3.1.3.3     Bewertung

Die Darstellung der Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzen­arten­schutz erfolgt – als Schraffur – in Karte 1 in einer eigenen Informationsschicht, welche das Bewertungsergebnis der Biotope überlagert. Die Flächenabgrenzungen sowie die Bewertung der Flächen wurde im wesentlichen durch das NLö vorgenommen. Nur im Fall der im Jahr 2003 kartierten Lebensräume des Kleinen Sonnenröschen-Bläulings sowie aus­ge­wählter Lebensräume von Fledermäusen erfolgte die Abgrenzung und Bewertung durch das Büro. Die Methode zur Bewertung der Flächen beruht in allen Fällen auf Paterak et al. (2001: 140ff), bzw. den dort für die einzelnen Artengruppen genannten Bewertungsverfahren (z.B. Wilms et al. 1997 für die Brutvögel).

Um die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Flächenbewertungen zu gewährleisten, wurden alle Daten miteinander verschnitten. Auf diese Weise lässt sich für jede Teilfläche die Begründ­ung erhalten. Während in der digitalen Version der Karte (siehe Karte 1 unter http://www.koenigs­lutter.de/­landschafts­plan.php) die Transparenz vollständig gewahrt bleibt, ist die Vielzahl der Polygone, die der Verschneidung aller Flächeninformationen zu Grunde lagen, in der Karte 1 „Arten und Biotope“ zugunsten einer verbesserten Lesbarkeit reduziert worden. Hierzu wurden alle in dieser Karte an­einander­grenzenden und gleich hoch bewerteten Flächen zu­sammen­gefasst. Die in Tabelle A 3.1-6 dar­gestellte Begründung für eine Einstufung (z.B. ein Brutvogelbestand von landesweiter Bedeutung) gilt nur dort flächendeckend, wo dies die einzige Begründung für die Einstufung ist. Werden dagegen mehrere Gründe geltend gemacht (z.B. Brutvogel- und Libellenbestand von landesweiter Bedeutung), ist vor einer in Karte 1 „Arten und Biotope“ nicht dargestellten räumlichen überlappung der Begründungen auszugehen.

 

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