Aus Sicht des Naturschutzes ist es wünschenswert, dass die Stadt Königslutter mit gutem Beispiel vorangeht und ihre hochwertigen Flächen nachhaltig schützt. Diese Flächen sind in Karte 6 „Planungs- und Entwicklungskarte“ mit einer Kreuzschraffur eingetragen und in der Legende entsprechend gekennzeichnet. Insgesamt handelt es sich um mehr als 18 ha – Grünland- und Waldbiotoptypen – (vgl. Karte 1 „Arten und Biotope“ und Tabelle A 5.2-4). Sinnvoll ist die Durchführung von Schutz- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die wertvollen Flächen mit hoher „IV“ und sehr hoher Bedeutung „V“ für Arten und Lebensgemeinschaften. Neben der Pflege sollten diese Flächen aus Sicht des Naturschutzes:
Die Stadt Königslutter besitzt neben den zum Teil landwirtschaftlich genutzten Flächen im Offenland auch eine Reihe kommunaler Waldflächen. Insgesamt handelt es sich um ca. 32,5 ha, wovon sich ca. 21,5 ha in einem aus Naturschutzsicht verbesserungswürdigen Zustand befinden. Neben Laubforsten aus einheimischen Arten (WXH mit 6,4 ha) sind hier vor allem Kiefern- und Fichtenforste (7,4 ha bzw. 3,2 ha) und Nadelwald-Jungbestand (WJN) mit ca. 2,2 ha zu nennen. Diese Forste sollten mittelfristig in naturnahe Laubholzbestände überführt werden. Ansonsten gelten die für die Forstwirtschaft in Kapitel 5.4.3 vorgeschlagenen Maßnahmen:
Die Entwicklung von Biotoptypen, z.B. im Rahmen der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, ist besonders erfolgversprechend auf Flächen mit hohem Entwicklungspotenzial. Für die im städtischen Eigentum befindlichen Flächen kann dieses erhöhte Entwicklungspotenzial für die Flächen mit den extremen Biotoptypen AK, AS und NRG festgestellt werden. Ein etwas geringeres Entwicklungspotenzial wiesen die Flächen mit den bedingt extremen Biotoptypen (GIF, GIN, URF, URT, UHF, UHT) auf (siehe Tabelle A 5.2-3).
Für die Kompensation von Eingriffen eignen sich – zusammenfassend betrachtet – vor allem die Flächen des Biotoptyps AK („Kalkacker“), AS (Sandacker“) sowie der Biotoptyp GIF („Sonstiges feuchtes Intensivgrünland“), da diese sowohl von Paterak et al. (2001) als auch in der Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen in der Bauleitplanung (Niedersächsischer Städtetag 1996) relativ niedrig bewertet wurden und sich daher für eine Aufwertung anbieten. Die im Gemeindebesitz befindlichen Flächen dieser Typen sollten daher nicht veräußert werden, sondern als Bestandteil des künftigen Flächenpools vorgehalten werden.