Tabelle A 4.5-7: Naturraumbezogene naturschutzfachliche Unterziele im „Hasenwinkel (624.21)“
KüRZEL |
UNTERZIEL |
INHALTLICHE UND RäUMLICHE |
AB-1.08 |
Dauerhafte Erhaltung von naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft |
LSG HE 13 „Mittlere Schunter“ |
AB-1.09 |
Naturschutzrechtliche Sicherung von Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung |
Sicherung von Gebieten, die die Voraussetzung zur Ausweisung als NSG (z.B. der Sandmagerrasen in Uhry) oder LSG (Hasenwinkel / Sarling) erfüllt (siehe Kapitel 5.1). |
AB-3.03 |
Naturverträgliche Nutzung, die die Habitat- und Standortansprüche gefährdeter Arten berücksichtigt |
Sandmagerrasen nördlich von Uhry |
AB-3.06 |
Sicherung und Entwicklung von Boden- und Festgesteinabbaugebieten als Offenboden- und Trockenlebensräume nach Beendigung der Nu |
Im Verbreitungsgebiet nährstoffarmer Sande zwischen Ochsendorf, Klein Steimke und Uhry einschließlich der Bodenabbaugebiete |
AB-3.07 |
Sicherung und Entwicklung oligotropher Stillgewässer in Bodenabbaugebieten nach Beendigung der Nutzung |
Im Verbreitungsgebiet nährstoffarmer Sande zwischen Ochsendorf, Klein Steimke und Uhry einschließlich der Bodenabbaugebiete |
AB-4.08 |
Verminderung der Zerschneidungswirkung von Verkehrsstraßen |
Anbindung der Durchlässe unter der BAB 2 durch gehölzdominierte Strukturen |
BW-1.02 |
Erhaltung trocken-nährstoffarmer Böden |
Im Verbreitungsgebiet nährstoffarmer Sande zwischen Ochsendorf, Klein Steimke und Uhry einschließlich der Bodenabbaugebiete |
BW-1.03 |
Erhaltung naturnaher Böden unter Wald |
Teilflächen im Moosholz, Mühlenhop, zwischen Rhode und Trendel am Karmlitzenberge südöstlich von Uhry und östlicher Seelenberg östlich von Uhry |
BW-1.04 |
Sicherung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte |
Repräsentative Aufschlüsse und ungestörte Lagen mit Quarzsande im Bodenabbaugebiet Uhry |
KL-2.01 |
Vermeidung bzw. Verringerung von Luftverunreinigungen |
Entlang der Trasse der BAB 2 |
KL-2.02 |
Vermeidung und Verminderung von Lärmemissionen |
Entlang der Trasse der BAB 2 |
LA-3.01 |
Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes |
Entlang der Trasse der BAB 2, Bodenabbaugebiete |
LA-3.02 |
Minimierung visueller Zerschneidungen durch Verkehrswege und Leitungssysteme |
Entlang der Trasse der BAB 2 durch Eingrünung der Autobahn |
LA-3.03 |
Minimierung von Lärmeinwirkungen |
Entlang der Trasse der BAB 2 |