A-4.3.5      Siedlungsgebiete

A-4.3.5.1       Historische Ortskerne mit hohem Anteil an regionaltypischer Bausubstanz und Grünflächen (SA)

Tabelle A 4.3-17:  Naturschutzfachliche Unterziele im Leitbildtyp „Historische Ortskerne mit hohem Anteil an regionaltypischer Bausubstanz und Grünflächen (SA)“

Kürzel

Unterziel

Inhaltliche und räumliche Konkretisierung

AB-1.02

Reduktion von Beeinträchtigungen durch die Erholungsnutzung

Quellbereiche am Lutterspring

AB-1.06

Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer, einschließlich ihrer Uferbereiche

Sicherung und Entwicklung von Gewässern in Ortlage oder in Ortsnähe, Renaturierung verrohrter oder naturferner Gewässerabschnitte

AB-2.01

Kurzfristig besondere Hilfsmaßnahmen für bestandsbedrohte (kulturfolgende) Arten/-gruppen

Maßnahmen zum Schutz der Fledermausarten (z.B. Breitflügelfledermaus, verschiedene Langohrenarten), des Weisstorches (Sicherung der Nistunterlage) und gefährdeter Vogelarten des Siedlungsraumes (z.B. Mehl- und Rauchschwalben, Schleiereule)

AB-3.02

Sicherung und Entwicklung von Alleen, Obstbaumbeständen, Hecken, Feldgehölzen, Gebüschen u.ä.

Vorrangige Sicherung der Ortsrandlagen, zum Teil Entwicklung

AB-4.02

Sicherung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern für aquatische Organismen

Wiederherstellung der Durchgängigkeit durch Renaturierung der Gewässersohle und –ränder; Umbau der verrohrten Gewässerabschnitte

AB-5.01

Sicherung und Entwicklung der für dörfliche Siedlungen charakteristischen Tier- und Pflanzenarten

Flächendeckend durch öffentlichkeitsarbeit, Extensivierung von Flächennutzungen und Entsieglung nicht genutzter Flächen

BW-2.03

Verbesserung der Gebietsretention in den Gewässereinzugsgebieten

Bereitstellung von Freiflächen mit Dauervegetation zur Förderung der Regenwasserversickerung sowie Verwendung versickerungsfreundlicher Materialien durch die Bauleitplanung

BW-2.04

Wiederherstellung und Verbesserung der Retentionsfunktion von Gewässern einschließlich ihrer Auen

Gewässerverlaufe von Lutter (im Stadtgebiet Königslutter, Rottorf), Schunter bei Beienrode, Scheppau (Scheppau, Bornum), Lauinger Mühlenriede (Lauingen)

BW-2.06

Vermeidung und Verminderung schadhafter Bodenverdichtungen

Lokal auf tonig-lehmige Substraten unbebauter Freiflächen

BW-2.07

Sicherung der Filter- und Puffereigenschaften der Böden

Minimierung versiegelter Flächen, hoher Anteil an Dauervegetation im Siedlungsbereich

BW-2.08

Vermeidung und Verminderung von Schadstoffeinträgen in Böden

Einbringen von Gehölzen mit lufthygienischer Filterfunktion, Optimierung der Betriebstechnik, Verzicht von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern in Privat- und Kleingärten

BW-2.10

Vermeidung und Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer

Gewässerverlaufe von Lutter (im Stadtgebiet Königslutter, Rottorf), Schunter bei Beienrode, Scheppau (Scheppau, Bornum), Lauinger Mühlenriede (Lauingen)

BW-2.11

Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Siedlung, Lagerstättenabbau, Industrie und Gewerbe

Vorrang von Umnutzung bestehender Gebäude anstelle von überbauung von Grünflächen im Zuge der Nachverdichtung

LA-1.01

Erhalt und Entwicklung charakteristischer und prägender Landschaftsbildelemente

Kirchtürme, Markante, z.T. als Naturdenkmale geschützte Einzelbäume (Lothar-Linde), Typische Siedlungsformen und –materialien z.B. Ducksteinmauern (mit Mauerfugenvegetation), Hausgärten mit Gemüse- und Obstanbau, dörfliche Ruderalflächen

LA-1.02

Erhalt und Entwicklung gliedernder Landschaftselemente wie Ufervegetation, Hecken etc.

Gliedernde Landschaftselemente insbesondere an den Ortsrändern (Obstwiesen)

LA-2.01

Erhalt der historisch gewachsenen Eigenart

Flächendeckender Erhalt und Optimierung des meist dörflichen, in Königslutter kleinstädtischen Charakters

LA-2.02

Erhalt harmonischer Landschaftsstrukturen und Blickbeziehungen

Flächendeckend, insbesondere sind die Blicke auf den Dom von Bebauung frei zu halten

LA-3.01

Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Ortsbild durch Bauvorschriften in seinem Charakter erhalten (Verzicht auf die Verwendung von Farben, Formen, Materialien, Bauweise, die der Eigenart der Landschaft widersprechen).

 

 

Zum Seitenanfang

 

Zurück

 

weiter