Kürzel |
Unterziel |
Inhaltliche und räumliche Konkretisierung |
AB-1.02 |
Reduktion von Beeinträchtigungen durch die Erholungsnutzung |
Quellbereiche am Lutterspring |
AB-1.06 |
Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer, einschließlich ihrer Uferbereiche |
Sicherung und Entwicklung von Gewässern in Ortlage oder in Ortsnähe, Renaturierung verrohrter oder naturferner Gewässerabschnitte |
AB-2.01 |
Kurzfristig besondere Hilfsmaßnahmen für bestandsbedrohte (kulturfolgende) Arten/-gruppen |
Maßnahmen zum Schutz der Fledermausarten (z.B. Breitflügelfledermaus, verschiedene Langohrenarten), des Weisstorches (Sicherung der Nistunterlage) und gefährdeter Vogelarten des Siedlungsraumes (z.B. Mehl- und Rauchschwalben, Schleiereule) |
AB-3.02 |
Sicherung und Entwicklung von Alleen, Obstbaumbeständen, Hecken, Feldgehölzen, Gebüschen u.ä. |
Vorrangige Sicherung der Ortsrandlagen, zum Teil Entwicklung |
AB-4.02 |
Sicherung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern für aquatische Organismen |
Wiederherstellung der Durchgängigkeit durch Renaturierung der Gewässersohle und –ränder; Umbau der verrohrten Gewässerabschnitte |
AB-5.01 |
Sicherung und Entwicklung der für dörfliche Siedlungen charakteristischen Tier- und Pflanzenarten |
Flächendeckend durch öffentlichkeitsarbeit, Extensivierung von Flächennutzungen und Entsieglung nicht genutzter Flächen |
BW-2.03 |
Verbesserung der Gebietsretention in den Gewässereinzugsgebieten |
Bereitstellung von Freiflächen mit Dauervegetation zur Förderung der Regenwasserversickerung sowie Verwendung versickerungsfreundlicher Materialien durch die Bauleitplanung |
BW-2.04 |
Wiederherstellung und Verbesserung der Retentionsfunktion von Gewässern einschließlich ihrer Auen |
Gewässerverlaufe von Lutter (im Stadtgebiet Königslutter, Rottorf), Schunter bei Beienrode, Scheppau (Scheppau, Bornum), Lauinger Mühlenriede (Lauingen) |
BW-2.06 |
Vermeidung und Verminderung schadhafter Bodenverdichtungen |
Lokal auf tonig-lehmige Substraten unbebauter Freiflächen |
BW-2.07 |
Sicherung der Filter- und Puffereigenschaften der Böden |
Minimierung versiegelter Flächen, hoher Anteil an Dauervegetation im Siedlungsbereich |
BW-2.08 |
Vermeidung und Verminderung von Schadstoffeinträgen in Böden |
Einbringen von Gehölzen mit lufthygienischer Filterfunktion, Optimierung der Betriebstechnik, Verzicht von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern in Privat- und Kleingärten |
BW-2.10 |
Vermeidung und Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer |
Gewässerverlaufe von Lutter (im Stadtgebiet Königslutter, Rottorf), Schunter bei Beienrode, Scheppau (Scheppau, Bornum), Lauinger Mühlenriede (Lauingen) |
BW-2.11 |
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Siedlung, Lagerstättenabbau, Industrie und Gewerbe |
Vorrang von Umnutzung bestehender Gebäude anstelle von überbauung von Grünflächen im Zuge der Nachverdichtung |
LA-1.01 |
Erhalt und Entwicklung charakteristischer und prägender Landschaftsbildelemente |
Kirchtürme, Markante, z.T. als Naturdenkmale geschützte Einzelbäume (Lothar-Linde), Typische Siedlungsformen und –materialien z.B. Ducksteinmauern (mit Mauerfugenvegetation), Hausgärten mit Gemüse- und Obstanbau, dörfliche Ruderalflächen |
LA-1.02 |
Erhalt und Entwicklung gliedernder Landschaftselemente wie Ufervegetation, Hecken etc. |
Gliedernde Landschaftselemente insbesondere an den Ortsrändern (Obstwiesen) |
LA-2.01 |
Erhalt der historisch gewachsenen Eigenart |
Flächendeckender Erhalt und Optimierung des meist dörflichen, in Königslutter kleinstädtischen Charakters |
LA-2.02 |
Erhalt harmonischer Landschaftsstrukturen und Blickbeziehungen |
Flächendeckend, insbesondere sind die Blicke auf den Dom von Bebauung frei zu halten |
LA-3.01 |
Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes |
Ortsbild durch Bauvorschriften in seinem Charakter erhalten (Verzicht auf die Verwendung von Farben, Formen, Materialien, Bauweise, die der Eigenart der Landschaft widersprechen). |