Um bei der Darstellung von Suchräumen für Extremstandorte auf Grundlage der BüK50 anthropogene überformungen auszuscheiden, die aus Bodenkarten nicht ohne weiteres ersichtlich sind[1], wird eine Verschneidung mit der aktuellen Nutzung auf Grundlage der Biotoptypenkartierung empfohlen. Danach scheiden Siedlungs- und Verkehrsflächen als Extremstandorte aus. Sonstige Aufschüttungen und Abgrabungen wie Steinbrüche, Sandgruben, Halden sind hingegen dann Gegenstand dieser Betrachtung, wenn sich, meist nach Aufgabe der Nutzung, „extreme Biotoptypen“ auf den anthropogen bedingten Sekundärstandorten entwickelt haben.
[1] Im Plangebiet ist nur ein Regosol (NRKART 518) in den Bodenabbaugebieten vertreten, der aus den Angaben der Geogenese (yb) eindeutig als anthropogener Boden kenntlich ist.