In den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis der Forstwirtschaft im § 5 Abs. 5 BNatSchG ist festgeschrieben, dass naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften sind. Des Weiteren ist bei der Auswahl der zu pflanzenden Bäume ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen einzuhalten.
zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
2. die Forstwirtschaft zu fördern,
3. einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen und
4. die Benutzung der freien Landschaft zu ordnen.“
Besonders waldarm sind der westliche und nördliche Teil des Kreisgebietes, während zwei Gemeinden im östlichen und südlichen Teil des Kreises Waldflächenanteile von 26 und 18 % aufweisen.
Kommune |
Gesamtgrößein ha |
Waldin ha |
Waldanteilin Prozent |
Achim |
6.800 ha |
280 ha |
4,12 % |
Dörverden |
8.332 ha |
1.510 ha |
18,00 % |
Kirchlinteln |
17.413 ha |
4.673 ha |
26,84 % |
Langwedel |
7.612 ha |
1.139 ha |
14,96 % |
Ottersberg |
9.903 ha |
510 ha |
5,15 % |
Oyten |
6.347 ha |
263 ha |
4,14 % |
Verden |
7.158 ha |
844 ha |
11,79 % |
SG Thedinghausen |
15.205 ha |
276 ha |
1,82 % |
Blender Emtinghausen Morsum Riede Thedinghausen |
3.831 ha 2.109 ha 2.906 ha 2.688 ha 3.671 ha |
69 ha 96 ha 45 ha 3 ha 64 ha |
|
Kreisgebiet |
78.770 ha |
9.494 ha |
12,05 % |
Quelle: Nds. Landesamt für Statistik, Hannover, Stand 1.01.2005
Nur etwa 14 % der Waldfläche von insgesamt ~ 9.500 ha entfallen auf naturnahen Laubwald, der überwiegende Teil der Waldflächen ist mit Kiefernforsten bestockt (im Unterbau tlw. Naturverjüngung in Richtung Stieleichen-Birkenwälder). Von Natur aus würden auf den meisten Flächen Buchen- und Eichenwälder wachsen und in den Flussniederungen Bruch- und Auwälder.
Die Waldbesitzarten im Kreisgebiet sind Staatswald, Kommunalwald und Privatwald.
Die Waldflächen der Niedersächsischen Landesforsten (AöR) im Kreisgebiet werden vom Niedersächsischen Forstamt Rotenburg mit den Revierförstereien Spange und Diensthop betreut.
Die Landesforsten umfassen 14 % der Waldfläche, sie werden gem. NWaldLG und dem LÖWE-Programm bewirtschaftet. Das Programm zur „Langfristigen ökologischen Wald-Entwicklung“ wurde im August 1991 als Programm der Landesregierung Niedersachsen beschlossen. Es beinhaltet dreizehn Grundsätze zur ökologischen Ausrichtung der Bewirtschaftung der niedersächsischen Landesforsten. Die Flächen der Landesforsten sind nach PEFC zertifiziert. Die Abkürzung steht für „Pan european forest certification“. Ziel der Zertifizierung ist die Dokumentation und Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Hinblick auf ökonomische, ökologische sowie soziale Standards.
In Bundeseigentum befinden sich das Drübberholz im ehemaligen Sperrgebiet des Bundeswehrstandortes Barme und die bewaldete Binnendüne in Achim, die Sperrgebiet des Bundeswehrstandortes war.
Als Kommunalwald sind z. B. der Stadtwald von Verden und das Adlige Holz bei Thedinghausen zu nennen.
Der größte Teil der Wälder im Kreisgebiet befindet sich in Privateigentum. Die Privatwaldbesitzer lassen sich überwiegend von den Bezirksförstereien der Landwirtschaftskammer Hannover (Verden, Kirchlinteln und Hoya) hinsichtlich der Bestandsgründungen, Bewirtschaftung, Pflege und Vermarktung forstfachlich beraten.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist der Wald zu erhalten, zu naturnahen Beständen zu entwickeln und vor allem wegen seiner Schutz- und Erholungsfunktion sowie zum Aufbau des Biotopverbundsystems in waldarmen Gebieten zu vermehren. Die historisch alten Waldstandorte (historische Waldstandorte) und die Waldschutzgebiete des Staatsforstes bilden den Kern des Verbundsystems.
