5.3.7 Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung
Die im Kreisgebiet anfallenden Abfälle sind gem. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW‑/AbfG) zu entsorgen. Gemäß der Zielhierarchie des Gesetzes geht Abfallvermeidung vor Abfallverwertung und Abfallverwertung vor Abfallbeseitigung. Es ergeben sich die folgenden allgemeinen Anforderungen.
„Abfälle sind
1. in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit
2.
in
zweiter Linie
a) stofflich zu verwerten oder
b) zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung).“
(§ 4 Abs.1 KrW-/AbfG)
„Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen sind insbesondere die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung sowie ein auf den Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte gerichtetes Konsumverhalten (§ 4 Abs. 2 KrW-/AbfG).“
Ein Schwerpunkt liegt in der Verbraucheraufklärung, und somit kommt der Öffentlichkeitsarbeit eine zentrale Rolle zu. Die Vermeidung und die Getrenntsammlung von Abfällen in den Haushalten ist anzustreben. Neben der Verbraucherberatung und -aufklärung ist auch eine gezielte und qualifizierte Beratung von Gewerbe- und Industriebetrieben zu leisten. Diese Aufgabe wird von Abfallberaterinnen/Abfallberatern beim Landkreis wahrgenommen.
Bauschuttdeponien
Auf der Grundlage der Deponieverordnung wurde die Betriebsphase für die kreiseigenen Bauschuttdeponien 2005 eingestellt. Zurzeit befinden sich die Deponien in der Stilllegungs- und Nachsorgephase. Der Bauschutt wird seitdem bei den Abfallhöfen abgegeben; tlw. wird er dort verwertet und tlw. wird er nach Bassum verbracht.
Maßnahme |
Erläuterung |
Räumlicher Schwerpunkt |
Einbindung der Bauschuttdeponien in die Landschaft |
im Rahmen der Nachsorgephase regelmäßige Kontrollen sowie Analyse des Grundwassers im An- und Abstrombereich zur Risikoabschätzung für Boden- und Wasserbeeinträchtigungen, Rekultivierung der Deponieflächen gem. Zulassung (es sollte ein Abgleich mit dem Zielkonzept LRP erfolgen), Einbinden der tlw. auf den Deponiestandorten neu eingerichteten Abfallhöfe (= dezentrale Annahmestellen) in die Landschaft
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Deponiestandorte in Beppen, Weitzmühlen und Ottersberg |
Abfallhöfe
In allen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet sind Abfallhöfe eingerichtet worden. Bei diesen Sammelstellen können die Bürgerinnen/Bürger ihren Bauschutt, ihre Gartenabfälle und andere Abfälle abgeben. Nach der Sortierung werden die einzelnen Bestandteile entweder einer Verwertungs- oder Beseitigungsanlage zugeführt.
Altlasten
Die Standorte der Altablagerungensind in die jeweils vollständig überarbeiteten und tlw. neu aufgestellten Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden als nachrichtliche Hinweise übernommen worden. Deren weitere Behandlung durch den Landkreis richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben aus dem Bundesboden- und dem Niedersächsischen Bodenschutzgesetz.
Maßnahme |
Erläuterung |
Räumlicher Schwerpunkt |
Beobachtung und Kontrolle der Altlasten |
Aufbau eines Katasters gem. § 6 Nieders. Bodenschutzgesetz |
alle ca. 120 Standorte gem. Liste des Landkreises als untere Abfallbehörde
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Vorerkundung und Einrichtung von Grundwassermessstellen an Standorten mit besonderem Gefahrenpotenzial und mit potenziell gefährlichen Inhaltsstoffen
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Standorte in exponierter Lage, wie z. B. Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete) |
Abwasserentsorgung
Die Abwasserbeseitigung ist so zu betreiben, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 148 Abs. 1 NWG). Gemäß den Grundsätzen des Nds. Wassergesetzes erfordert dies insbesondere, dass
- die Gewässer einschließlich des Meeres vor Verunreinigung geschützt werden,
- die Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere und ihre Bedeutung für das Bild der Landschaft berücksichtigt werden,
- die Selbstreinigungskraft der Gewässer gesichert und, soweit erforderlich, wiederhergestellt und verbessert werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 - 6 NWG).
Alle Kläranlagen im Kreisgebiet sind mit der dritten Reinigungsstufe (chemische Fällung) zur Eliminierung von Nährstoffen ausgerüstet.
Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist Grundsatz, es besteht zz. eine Anschlussdichte von durchschnittlich über 98 %. In den Gebieten der Gemeinden Kirchlinteln (89 %) und Thedinghausen (85 %) sind in den letzten Jahren weitere Baumaßnahmen durchgeführt worden.
Der einwandfreie Zustand noch bestehender Kleinkläranlagen ist durch eine technische und funktionelle Überprüfung mindestens ein Mal jährlich sicherzustellen.
Die Bemessung der Anlagenkapazität bei Haus- und Sammelkläranlagen ist am EGW (Einwohnergleichwert) auszurichten. Die Fäkalschlammentsorgung erfolgt durch die Kommunenüber die zentralen Kläranlagen.
Die Anlage von Pflanzenkläranlagen, eventuell in Kombination mit technischen Verfahren, wird im ländlichen Raum verstärkt in Erwägung gezogen.
Maßnahme |
Erläuterung |
Räumlicher Schwerpunkt |
Einleitung vollständig geklärter Abwässer in die Fließgewässer |
Ersatz der überalterten Mischkanalisationen in Verden durch Trennkanalisation, Einbau von Schmutzwasserkanalisation in jedem Neubaugebiet und Regenwasserversickerung vor Ort, Reduzierung der Schadstoffbelastungen der Abwässer zur Verbesserung der Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten für den Klärschlamm, Anpassung der kommunalen Abwassersatzungen hinsichtlich der einzuhaltendenWerte (Stand der Technik)
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Kläranlagen: Verden (incl. Langwedel und Kirchlinteln)in die Aller, Achim in die Weser, Thedinghausen in die Weser, Dörverden in die Weser, Ottersberg und Oyten in den Wümme-Südarm |
Einrichtung eines kommunalen Abwasserkatasters |
wichtige Voraussetzung zur Abschätzung der Abwasserbeschaffenheit nach Schadstoffarten und –mengen, Aufnahme aller relevanten Einleiter von gewerblichen Abwässern, Informationserhebung auf Grundlage branchenspezifisch erarbeiteter Fragebögen
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in allen Städten und Gemeinden |