Brammer-Hingstmoor K 20 Wulmstorf K 22 Klein-Heins K 24 Völkersen-Haberloh K 30 Neddenaverbergen-Lehringen K 67 Adeliges Holz Gemeindestraße Goldbornweg Wasserwerk Langenberg, Kirchlinteln
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Sperrung von Straßenabschnitten während der Amphibienwanderung in der Zeit von 18.00 – 8.00 Uhr |
Stadt Achim – Vogelsiedlung, Stadt
Verden –
Schnuckenstaller Weg und Verbindungsweg Gemeinde Riede – Kaiserdamm Gemeinde Kirchlinteln – Bergstraße in Luttum und Zum Königreich in Groß Sehlingen
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Beachtung der Ziele des Naturschutzes bei der Mittelweseranpassung |
Ausbaumaßnahmen so gering wie möglich halten, Ufersicherungsmaßnahmen auf Minimum reduzieren
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Weser |