6.8.3      Land- und forstwirtschaftliche- Förderprogramme des Landes Niedersachsen

Tabelle 6.10:         Dorferneuerungsrichtlinie

 

Dorferneuerungsrichtlinie

Vollständiger Name

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Dorferneuerung (Dorferneuerungsrichtlinie – DorfR)

Quelle

Rd. Erl. d. ML v. 20.6.1995 - 304 - 21213/1 – 2, geändert. d. Rd. Erl. d. ML v. 11.2.2000 - 304 - 21213/1 - 31 -

Gegenstand der Förderung

2.1.3 Maßnahmen der Dorferneuerung nach Maßgabe der Anlage.

Anlage:

1. Aus Mitteln der Gemeinschafts­auf­gabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ können ge­fördert werden:
2.3 die Schaffung, Vernetzung und Sicherung von Lebensräumen für Flora und Fauna, die Gestaltung von ökologisch bedeutsamen Land­schafts­elementen in der Ortslage, z.B. durch Anlage von (...) Hecken und Wegrainen und deren Vernetzung mit der ortsnahen Feldflur

Zuwendungs­empfänger

3.1 Gemeinden und Gemeinde­ver­bänden (...),

3.2 natürlichen und juristischen Personen sowie Personen­gemein­schaften des privaten Rechts.

Zuwendungs­voraussetzungen

Der Förderung nach dieser Richtlinie muss eine Dorferneuerungsplanung zugrunde liegen (...)

Art und Umfang der Zuwendung

Für öffentlich-rechtliche Zu­wendungs­empfänger (Nr. 3.1) bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben,
für andere Zuwendungsempfänger (Nr. 3.2) bis zu 30 v. H. der zuwendungs­fähigen Ausgaben, höchstens 40.000 DM je Maßnahme, soweit nicht Nr. 2 der Anlage höhere Obergrenzen zulässt.

Antragsannahme

Amt für Agrarstruktur

 

Tabelle 6.11:         Landwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen

 

Landwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen (ETLR)

Vollständiger Name

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Entwicklung typischer Landschaften und der ländlichen Räume (ETLR) (Maßnahme r1)

Quelle

Rd. Erl. d. ML v. 17. 11. 1999 - 304-60119/2 -

Gegenstand der Förderung

2.1.7 Standortgerechte Bepflanzung oder Eingrünung von Dörfern und deren Rand­bereichen sowie Einzelhoflagen zur Er­haltung, Wiederherstellung und Ent­wicklung der typischen Landschaft.

Zuwendungs­empfänger

(...) Gemeinden und Gemeindeverbände (...)

Zuwendungs­voraussetzungen

4.1 Die Entwicklung typischer Landschaften und der ländlichen Räume kann in Gemeinden oder Ortsteilen mit ländlicher Siedlungsstruktur gefördert werden. (...)

Art und Umfang der Zuwendung

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rück­zahl­bare Zuwendung im Rahmen der Projekt­förderung gewährt

- als Anteilfinanzierung bei öffentlich-recht­lichen Zuwendungsempfängern

Antragsannahme

ämter für Agrarstruktur

Tabelle 6.12:         Niedersächsische Agrar-Umweltprogramme (NAU)

 

Niedersächsische Agrar-Umweltprogramme (NAU)

Vollständiger Name

Entwurf vom 19.03.2003 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Niedersächsische Agrar- Umweltprogramme (NAU) 2003

Quelle

Rd. Erl. d. Nieders. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Entwurf vom 25.03.2003) 107.2 - 6017/03 (http://www1.ml.niedersachsen.de/proland/frameindex.htm)

Gegenstand der Förderung

A. Förderung extensiver Produktionsverfahren bei Dauerkulturen

A4/5. Förderung der Anlage von Blühflächen und -streifen auf Stilllegungs- und Ackerflächen

B. Förderung extensiver Grünlandnutzung

C. Förderung ökologischer Anbauverfahren

D. Förderung einer zehnjährigen Stilllegung

Zuwendungs­empfänger

Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen im Gebiet der EU

Zuwendungs­voraussetzungen

Das Unternehmen kann nur gefördert werden, wenn

3.1 sich die zu fördernde landwirtschaftliche Nutzfläche (im Folgenden LF) in Niedersachsen befindet,

3.2 die Unternehmerin oder der Unternehmer den Betrieb für die Dauer der Verpflichtung selbst bewirtschaftet (...)

Was wird gefördert?

A4/A5. Gefördert wird die Ansaat verschiedener standortangepasster Blütenpflanzenarten (...)

B. Gefördert wird die Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung des Dauergrünlandes des Betriebes mit höchstens 1,4 rauhfutterfressenden Großvieheinheiten je Hektar Hauptfutterfläche (...)

D. Gefördert wird die zehnjährige Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Verbesserung der agrarökologischen Selbstregulierung an den landwirtschaftlichen Produktionsstandorten, zur Erosionsbekämpfung, zur Erhöhung der biologischen Vielfalt (...)

Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung als Fest­betrags­finanzierung gewährt.

A4/A5. 160€/ 600€ je Hektar Blühstreifen/Blühhektar

B. 103 € je Hektar Dauergrünland

D. 490 € je Hektar bis zu durchschnittlichen Ertragsmesszahlen von 5000, darüber hinaus 12 € für jede weiteren angefangenen und nachgewiesenen 100 Ertragsmesszahlen je Hektar, wenn mit der Stilllegung außerdem die Anpflanzung und Pflege von Hecken und Feldholzinsel mit standortgerechten Gehölzen verbunden ist (...)

Antragsannahme

Landwirtschaftskammer

 

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