5.3.9   Verkehr

 

Die zentralen Inhalte des Naturschutzes und der Landschafts­pflege im Bereich Ver­kehr sind die Beachtung der Ziele des Naturschutzes bei der Planung, der Neutrassierung, der Nutzung und der Unterhaltung der Verkehrswege. Dies gilt für Straßen und Eisenbahn.

 

Mit der Aufhebung von Verwaltungsvorschriften vom 20.04.2004 sind die Richtlinien für Baum­schauen und Ersatzpflanzungen von Bäumen an Straßen vom 19.03.1984 und der Gem. Rd.Erl. zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Straßen­planung; Zusammenarbeit zwischen Straßenbau- und Naturschutzverwaltung unwirksam gewor­den. Die Intentionen werden inhaltlich gemeinsam weiter getragen.

Bei Planungen der Straßenbaubehörde findet die frühzeitige und stetige Beteiligung des Land­kreises als untere Naturschutzbehörde statt, und der Landkreis informiert die Straßenbaubehörde frühzeitig über die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes sowie bei Unterschutzstellungs­verfahren.

Bei den sog. Baumschauen berät der Landkreis die Straßenbaubehörde bei der Einschätzung der Vitalität und der Standsicherheit der Straßenbäume. Bei diesen Terminen werden stetig Ergän­zungspflanzungen eingefordert, die aber in den letzten Jahren auf Grund der Abstandsregelungen vom Straßenbaulastträger abgelehnt wurden. Hier ist das Land und der Bund gefordert, ausrei­chend Finanzmittel für Flächenerwerb bereitzustellen, um die Ergänzung oder Wiederherstellung von Baumreihen und Alleen entlang der Straßen zu gewährleisten. Wird die jetzige Vorgehens­weise auf Dauer beibehalten, werden die geschlossenen Baumreihen und Alleen an Bundes- und Landesstraßen verloren gehen.

Die Baumschau an den Kreisstraßen wird zusammen mit der Kreisstraßenmeisterei durchgeführt. Diese Kontrolle findet einmal im Jahr statt, die halbjährliche Kontrolle wird von der Meisterei in Eigenregie erledigt. Ergänzungspflanzungen nach erforderlichem Einschlag werden i. d. R. in der anschließenden Pflanzperiode durchgeführt. Die Baumreihen und Alleen an den Kreisstraßen werden auf diese Weise langfristig gesichert.

 

Die Zusammenarbeit mit der Bahn AG beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben zur Planung und Unterhaltung von Gleisanlagen.

 

Inder nachfolgenden Tabelle sind die von dem jeweils zuständigen Verkehrsträger zu ergrei­fenden Maßnahmen zur Beachtung der Ziele des Naturschutzes aufgelistet, erläutert und räumlichen Schwerpunkten zugeordnet.

 

Maßnahme

Erläuterung

Räumlicher Schwerpunkt

Beachtung natur­räum­licher Bedin­gungen bei Neu­trassierung von Verkehrswegen

Freihaltung von Schutzgebieten und schutzwürdigen Teilen von Natur und Landschaft,

Erhaltung der großen verkehrsarmen „unzerschnittenen Räume", keine Neuanlage von zer­schneidenden Verkehrs­trassen

 

im gesamten Kreisgebiet

Beachtung natur­schutzfachlicher Grundsätze bei der Unterhaltung

Reduzierung der betriebsbedingten Beeinträchti­gungen durch Reinigung von Straßenabflüssen, Immissions­schutzpflanzungen (Abfangen von Grobstaub und Spritzwasser, bei mehr als 100 m Breite auch Lärmschutz­wirkung),

Verzicht auf Einsatz von Herbiziden bei der Pflege von Straßenbegleitgrün und Bahntrassenkörpern,

Substitution von Streusalz durch Split und Granulate, Reduzierung der Restsalz­men­gen.

