A-4.4.2.3                Springfrosch (Rana dalmatina)

A-4.4.2.3.1              Gefährdung und Schutz

Der Springfrosch wird in der Roten Liste Niedersachsens in der Gefährdungs­kategorie 2 („stark gefährdet“) aufgeführt (podlouky & Fischer 1994). In der Roten Liste Deutschlands (Beutler et al. 1998) ist R. dalmatina der Kategorie 3 („gefährdet“) zugeordnet. In Niedersachsen hat der Springfrosch einen Verbreitungs­schwer­punkt in der naturräumlichen Region Börde.

A-4.4.2.3.2          Lebensraum

R. dalmatina besiedeltbevorzugt Laubwälder (meist Buche, aber auch Stieleiche, Hainbuche, Erle etc.) und hält sich im Sommer zumeist in gras-, kraut- und staudenreichen (lichten) Wald­beständen auf (Simon 1996). Einzelne Nachweise liegen auch von waldnahen Wiesen, Brachen, Röhrichten und Feld­gehölzen vor, ausgedehntes waldfernes Offenland sei hingegen nicht besiedelt (ebd.). Zum Laichen werden sehr früh im Jahr Gewässer im Wald oder in Wald­nähe aufgesucht.

Als Minimalareal einer Springfroschpopulation wird eine Fläche von 380 ha genannt (Blab 1986, zit. in Jedicke 1994).

A-4.4.2.3.3          Anforderungen an den Biotopverbund

Saisonale Wanderungen des Springfroschs finden im Frühjahr zum Laichgewässer, im Sommer zu den Landhabitaten und im Herbst zu den überwinterungsbereichen statt. Die Entfernungen zwischen diesen Teillebensräumen kann bis zu 1100 m betragen (Blab 1979, 1986 zit. in Jedicke 1994). Jedicke (1994) sieht diesen Entfernungswert auch als die räum­liche Entfernung an, bei der maximal eine Wieder­be­siedlung zu erwarten ist. Im Kottenforst bei Bonn beträgt die Entfernung zwischen den Sommerquartieren und den Laichgewässern nach Blab (1982, zit. Günther et al. 1996) in der Regel 100 – 700 m (maximal 1660 m).

Nach der Meta­morphose wandern die Jungfrösche zu ihren Sommerlebensräumen. In ihren Sommer­quartieren leben die einzelnen Amphibien­individuen meist recht stationär in einem Radius von maximal 50 m (Blab 1986, zit. in Jedicke 1994). Die adulten Springfrösche verlassen im Herbst ihre Sommer­lebens­räume und überwintern ab Oktober/November an Land in der Nähe ihrer Laich­gewässer.

Bei der Wanderung folgen die Amphibien bevorzugt deckungsgebenden Strukturen wie Wald, Hecken und Grünland (Günther et al. 1996) oder krautigen Vegetationsbeständen (Jedicke 1994). Laut Reh (1991, zit. in Jedicke 1994) nutzen Amphibien für Kurzstrecken Gräben als Leitlinien, größere Ortswechsel erfolgten querfeldein durch Grünland.

Bei der Querung von die Wanderwege durchschneidende Straßen kommt es unter den Amphibien im Allgemeinen zu hohen Todesraten. Diese sind beim Springfrosch durch die langsame Fortbewegung und das Verharren der Tiere auf dem wärmenden Asphalt bedingt.

 

A-4.4.2.3.4          Maßnahmen

Die Hauptgefährdungsursache der Springfroschvorkommen stellt, wie bei den anderen Amphibienarten, die Zerstörung und Beeinträchtigung seiner Lebensräume dar (u.a. auch die empfindliche Reaktion der Eier des Springfrosches auf starke Gewässerversauerung). Dabei ist auch die Sicherung und Entwicklung gefahrloser Wanderungskorridore zu berücksichtigen. Als Schutzmaßnahmen müssen der Erhalt der Lebensräume (Erhalt der Gewässer, Erhalt der Laub­waldbestände und Korridore) sichergestellt und Beeinträchtigungen dieser Habitate ver­hindert werden.

