Kürzel |
Unterziel |
Inhaltliche und räumliche Konkretisierung |
AB-1.06 |
Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer, einschließlich ihrer Uferbereiche |
Sicherung und Entwicklung von Gewässern in Ortlage oder in Ortsnähe, Renaturierung verrohrter oder naturferner Gewässerabschnitte |
AB-2.01 |
Kurzfristig besondere Hilfsmaßnahmen für bestandsbedrohte (kulturfolgende) Arten/-gruppen |
Maßnahmen zum Schutz der Fledermausarten und gefährdeter Vogelarten des Siedlungsraumes (z.B. Mehl- und Rauchschwalben, Schleiereule) |
AB-3.02 |
Sicherung und Entwicklung von Alleen, Obstbaumbeständen, Hecken, Feldgehölzen, Gebüschen u.ä. |
Vorrangige Entwicklung der Ortsrandlagen, zum Teil Sicherung |
AB-4.02 |
Sicherung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern für aquatische Organismen |
Wiederherstellung der Durchgängigkeit durch Renaturierung der Gewässersohle und –ränder; Umbau der verrohrten Gewässerabschnitte |
AB-5.01 |
Sicherung und Entwicklung der für dörfliche Siedlungen charakteristischen Tier- und Pflanzenarten |
Flächendeckend durch öffentlichkeitsarbeit, Extensivierung von Flächennutzungen und Entsieglung nicht genutzter Flächen |
BW-2.03 |
Verbesserung der Gebietsretention in den Gewässereinzugsgebieten |
Bereitstellung von Freiflächen mit Dauervegetation zur Förderung der Regenwasserversickerung sowie Verwendung versickerungsfreundlicher Materialien |
BW-2.06 |
Vermeidung und Verminderung schadhafter Bodenverdichtungen |
Lokal auf tonig-lehmigen Substrate unbebauter Freiflächen |
BW-2.07 |
Sicherung der Filter- und Puffereigenschaften der Böden |
Minimierung versiegelter Flächen, hoher Anteil an Dauervegetation im Siedlungsbereich |
BW-2.08 |
Vermeidung und Verminderung von Schadstoffeinträgen in Böden |
Einbringen von Gehölzen mit lufthygienischer Filterfunktion, Optimierung der Betriebstechnik, Verzicht von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern in Privat- und Kleingärten |
BW-2.09 |
Vermeidung und Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in das Grundwasser |
Verzicht von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern in Privat- und Kleingärten |
BW-2.11 |
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Siedlung, Lagerstättenabbau, Industrie und Gewerbe |
Vorrang von Umnutzung bestehender Gebäude anstelle von überbauung von Grünflächen im Zuge der Nachverdichtung, Nutzung von Konversionsflächen |
BW-2.12 |
Erhaltung und Entwicklung von Dauervegetation mit Schutzfunktion für Boden und Wasser |
Flächendeckend |
LA-1.01 |
Erhalt und Entwicklung charakteristischer und prägender Landschaftsbildelemente |
Erhalt und Entwicklung typischer Siedlungsformen und –materialien z.B. Ducksteinmauern (mit Mauerfugenvegetation), Hausgärten mit Gemüse- und Obstanbau, dörfliche Ruderalflächen |
LA-1.02 |
Erhalt und Entwicklung gliedernder Landschaftselemente wie Ufervegetation, Hecken etc. |
Entwicklung gliedernder Landschaftselemente an den Ortsrändern (Hecken, Einzelbäume, Obstwiesen) zur harmonischen Einbindung der Ortschaften in die Landschaft |
LA-3.01 |
Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes |
Entwicklung gliedernder Landschaftselemente an den Ortsrändern mit störendem übergang in die Landschaft |
Tabelle A 4.3-19: Naturschutzfachliche Unterziele für den „Biotopverbund“
Kürzel |
Unterziel |
Inhaltliche und räumliche Konkretisierung |
AB-4.01 |
Pufferung der Kernflächen des Arten- und Biotopschutzes |
Angrenzend an Flächen der Zielkategorie „Sicherung“ sollten extensive Nutzungsformen angestrebt werden |
AB-4.02 |
Sicherung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern für aquatische Organismen |
Sicherung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, mit 1. Priorität an der Schunter als Hauptgewässer und mit 2. Priorität an den im Nds. Fließgewässerschutzprogramm genannten Nebengewässern (Scheppau, Lauinger Mühlenriede, Lutter, Schierpkebach, Uhrau) und den als Verbundkorridor gekennzeichneten Gräben. Als dritte Priorität alle übrigen Fließgewässer |
AB -4.03 |
Vernetzung feuchter Lebensräume über fließgewässerbegleitende Strukturen |
Vernetzung feuchter Lebensräume über breite Gewässerrandstreifen mit der in Unterziel AB-4.02 genannten Prioritätensetzung |
AB-4.04 |
Vernetzung durch Entwicklung von Trittsteinbiotopen |
Entwicklung von unmittelbar an die Korridore angrenzende extensiv genutzte Lebensraumtypen als Trittsteine. Kategorie G: Schaffung von dichten Gehölzstrukturen, vorzugsweise Hecken (ggf. auch Baumreihen). Kategorie F: Schaffung einzelner (feuchter) Lebensräume. Kategorie T: Schaffung von Säumen und Brachen. |
AB-4.05 |
Vernetzung trockenwarmer Lebensräume im Offenland und entlang von Waldrändern |
Entwicklung von breiten Säumen trockenwarmen Standorten, insbesondere an südexponierten Waldrändern |
AB-4.06 |
Vernetzung von Siedlungsbereichen, Wäldern und Niederungen, insbesondere durch Gehölzstrukturen |
Sicherung und Entwicklung bestehender Gehölzstrukturen, zwischen Ortsränden, Wäldern und Niederungen zur Vernetzung von Lebensräumen Arten, die sich entlang von Gehölzen (v.a. Hecken) ausbreiten. |
AB-4.07 |
Wiederherstellung eines grünlandgenutzten Korridors in der Schunterniederung |
Wiederherstellung einer grünlandgeprägten Schunterniederung von der Stadtgebietsgrenze bis zum NSG „Lutterlandbruch zur großräumigen Vernetzung im Sinne des Nds. Fließgewässerschutzprogramms (Fischotter) (vgl. Karte 6) |
AB-4.08 |
Verminderung der Zerschneidungswirkung von Verkehrstraßen |
Insbesondere an den Kreuzungspunkten zwischen Biotopverbundskorridoren und Verkehrsstraßen sind Maßnahmen zur Vermeidung von Zerschneidungseffekten umzusetzen |