 

alle Straßen im Kreisgebiet

Einbindungen der Straßen in die Landschaft

Erhaltung und Ergänzung der Alleen an allen klassifizierten Straßen,

Einhalten der Baumabstände bei Ergänzungspflanzungen, Reduzierung der Fahrge­schwindigkeiten, Sichtbar­machen des Straßenver­laufes

 

Achim-Verdener Geest (630)

Eichenallee bei Kükenmoor (Kreisstraße K12)

Wümmeniederung (631)

Lindenallee zwischen Fischerhude und Sagehorn (Kreisstraße 2),

Eichenallee Meyerdamm, Oyten

Zevener Geest (634)

Eichenallee zwischen Fischerhude und Quelkhorn an der K2 / L145,

Ahornallee bei Otterstedt an der L132

Verdener Wesertal (620)

dickstämmige Apfel- oder Birnenbaumalleen an den
Ortsverbindungsstraßen K 16 Döhlbergen – Rieda, K 7 Hagen – Grinden,

Restabschnitt einer Birnenbaumallee bei Geestefeld,

Lindenallee am Schleusenkanal

Thedinghäuser Vorgeest (621)

Lindenallee bei Oenigstedt

 

Schutzpflanzungen an vielbefahrenen Straßen

Anlage von mind. 10 m brei­ten Gehölzanpflanzungen,

Strauch- und Baumartenwahl standortgerechter Arten, Reduzierung der Schad­stoffausbreitung,

ungleichaltriger Aufbau von Waldbeständen zur Erzie­lung von Lärmschutzwirkung,

Überprüfung der Böden auf Belastungen durch die Verkehrsimmissionen (beidseitig der Straßen), ggf. Nutzungseinschränkung für be­laste­te Bereiche oder Sanierung

Autobahnen:

A 1, Uphusen – Posthausen

A 27, Achim Nord - Kreisgrenze

Bundesstraße:

B 215, Kreisgrenze ROW - Barme

Landesstraßen:

L 132, Ottersberg – Kreisgrenze ROW

L 154, Ottersberg – Kreisgrenze OHZ

L 155, Dauelsen - Ottersberg-Bahnhof

L 156, Lunsen (L 203) – Bassen

L 158, Achim (Kreisgrenze HB) – Verden (B 215)

L 160, Verden – Kreisgrenze (SFA)

L 167, Achim – Oyten

L 168, Oyten (Kreisgrenze HB) – Ottersberg (Kreisgrenze ROW)

L 171, Verden – Kreisgrenze (ROW)

L 202, Einste – Blender (L 203)

L 203, Thedinghausen - Hönisch (B 215)

L 331, Riede (Kreisgrenze DH) – Emtinghausen

L 333, Felde (L 331) – Kreisgrenze DH

L 354, Thedinghausen - Emtinghausen

Kreisstraßen:

K 2, Fischerhude – Oyten

K 9, Langwedel – BAB 27

K 27, Langwedel - Verden

K 5/K 6/K 23, Achim (A 27 Abfahrt Ost) – Posthausen

 

Unterstützung von Arten­schutzmaßnamen - Amphibienwanderung

Reinigung der Durchlässe vor der Amphibienwanderung,

Geschwindigkeitsbegrenzung während der Amphibien­wanderung

 

Landesstraßen

L 154 Ottersberg

L 160 Hohenaverbergen/Drommelbeektal

Kreisstraßen

K 11 Walle-Holtum Geest

K 18 Brammer-Hingstmoor

K 20 Wulmstorf

K 22 Klein-Heins

K 24 Völkersen-Haberloh

K 30 Neddenaverbergen-Lehringen

K 67 Adeliges Holz

Gemeindestraße

Goldbornweg Wasserwerk Langenberg, Kirchlinteln

 

Sperrung von Straßen­abschnitten während der Amphibienwanderung in der Zeit von 18.00 – 8.00 Uhr

Stadt Achim – Vogelsiedlung,

Stadt Verden – Schnuckenstaller Weg und Verbindungsweg
zwischen Zum Thingplatz und Im Knippsande

Gemeinde Riede – Kaiserdamm

Gemeinde Kirchlinteln – Bergstraße in Luttum und Zum Königreich in Groß Sehlingen

 

Beachtung der Ziele des Naturschutzes bei der Mittelweseranpassung

Ausbaumaßnahmen so gering wie möglich halten, Ufersicherungsmaßnahmen auf Minimum reduzieren

 

Weser

 

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