Zur Berücksichtigung faunistischer Aspekte bei der Planung wurden speziell für den Landschaftsplan folgende Tierarten (-gruppen) erfasst[1]:
Die Erfassung der Fledermäuse zielt insbesondere auf die Ermittlung von Flugwegen in unmittelbarer Umgebung zu den ausgewählten Ortschaften. Die Flugwege werden auf dem Weg zwischen Quartier und Jagdlebensräumen genutzt und sind bei vielen Arten, insbesondere den kleinen Arten, strukturgebunden. Das bedeutet, dass selten offene Flächen überflogen werden, sondern möglichst „akustischer Kontakt“ zu Gehölzen (Hecken, Alleebäumen, Gehölzreihen) gehalten wird. Die Kartierung diente dazu, die Bedeutung von linearen Strukturen um die drei Ortschaften Boimstorf, Lelm und Rhode exemplarischen zu ermitteln.
Neun ganze Nächte wurden genutzt, die als Leitstrukturen geeigneten Strukturen in der Umgebung der genannten Ortschaften nach Fledermäusen abzusuchen. Zum Einsatz kam hierbei ein moderner Fledermausdetektor mit Mischer- und Zeitdehnungstechnik (Pettersson D-240x). Da sich die Arbeit an den potenziellen Flugrouten vor allem auf die Dämmerungsphasen konzentriert, konnte die verbliebene Nacht zum Nachweis von Arten in den übrigen Ortschaften genutzt werden. Die Ergebnisse sind in die Biotopverbundkonzeption eingeflossen.
Eine Brutvögelkartierung erfolgte in jenen Gebieten, die im Bewertungszeitraum von 1986 –1992 mindestens eine lokale Bedeutung erlangt hatten, ohne dass dieser Wert seitdem bestätigt wurde. Dies trifft für sieben landwirtschaftlich genutzte Flächen (ca. 275 ha) zu, die im nordwestlichen Teil des Stadtgebietes liegen. Sie wurden an sechs Terminen im Jahre 2003 untersucht (Reinke 2003). Darüber hinaus wurden zwei Flächen in der Schunteraue kartiert (Dorge 2002, 2003), deren avifaunistischer Wert in Teilen bekannt war.
Der Springfrosch (Rana dalmatina) ist in Niedersachsen in seiner Verbreitung auf zwei Gebiete beschränkt, von dem eines zu großem Teil im Planungsgebiet liegt. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Art. Die Kartierung im zeitigen Frühjahr 2003 wurde zur überprüfung der Lebensraumfunktion der bekannten und einiger weiterer, potenzieller Laichgewässer genutzt. Die Ergebnisse dieser Kartierung flossen in die Konzeption des Biotopverbundsystems ein.
Mit der Kartierung des Kleinen Sonnenröschen-Bläulings (Aricia agestis) sollte ein besonderes Augenmerk auf die Arten der trockenwarmen Standorte gelegt werden. Dieser in Niedersachen vom Aussterben bedrohte Schmetterling (LOBENSTEIN 1988) besiedelt Brachen und Säume in der Umgebung des Rieseberger Moores. Abgesucht wurden an zwei Terminen Ende August bzw. Anfang September die Flächen, für die aus dem Jahr 1996 Nachweise vorlagen (NLö 2003). Darüber hinaus konnten weitere Verdachtsflächen in Augenschein genommen werden.
Die Erfassung der Fischarten wurde vom Angel- und Gewässerschutzverein Vorsfelde und Umgebung (AGV Vorsfelde e.V.) an ausgewählten Gewässerabschnitten durchgeführt, u.a. mittels eines Elektrobefischungsgerätes. Die Untersuchung erfolgte in zeitlicher und räumlicher Abstimmung mit der Umweltschutzabteilung der Stadt Königslutter. Die Untersuchung der Fischfauna erfolgte in erster Linie im Hinblick auf die Umsetzung vorgezogener Maßnahmen zur Umsetzung des Landschaftsplans an den Fließgewässern (Rückbau des Schickelsheimer Stauwehres, des Sohlabsturzes an der Schunter sowie die Offenlegung der Lutter) im Stadtgebiet (siehe auch die Internetpräsentation des Landschaftsplans unter http://www.koenigslutter.de/landschaftsplan.php). Weiterhin dienen die Daten der Fischartenerfassung als Grundlage späterer Erfolgskontrollen der Gewässerrenaturierungen (Stauwehrbeseitigung Schickelsheimer Bach und Lutteroffenlegung) und Planungen z.B. Strukturanreichung der Gewässersohle sowie bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung (z.B. Grenzgraben in der Schunterniederung).