A-4.3.5.2       Siedlungs-, Gewerbe- und Industriebereiche mit hohem Anteil an standortgerechten Vegetationselementen und regionaltypischer Ortsrandgestaltung (SN)

Tabelle A 4.3-18:  Naturschutzfachliche Unterziele im Leitbildtyp „Siedlungs-, Gewerbe- und Industriebereiche mit hohem Anteil an standortgerechten Vegetationselementen und regionaltypischer Ortsrandgestaltung (SN)“

Kürzel

Unterziel

Inhaltliche und räumliche Konkretisierung

AB-1.06

Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer, einschließlich ihrer Uferbereiche

Sicherung und Entwicklung von Gewässern in Ortlage oder in Ortsnähe, Renaturierung verrohrter oder naturferner Gewässerabschnitte

AB-2.01

Kurzfristig besondere Hilfsmaßnahmen für bestandsbedrohte (kulturfolgende) Arten/-gruppen

Maßnahmen zum Schutz der Fledermausarten und gefährdeter Vogelarten des Siedlungsraumes (z.B. Mehl- und Rauchschwalben, Schleiereule)

AB-3.02

Sicherung und Entwicklung von Alleen, Obstbaumbeständen, Hecken, Feldgehölzen, Gebüschen u.ä.

Vorrangige Entwicklung der Ortsrandlagen, zum Teil Sicherung

AB-4.02

Sicherung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern für aquatische Organismen

Wiederherstellung der Durchgängigkeit durch Renaturierung der Gewässersohle und –ränder; Umbau der verrohrten Gewässerabschnitte

AB-5.01

Sicherung und Entwicklung der für dörfliche Siedlungen charakteristischen Tier- und Pflanzenarten

Flächendeckend durch öffentlichkeitsarbeit, Extensivierung von Flächennutzungen und Entsieglung nicht genutzter Flächen

BW-2.03

Verbesserung der Gebietsretention in den Gewässereinzugsgebieten

Bereitstellung von Freiflächen mit Dauervegetation zur Förderung der Regenwasserversickerung sowie Verwendung versickerungsfreundlicher Materialien

BW-2.06

Vermeidung und Verminderung schadhafter Bodenverdichtungen

Lokal auf tonig-lehmigen Substrate unbebauter Freiflächen

BW-2.07

Sicherung der Filter- und Puffereigenschaften der Böden

Minimierung versiegelter Flächen, hoher Anteil an Dauervegetation im Siedlungsbereich

BW-2.08

Vermeidung und Verminderung von Schadstoffeinträgen in Böden

Einbringen von Gehölzen mit lufthygienischer Filterfunktion, Optimierung der Betriebstechnik, Verzicht von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern in Privat- und Kleingärten

BW-2.09

Vermeidung und Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in das Grundwasser

Verzicht von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern in Privat- und Kleingärten

BW-2.11

Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Siedlung, Lagerstättenabbau, Industrie und Gewerbe

Vorrang von Umnutzung bestehender Gebäude anstelle von überbauung von Grünflächen im Zuge der Nachverdichtung, Nutzung von Konversionsflächen

BW-2.12

Erhaltung und Entwicklung von Dauervegetation mit Schutzfunktion für Boden und Wasser

Flächendeckend

LA-1.01

Erhalt und Entwicklung charakteristischer und prägender Landschaftsbildelemente

Erhalt und Entwicklung typischer Siedlungsformen und –materialien z.B. Ducksteinmauern (mit Mauerfugenvegetation), Hausgärten mit Gemüse- und Obstanbau, dörfliche Ruderalflächen

LA-1.02

Erhalt und Entwicklung gliedernder Landschaftselemente wie Ufervegetation, Hecken etc.

Entwicklung gliedernder Landschaftselemente an den Ortsrändern (Hecken, Einzelbäume, Obstwiesen) zur harmonischen Einbindung der Ortschaften in die Landschaft

LA-3.01

Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Entwicklung gliedernder Landschaftselemente an den Ortsrändern mit störendem übergang in die Landschaft

 

Tabelle A 4.3-19:  Naturschutzfachliche Unterziele für den „Biotopverbund“

Kürzel

Unterziel

Inhaltliche und räumliche Konkretisierung

AB-4.01

Pufferung der Kernflächen des Arten- und Biotop­schutzes

Angrenzend an Flächen der Zielkategorie „Sicherung“ sollten extensive Nutzungsformen angestrebt werden

AB-4.02

Sicherung und Wiederherstellung der Durch­gängig­keit von Fließgewässern für aquatische Organismen

Sicherung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, mit 1. Priorität an der Schunter als Hauptgewässer und mit 2. Priorität an den im Nds. Fließgewässerschutzprogramm genannten Nebengewässern (Scheppau, Lauinger Mühlenriede, Lutter, Schierpkebach, Uhrau) und den als Verbundkorridor gekennzeichneten Gräben. Als dritte Priorität alle übrigen Fließgewässer

AB -4.03

Vernetzung feuchter Lebensräume über fließ­ge­wässer­begleitende Strukturen

Vernetzung feuchter Lebensräume über breite Gewässerrandstreifen mit der in Unterziel AB-4.02 genannten Prioritätensetzung

AB-4.04

Vernetzung durch Entwicklung von Trittstein­bio­topen

Entwicklung von unmittelbar an die Korridore angrenzende extensiv genutzte Lebensraumtypen als Trittsteine. Kategorie G: Schaffung von dichten Gehölzstrukturen, vorzugsweise Hecken (ggf. auch Baumreihen). Kategorie F: Schaffung einzelner (feuchter) Lebensräume. Kategorie T: Schaffung von Säumen und Brachen.

AB-4.05

Vernetzung trockenwarmer Lebensräume im Offen­land und entlang von Waldrändern

Entwicklung von breiten Säumen trockenwarmen Standorten, insbesondere an südexponierten Waldrändern

AB-4.06

Vernetzung von Siedlungsbereichen, Wäldern und Niederungen, insbesondere durch Gehölzstrukturen

Sicherung und Entwicklung bestehender Gehölzstrukturen, zwischen Ortsränden, Wäldern und Niederungen zur Vernetzung von Lebensräumen Arten, die sich entlang von Gehölzen (v.a. Hecken) ausbreiten.

AB-4.07

Wiederherstellung eines grünlandgenutzten Korridors in der Schunterniederung

Wiederherstellung einer grünlandgeprägten Schunterniederung von der Stadtgebietsgrenze bis zum NSG „Lutterlandbruch zur großräumigen Vernetzung im Sinne des Nds. Fließgewässerschutzprogramms (Fischotter) (vgl. Karte 6)

AB-4.08

Verminderung der Zerschneidungswirkung von Verkehrstraßen

Insbesondere an den Kreuzungspunkten zwischen Biotopverbundskorridoren und Verkehrsstraßen sind Maßnahmen zur Vermeidung von Zerschneidungseffekten umzusetzen

 

 

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