A-4.5.7           Hasenwinkel (624.21)

Tabelle A 4.5-7:    Naturraumbezogene naturschutzfachliche Unterziele im „Hasenwinkel (624.21)“

KüRZEL

UNTERZIEL

INHALTLICHE UND RäUMLICHE
KONKRETISIERUNG

AB-1.08

Dauerhafte Erhaltung von naturschutzrechtlich gesicherten Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft

LSG HE 13 „Mittlere Schunter“

AB-1.09

Naturschutzrechtliche Sicherung von Gebieten und Teilen von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung

Sicherung von Gebieten, die die Voraussetzung zur Ausweisung als NSG (z.B. der Sandmagerrasen in Uhry) oder LSG (Hasenwinkel / Sarling) erfüllt (siehe Kapitel 5.1).

AB-3.03

Naturverträgliche Nutzung, die die Habitat- und Standortansprüche gefährdeter Arten berücksichtigt

Sandmagerrasen nördlich von Uhry

AB-3.06

Sicherung und Entwicklung von Boden- und Festgesteinabbaugebieten als Offenboden- und Trockenlebensräume nach Beendigung der Nu

Im Verbreitungsgebiet nährstoffarmer Sande zwischen Ochsendorf, Klein Steimke und Uhry einschließlich der Bodenabbaugebiete

AB-3.07

Sicherung und Entwicklung oligotropher Stillgewässer in Bodenabbaugebieten nach Beendigung der Nutzung

Im Verbreitungsgebiet nährstoffarmer Sande zwischen Ochsendorf, Klein Steimke und Uhry einschließlich der Bodenabbaugebiete

AB-4.08

Verminderung der Zerschneidungswirkung von Verkehrsstraßen

Anbindung der Durchlässe unter der BAB 2 durch gehölzdominierte Strukturen

BW-1.02

Erhaltung trocken-nährstoffarmer Böden

Im Verbreitungsgebiet nährstoffarmer Sande zwischen Ochsendorf, Klein Steimke und Uhry einschließlich der Bodenabbaugebiete

BW-1.03

Erhaltung naturnaher Böden unter Wald

Teilflächen im Moosholz, Mühlenhop, zwischen Rhode und Trendel am Karmlitzenberge südöstlich von Uhry und östlicher Seelenberg östlich von Uhry

BW-1.04

Sicherung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte

Repräsentative Aufschlüsse und ungestörte Lagen mit Quarzsande im Bodenabbaugebiet Uhry

KL-2.01

Vermeidung bzw. Verringerung von Luftverunreinigungen

Entlang der Trasse der BAB 2

KL-2.02

Vermeidung und Verminderung von Lärmemissionen

Entlang der Trasse der BAB 2

LA-3.01

Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Entlang der Trasse der BAB 2, Bodenabbaugebiete

LA-3.02

Minimierung visueller Zerschneidungen durch Verkehrswege und Leitungssysteme

Entlang der Trasse der BAB 2 durch Eingrünung der Autobahn

LA-3.03

Minimierung von Lärmeinwirkungen

Entlang der Trasse der BAB 2

 

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