In der Textkarte „Historische Waldstandorte“ sind diese besonderen Waldflächen dargestellt.
Die Walderhaltung kann gewährleistet werden, indem der Landkreis als untere Waldbehörde die engen Vorgaben zur Waldumwandlung gem. § 8 NWaldLG konsequent anwendet.
Eine Genehmigung zur Waldumwandlung ist grundsätzlich mit der Verpflichtung zur Ersatzaufforstung verbunden. Die Wälder im Kreisgebiet weisen sehr unterschiedliche Wertigkeiten auf (vgl. Kapitel Arten und Biotope). Entsprechend unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten der Wiederherstellung der an den einzelnen Wald gebundenen Werte und Funktionen. So können z. B. die alten und vielfältig strukturierten Wälder nur in sehr langen Zeiträumen wieder hergestellt werden. Diese Wälder, die den Wertstufen IV und V (nach Drachenfels) zugeordnet sind, sind deshalb grundsätzlich von einer Umwandlung ausgenommen, denn die langen Regenerationszeiten machen einen wertgleichen Ausgleich unmöglich.
Für den Fall, dass als absolute Ausnahme doch Wälder dieser Wertstufen umgewandelt werden, hat der Landkreis entsprechende Kompensationsfaktoren eingeführt.
Bei der Umwandlung von Wäldern der Wertstufe V sind Ersatzaufforstungen im Flächenverhältnis 1:5, bei Wäldern der Wertstufe IV im Verhältnis 1:3 vorzunehmen.
Für Wälder geringerer Bedeutung wurden folgende Faktoren festgesetzt: die Umwandlung von Wäldern der Wertstufe III erfordert Neuaufforstungen im Verhältnis 1:2, bei Wäldern der Wertstufe II ist das Verhältnis 1:1. Insgesamt handelt es sich dabei um Mindestanforderungen, eine Entscheidung fällt jeweils einzelfallbezogen.
Suchraum für Ersatzaufforstungsflächen ist der betroffene Naturraum. Es sind Flächen mit vergleichbaren Standortbedingungen zu wählen.
Die Wälder im Kreisgebiet sind relativ jung, ca. 60 % der Bäume sind laut Landesstatistik nicht älter als 60 Jahre. Zur Erhöhung des Altholzanteils ist es erforderlich, schlagreife Bäume, die älter als 100 Jahre sind, möglichst zu erhalten. Insbesondere zusammenhängende Bestände von Bäumen dieser Altersklasse sind als Lebensräume für eine Vielzahl von Arten unentbehrlich. Diese grundsätzliche Anforderung richtet sich an den Privat- sowie an den Staatswald.
Die Anforderungen zur Waldentwicklung und zur Neuaufforstung richten sich grundsätzlich an die Wald- und Grundbesitzer. In der nachfolgenden Tabelle sind die von Waldbesitzern zu ergreifenden Maßnahmen im Sinne der guten fachlichen Praxis der Forstwirtschaft aufgelistet, erläutert und räumlichen Schwerpunkten zugeordnet.
