Tabelle 6.10: Dorferneuerungsrichtlinie
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Dorferneuerungsrichtlinie |
Vollständiger Name |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Dorferneuerung (Dorferneuerungsrichtlinie – DorfR) |
Quelle |
Rd. Erl. d. ML v. 20.6.1995 - 304 - 21213/1 – 2, geändert. d. Rd. Erl. d. ML v. 11.2.2000 - 304 - 21213/1 - 31 - |
Gegenstand der Förderung |
2.1.3 Maßnahmen der Dorferneuerung nach Maßgabe der Anlage. Anlage: 1. Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ können gefördert werden: |
Zuwendungsempfänger |
3.1 Gemeinden und Gemeindeverbänden (...), 3.2 natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts. |
Zuwendungsvoraussetzungen |
Der Förderung nach dieser Richtlinie muss eine Dorferneuerungsplanung zugrunde liegen (...) |
Art und Umfang der Zuwendung |
Für öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänger (Nr.
3.1) bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen
Ausgaben, |
Antragsannahme |
Amt für Agrarstruktur |
Tabelle 6.11: Landwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen
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Landwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen (ETLR) |
Vollständiger Name |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Entwicklung typischer Landschaften und der ländlichen Räume (ETLR) (Maßnahme r1) |
Quelle |
Rd. Erl. d. ML v. 17. 11. 1999 - 304-60119/2 - |
Gegenstand der Förderung |
2.1.7 Standortgerechte Bepflanzung oder Eingrünung von Dörfern und deren Randbereichen sowie Einzelhoflagen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der typischen Landschaft. |
Zuwendungsempfänger |
(...) Gemeinden und Gemeindeverbände (...) |
Zuwendungsvoraussetzungen |
4.1 Die Entwicklung typischer Landschaften und der ländlichen Räume kann in Gemeinden oder Ortsteilen mit ländlicher Siedlungsstruktur gefördert werden. (...) |
Art und Umfang der Zuwendung |
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung im Rahmen der Projektförderung gewährt - als Anteilfinanzierung bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern |
Antragsannahme |
ämter für Agrarstruktur |
Tabelle 6.12: Niedersächsische Agrar-Umweltprogramme (NAU)
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Niedersächsische Agrar-Umweltprogramme (NAU) |
Vollständiger Name |
Entwurf vom 19.03.2003 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Niedersächsische Agrar- Umweltprogramme (NAU) 2003 |
Quelle |
Rd. Erl. d. Nieders. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Entwurf vom 25.03.2003) 107.2 - 6017/03 (http://www1.ml.niedersachsen.de/proland/frameindex.htm) |
Gegenstand der Förderung |
A. Förderung extensiver Produktionsverfahren bei Dauerkulturen A4/5. Förderung der Anlage von Blühflächen und -streifen auf Stilllegungs- und Ackerflächen B. Förderung extensiver Grünlandnutzung C. Förderung ökologischer Anbauverfahren D. Förderung einer zehnjährigen Stilllegung |
Zuwendungsempfänger |
Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen im Gebiet der EU |
Zuwendungsvoraussetzungen |
Das Unternehmen kann nur gefördert werden, wenn 3.1 sich die zu fördernde landwirtschaftliche Nutzfläche (im Folgenden LF) in Niedersachsen befindet, 3.2 die Unternehmerin oder der Unternehmer den Betrieb für die Dauer der Verpflichtung selbst bewirtschaftet (...) |
Was wird gefördert? |
A4/A5. Gefördert wird die Ansaat verschiedener standortangepasster Blütenpflanzenarten (...) B. Gefördert wird die Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung des Dauergrünlandes des Betriebes mit höchstens 1,4 rauhfutterfressenden Großvieheinheiten je Hektar Hauptfutterfläche (...) D. Gefördert wird die zehnjährige Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Verbesserung der agrarökologischen Selbstregulierung an den landwirtschaftlichen Produktionsstandorten, zur Erosionsbekämpfung, zur Erhöhung der biologischen Vielfalt (...) |
Art und Umfang der Zuwendung |
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. A4/A5. 160€/ 600€ je Hektar Blühstreifen/Blühhektar B. 103 € je Hektar Dauergrünland D. 490 € je Hektar bis zu durchschnittlichen Ertragsmesszahlen von 5000, darüber hinaus 12 € für jede weiteren angefangenen und nachgewiesenen 100 Ertragsmesszahlen je Hektar, wenn mit der Stilllegung außerdem die Anpflanzung und Pflege von Hecken und Feldholzinsel mit standortgerechten Gehölzen verbunden ist (...) |
Antragsannahme |
Landwirtschaftskammer |