Pestizide und Pflanzennährstoffe beeinflussen Amphibien direkt und indirekt. Eine Ex­ten­sivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in der Nähe der Habitate trägt daher zum Erhalt der Arten bei.

Nach Jedicke (1994) verdienen alle Vorkommen des Springfrosches höchste Schutzpriorität.

Tabelle A 4.4-6:    Maßnahmen für den Springfrosch

Ziel

räumlicher Schwerpunkt

Schutz-, Pflege-, und
Entwicklungsmaßnahmen

Schutz und Pflege bestehender Landhabitate

Kerngebiete

  • Erhalt standorttypischer Laubwaldbestände
  • Verzicht auf intensive Waldwirtschaft, kein Einsatz von Pestiziden

Schutz und Pflege von Laichgewässern in ausreichendem räumlichen Verbund

Kerngebiete

  • Großflächiger Schutz der Laichgewässer und ihrer Uferzonen
  • Besonnung durch sanfte, forstliche Eingriffe optimieren
  • Pufferflächen um die Laichgewässer einrichten: keine Aufforstungen bis an die Gewässerränder, Aufgabe der forstlichen Nutzung an Gewässer­rändern, Einrichtung eines 50 m Puffers (extensive Nutzung, Verzicht auf PSM, Düngung) in landwirtschaftlich genutzten Gebieten
  • Verzicht auf jegliche negativer Beeinflussungen des Wasserregimes bestehender Gewässer
  • Keine Verfüllungen von Laichgewässern
  • Entschlammung verlandeter Kleingewässer
  • Verzicht auf den Besatz von Fischen

Entwicklung zusätzlicher Habitate

Kerngebiete

  • Umwandlung von Nadelforsten zu standort­typischen Laubwaldbeständen
  • Schaffung von breiten, abgestuften Waldrändern

Schutz und Pflege der bestehenden Ver­bindungs­korridore

Korridore

  • Verzicht auf Zerschneidungen der Wanderwege durch Straßen, ggf. Anlage von Ersatzlaichplätzen und –landlebensräumen
  • Erhalt naturnaher Bachabschnitte
  • „amphibiengerechte“ Bewirtschaftung des Grünlandes (Balken- statt Kreiselmäher)

Entwicklung von Ver­bindungskorridoren

Korridore

  • Anlage von zusätzlicher Laichgewässer (Bsp.: gut besonnte, <200 m von Waldgebieten entfernte, möglichst ausschließlich durch Niederschlags­wasser oder Grundwasser gespeiste Gewässer)
  • Schaffung von Gehölz- und krautreichen (mind. 3-5 Meter breiten) Vegetationsbeständen, die extensiv genutzt werden können
  • Renaturierung von Bächen als Korridore v.a. durch Schaffung von mind. 3-5 m breiten extensiv genutzten Randstreifen
  • Minderung der starken Zerschneidungswirkungen von Strassen durch Anlage von Querungshilfen (Amphibientunnel/Durchlässe)
A-4.4.2.3.5          Synergieeffekte

Der Schutz der Habitate des Springfrosches wirkt sich positiv auf viele andere, an und in Gewässern und Laubwäldern vorkommende Arten aus. Von der Umwandlung der Nadelforste zu Laubwäldern profitieren neben anderen z.B. Fledermäuse aber auch Vögel und Insekten. Die Naturnähe nimmt in diesen Bereichen zu, was sich auch auf das Landschaftsbild positiv auswirkt. Die neu zu schaffenden Korridore entfalten vor allem dann Synergieeffekte, wenn bestehende Gräben als Leitlinien genutzt werden. In diesen Fällen profitieren nicht nur aquatischen Arten von den breiteren Randstreifen der Gewässer (Reduktion der stofflichen Einträge), diese können auch terrestrischen Arten als Verbreitungskorridore dienen. Wenn zusätzlich Gehölze die Gewässer säumen, sind dies ideale Ausbreitungsstrukturen für Fleder­mäuse. Die Schaffung breiter Gewässerrandstreifen erzielt auch positive Effekte beim Schutzgut Boden und Wasser, sowie gebietsweise beim Landschaftsbild.

 

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