Maßnahme |
Erläuterung |
Räumlicher Schwerpunkt |
Sicherung naturnaher Waldbereiche |
Baumartenwahl aus natürlicher/naturnaher Waldgesellschaften (Standortkartierung), keine Bodenbearbeitung auf historisch alten Waldstandorten, weitgehender Verzicht auf tiefgründige Bodenbearbeitung und Vollumbruch, Verzicht auf Umbruch verfestigter Anreicherungshorizonte z. B. in Podsolböden, Aufhebung von Entwässerungsmaßnahmen, Abdämmen von Gräben, Verzicht auf Schlagräumung vor der Bestandsbegründung Verzicht auf Bestands-/Kompensationskalkungen auf Moorstandorten und Dünensanden, Einhalten langer Umtriebszeiten, Nutzung der hiebreifen Stämme ohne Schaffung zusammenhängender Blößen, Belassen von Alt- und Totholz als Lebensraum für Tiere (z. B. bestimmte Vogel- und Käferarten), Beschränkung des Forstwegenetzes in Dichte und Ausbaustandard auf das unumgänglich notwendige Maß, schonende Holzbringung/-rückung
|
Staatswald: Aller-Talsandebene (627) Diensthop, Höpen Achim-Verdener Geest (630) Spanger Holz, Wedeholz, Overing, Lindhoop
Privat- und Kommunalwald: Mittelweser (583) Drübber Holz Thedinghäuser Vorgeest (621) Adeliges Holz Aller-Talsandebene (627) Diensthop (Südostteil), Stedorfer Bruch Achim-Verdener Geest (630) Großes Holz, Hühnermoor, Hohes Moor, Badenermoor, Kiebitzmoor Zevener Geest (634) Hohes Moor
|
Umbau der Kiefernforsten zu naturnahen Waldbeständen |
plenterartige Nutzung der Wälder, Einzelbaumentnahme, kein Kahlschlag, Zulassen von Naturverjüngung (möglichst bei gleichzeitiger Kontrolle des Aufwuchses von spätblühender Traubenkirsche), Anlage von mind. 10 m breiten Waldrändern bestehend aus Sträuchern und vorgelagerten Säumen (Windberuhigung, Stabilisierung des Waldinnenklimas), Anwendung selektiver biologischer Verfahren in der Schädlingsbekämpfung (z. B. Lockstofffallen), mechanische Krautbekämpfung im Zuge der Anwuchspflege, Verzicht auf Bodenbearbeitung und intensive Durchmischung von Streu- und Humusauflagen mit dem Mineralboden (Mineralisationsschub und N-Freisetzung), nur gezielte - auf Grundlage von Bodenuntersuchungen bemessene - bedarfsorientierte Anwendung von Mineraldünger (ggf. Kalkung), Verzicht auf Einarbeitung von Mineraldünger in sorptionsschwachen Böden, Kontrolle der Wildbestände, ggf. Reduzierung zur Ermöglichung von Naturverjüngung mit Laubholzarten (ohne Einzäunung o. Ä.), Nadelwaldbestände sollten sukzessiv durch Beimischung von Laubhölzern in Mischwälder, langfristig in Laubwälder umgewandelt werden, ungleichaltriger mehrstufiger Aufbau der Bestände (Lärmschutz, Staubfilterung)
|
in den Naturräumen: Achim-Verdener Geest (630),
Aller-Talsandebene (627) und
Mittelweser (583) |
Waldvermehrung/ „Wiederbewaldung“ |
Bestandesneubegründungen entsprechend der Ergebnisse der Standortkartierung ausschließlich mit Laubholzarten natürlicher oder naturnaher Waldgesellschaften, Anlage von mind. 10 m breiten Waldrändern, bestehend aus Sträuchern und vorgelagerten Säumen, Verzicht auf Vollumbruch vor Bestandesbegründung wegen Nitratauswaschungsrisiko, Begrünung der Flächen unmittelbar nach Bodenbearbeitungsmaßnahmen, Aushagerung (stillgelegter) Ackerflächen vor Aufforstung z. B. durch Grünlandnutzung, Verzicht auf Aufforstung mit Nadelgehölzen, insbesondere im Einzugsgebiet von Quellen/ Quellfluren wegen Wasserversauerungsrisiko, nur gezielte - auf Grundlage von Bodenuntersuchungen bemessene - bedarfsorientierte Anwendung von Mineraldünger (ggf. Kalkung), Verzicht auf Einarbeitung von Mineraldünger in sorptionsschwachen Böden, mechanische Krautbekämpfung im Zuge der Anwuchspflege, Kontrolle der Wildbestände, ggf. Reduzierung zur Ermöglichung von Neuanpflanzungen mit Laubholzarten ohne Einzäunung o. Ä.
