5.2.3 Weitere
Maßnahmen zur Erholungsvorsorge und Freiraumqualität
5.2.3.1 Verbesserung des
Orts- und Landschaftsbildes
Die Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes kann durch
eine Reihe von Maßnahmen verfolgt werden. Die Stadt
Königslutter kann zur Verschönerung des Orts- und
Landschaftsbildes als Eigentümerin und im Rahmen der
Bauleitplanung beitragen. Für die Stadt als Eigentümerin kommen
zur Umsetzung vor allem innerörtlich als Maßnahme in
Betracht:
- Anreicherung stadteigener Flächen durch einzelne
Strukturelemente (v.a. Hecken, Einzelbäume und blütenreiche Säume),
- Pflanzung von Bäumen im stadteigenen Straßenraum,
- Entsiegelung von nicht mehr benötigten Flächen,
insbesondere im Wurzelbereich alter Bäume,
- Zulassen von Spontanvegetation auf städtischen Flächen,
insbesondere in den Dörfern,
- Schaffung von „Nistgelegenheiten“ für
gefährdete Tiere in und an städtischen Gebäuden,
- Fassaden- und Dachbegrünungen kommunaler Gebäude als
Beitrag zur Verschönerung des Ortsbildes sowie zur
Verbesserung der Lebensraumbedingungen von Tieren, sowie
die
- Extensivierung städtischer Grünflächen
(z.B. Reduktion der Schnitthäufigkeit auf 1-2 Mahden im Jahr
unter Abtransport des Mähgutes, Düngungsverzicht,
Verzicht auf Einsatz von Gift).
Im unbebauten Außenbereich ergeben sich für die Stadt
Königslutter als Eigentümerin von Flächen folgende
Handlungsprioritäten:
- Anreicherung der Flächen mit extensiv genutzten
Lebensräumen (blütenreiche Säume, Ruderalflächen, Altgras,
Hecken, Einzelbäume). Vor der Verpachtung einer Fläche an die
Landwirtschaft sollte sie vorzugsweise im Randbereich mit
extensiv genutzten Strukturen angereichert werden (Hecke,
Einzelbäume, Säume; ggf. in Abhängigkeit der Anforderungen
zum Biotopverbund).
- Schaffung von extensiv genutzten Flächen durch die
Landwirtschaft z.B. durch vertraglich fixierte Pachtnachlässe
bei der Reduktion der Intensität bzw. der Anlage einer
Brache.
Als Trägerin der unverbindlichen und verbindlichen
Bauleitplanung sollte die Stadt Königslutter folgendes
anstreben:
- Erhalt des Charakters der Rundlinge,
- Erhalt und Förderung regionaltypischer Baumaterialien (Duckstein)
im Siedlungsbereich
- Erhalt der typischen Siedlungsränder (Glentorf, Rottdorf,
Boimstorf, Rieseberg, Scheppau und Rotenkamp) auch weiterhin
u.a. durch Berücksichtigung in der Bauleitplanung,
- Erhalt der harmonischen übergänge zwischen Ortschaften
und Landschaft durch Gärten, mit Gehölzen strukturiertem
Grünland, Pferdeweiden, Obstgehölzen,
- Auslastung bestehender Gewerbegebiete; Vorrangige
Nachnutzung von innerörtlichen Industrie- und Gewerbeflächen
vor der Neuentwicklung am Ortsrand,
- Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Landschaftsbild im
Bebauungsplangebiet selbst umsetzen, möglichst als breiter
Gehölzstreifen (aus standortheimischen Baum- und
Straucharten) zwischen Bebauungsgebiet und Offenland,
- Arrondierung der Ortsgrenzen; Reduktion der Grenzlinie
zum Offenland
Zum
Seitenanfang
Zurück
weiter