4.2.2      Zielkategorie V: Verbesserung beeinträchtigter Teilbereiche des Zieltyps Sicherung

Die Zielkategorie V wird für Teilbereiche der Zielkategorie S vergeben, die mehr oder weniger starke Beeinträchtigungen aufweisen, so dass Maßnahmen zur Verbesserung notwendig sind. Es handelt sich somit um Bereiche, in denen aktuell überwiegend eine mittlere bis geringe Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope festgestellt wurde.

Da diese Flächen gemeinsam mit denen der Zielkategorie S essentieller Bestandteil der Kernflächen des Naturschutzes sind, sollen sie vordringlich verbessert werden, indem Biotop- und Habitatqualitäten aufgewertet werden. Derzeit können rund 1,5 % des Plangebietes der Zielkategorie V zugerechnet werden.

Die Kriterien zur Ausweisung der Zielkategorien S und V orientieren sich an Werten des Schutzgutes Arten und Biotope. Gleichwohl haben diese Flächen vielfach durchaus auch eine besondere Bedeutung für die Schutzgüter Wasser, Boden und Klima/ Luft (z.B. Grundwasser- und Bodenschutz, Frischluftproduktion). Beispielhaft soll insbesondere auf die für den Grundwasser- und Bodenschutz sowie die Frischluftproduktion bedeutsamen Wald- und Grünlandgebiete in den genannten Zielkategorien hingewiesen werden.

 

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