|
Zevener Geest (634) nördl. Otterstedt, Wümmeniederung (631) östlich von Fischerhude Achim-Verdener-Geest (630) nördl. Völkersen, Bereich Deelsen-Botterbusch, Daverdener Brand, nördl. Klein Sehlingen, östlich Verdenermoor Thedinghäuser Vorgeest (621) Bereich zwischen Riede und Thedinghausen, Emtinghausen-Bahlum und Imhorst, südl. Beppen, Wulmstorfer Wald, Alt Holtum Verdener Wesertal (620) Bereich zwischen Hof Borstel und Barnstedt Aller Talsandebene (627) südwestl. Westen, Bereich zwischen Hämelheide und Donnerhorst
|
Die Waldränder bilden als eigenständiger Biotoptyp ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Wald und der offenen Landschaft. Auf Grund der vielfältigen Funktionen – insbesondere für die Arten – sollten die Waldränder mind. eine Breite von 10 m aufweisen; bestehend aus Sträuchern und vorgelagerten Säumen. Damit auf Dauer die Funktionsfähigkeit gesichert bleibt, sollten die Waldränder unter einem Mindestabstand von 50 m nicht bebaut oder durch sonstige Vorhaben gestört werden. Die Bestandsränder innerhalb des Waldes entlang von Wegen sind vielgestaltig zu entwickeln.
Die Förderinstrumente für den Laubwald (Umbau sowie Neuaufforstung) sollten weiterhin den Privatwaldbesitzern aktiv angeboten werden. Hier ist die Beratungstätigkeit der Bezirksförstereien Verden, Kirchlinteln und Hoya der Landwirtschaftskammerforstämter Heidmark und Oldenburg gefordert.
Die Erhaltung der Regulationsfunktionen der Waldökosysteme für Boden, Wasser, Klima/Luft ist ein wichtiges Ziel des Naturschutzes und eine Herausforderung nicht nur für die Forstwirtschaft, sondern auch für die Luftreinhaltepolitik:
Gegen die Schädigung der Waldökosysteme durch das Waldsterben sollten auf politischer Ebene weitere Maßnahmen gegen die großräumige Luftverschmutzung erfolgen.
Regional sind Landkreis, Städte und Gemeinden gefordert, die Emissionen zu verringern.
Sanierungsmaßnahmen wie Bodenmelioration, Düngung und Kalkung, die die weitreichende Degradierung der Böden kompensieren sollen, sollten nur nach fachlicher Abstimmung des zuständigen Forstamtes mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Da solche intensiven Eingriffe in das Waldökosystem mit Risiken verbunden sind, ist eine sorgfältige Abwägung notwendig, um Problemverlagerungen und „Verschlimmbesserungen" zu vermeiden. Konkrete Hinweise auf Risikostandorte, die eine pH-Wert-Kontrolle im Hinblick auf Sanierungsmaßnahmen erfordern, ergeben sich aus dem Kapitel Boden und Wasser. Außerdem sollte bei Vermeidung von Kahlschlagflächen vordringlich hier mit einem Umbau zu Laubwald aus der natürlichen Waldgesellschaft entsprechenden Holzarten begonnen werden.
Untersuchungsbedarf im Hinblick auf ggf. notwendige Maßnahmen zur Bodensanierung auf besonders versauerungsgefährdeten Waldstandorten: |
||
Trinkwasserschutzgebiet |
Wasserwerk "Wittkoppenberg", Wasserwerk "Langenberg
|
Achim-Verdener-Geest (630) |
Vorranggebiet für Trinkwassergewinnung |
nordöstlich Achim, Verdenermoor/nordöstlich BAB
|
Achim-Verdener-Geest (630) |
südöstlich Dörverden |
Aller Talsandebene (627) |
|
südlich Dörverden |
Mittelweser (583) |
|
Vorsorgegebiet für Trinkwassergewinnung
|
nordöstlich Kirchlinteln |
Achim-Verdener-Geest (630) |
[1] Das Land Niedersachsen gehört zu den waldärmeren Bundesländern, der Bundesdurchschnitt beträgt 31 % Wald.