5.2.3      Weitere Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität

5.2.3.1      Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes

Die Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes kann durch eine Reihe von Maßnahmen verfolgt werden. Die Stadt Königslutter kann zur Verschönerung des Orts- und Landschaftsbildes als Eigentümerin und im Rahmen der Bauleitplanung beitragen. Für die Stadt als Eigentümerin kommen zur Umsetzung vor allem innerörtlich als Maßnahme in Betracht:

Im unbebauten Außenbereich ergeben sich für die Stadt Königslutter als Eigentümerin von Flächen folgende Handlungsprioritäten:

Als Trägerin der unverbindlichen und verbindlichen Bauleitplanung sollte die Stadt Königslutter folgendes anstreben:

 

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