5.3.7   Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung

 

Die im Kreisgebiet anfallenden Abfälle sind gem. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW‑/AbfG) zu entsorgen. Gemäß der Ziel­hierarchie des Gesetzes geht Abfallvermeidung vor Abfallver­wertung und Abfallverwertung vor Abfallbeseitigung. Es ergeben sich die folgenden all­ge­mei­nen Anforderungen.

 

„Abfälle sind

1.      in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit

2.      in zweiter Linie
a) stofflich zu verwerten oder
b) zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung).“
     (§ 4 Abs.1 KrW-/AbfG)

 

„Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen sind insbesondere die anlageninterne Kreislauf­führung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung sowie ein auf den Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte gerichtetes Konsumverhalten (§ 4 Abs. 2 KrW-/AbfG).“

 

Ein Schwerpunkt liegt in der Verbraucheraufklärung, und somit kommt der Öffentlichkeitsarbeit eine zentrale Rolle zu. Die Vermeidung und die Getrennt­sammlung von Abfällen in den Haus­halten ist anzustreben. Neben der Ver­brau­cher­be­ra­tung und -aufklärung ist auch eine gezielte und qua­li­fi­zier­te Beratung von Gewerbe- und Industrie­betrieben zu leisten. Diese Aufgabe wird von Ab­fall­be­ra­te­rin­nen/­Ab­fall­be­ra­tern beim Landkreis wahrgenommen.

 

Bauschuttdeponien

Auf der Grundlage der Deponieverordnung wurde die Betriebsphase für die kreiseigenen Bauschuttdeponien 2005 eingestellt. Zurzeit befinden sich die Deponien in der Stilllegungs- und Nachsorgephase. Der Bauschutt wird seitdem bei den Abfallhöfen abgegeben; tlw. wird er dort verwertet und tlw. wird er nach Bassum verbracht.

 

Maßnahme

Erläuterung

Räumlicher Schwerpunkt

Einbindung der Bauschuttdeponien in die Landschaft

im Rahmen der Nachsorgephase regelmä­ßige Kontrollen sowie Analyse des Grund­wassers im An- und Abstrombereich zur Risikoabschätzung für Boden- und Wasser­beeinträchtigungen,

Rekultivierung der Deponieflächen gem. Zulassung (es sollte ein Abgleich mit dem Zielkonzept LRP erfolgen),

Einbinden der tlw. auf den Deponiestand­orten neu eingerichteten Abfallhöfe (= dezentrale Annahmestellen) in die Landschaft

 

Deponiestandorte in

Beppen,

Weitzmühlen und

Ottersberg

 

Abfallhöfe

In allen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet sind Abfallhöfe eingerichtet worden. Bei diesen Sammelstellen können die Bürgerinnen/Bürger ihren Bauschutt, ihre Gartenabfälle und andere Abfälle abgeben. Nach der Sortierung werden die einzelnen Bestandteile entweder einer Ver­wertungs- oder Beseitigungsanlage zugeführt.

 

Altlasten

Die Standorte der Altablagerungensind in die jeweils vollständig überarbeiteten und tlw. neu aufgestellten Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden als nachrichtliche Hinweise übernommen worden. Deren weitere Behandlung durch den Landkreis richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben aus dem Bundesboden- und dem Niedersächsischen Bodenschutzgesetz.


 


Maßnahme

Erläuterung

Räumlicher Schwerpunkt

Beobachtung und Kontrolle der Altlasten

Aufbau eines Katasters gem. § 6 Nieders. Bodenschutzgesetz

alle ca. 120 Standorte

gem. Liste des Landkreises als untere Abfallbehörde

 

Vorerkundung und Einrichtung von Grund­wassermessstellen an Standorten mit besonderem Gefahrenpotenzial und mit potenziell gefährlichen Inhaltsstoffen

 

Standorte in exponierter Lage, wie z. B. Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete)

 

Abwasserentsorgung

Die Abwasserbeseitigung ist so zu be­trei­ben, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträch­tigt wird (§ 148 Abs. 1 NWG). Gemäß den Grundsätzen des Nds. Wassergesetzes erfordert dies insbesondere, dass

-  die Gewässer einschließlich des Meeres vor Verunrei­nigung geschützt werden,

-  die Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebens­stätte für Pflanzen und Tiere und ihre Be­deutung für das Bild der Landschaft berücksichtigt werden,

-  die Selbstreini­gungskraft der Gewässer gesichert und, soweit erfor­derlich, wie­der­her­ge­stellt und verbessert werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 - 6 NWG).

 

Alle Kläranlagen im Kreisgebiet sind mit der dritten Reinigungsstufe (chemische Fällung) zur Eli­mi­nie­rung von Nährstoffen ausgerüstet.

 

Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist Grundsatz, es besteht zz. eine Anschluss­dichte von durchschnittlich über 98 %. In den Gebieten der Gemeinden Kirchlinteln (89 %) und Thedinghausen (85 %) sind in den letzten Jahren weitere Baumaßnahmen durchgeführt worden.

 

Der einwandfreie Zustand noch bestehender Kleinklär­anlagen ist durch eine technische und funktio­nelle Überprüfung mindestens ein Mal jährlich sicherzustel­len.

Die Bemessung der Anlagenkapazität bei Haus- und Sam­mel­kläran­lagen ist am EGW (Einwohnergleich­wert) auszurichten. Die Fä­kal­schlam­ment­sor­gung er­folgt durch die Kommunenüber die zentralen Klär­anlagen.

Die Anlage von Pflanzenkläranlagen, eventuell in Kombina­tion mit technischen Ver­fahren, wird im länd­lichen Raum verstärkt in Erwägung gezogen.

 

Maßnahme

Erläuterung

Räumlicher Schwerpunkt

Einleitung vollständig geklärter Abwässer in die Fließgewässer

Ersatz der überalterten Mischkanalisationen in Verden durch Trennkanalisatio­n,

Einbau von Schmutzwas­serkanalisation in jedem Neubaugebiet und Regenwasser­ver­sickerung vor Ort,

Reduzierung der Schadstoffbelastungen der Abwässer zur Verbesserung der Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten für den Klär­schlamm,

Anpassung der kom­munalen Abwasser­sat­zungen hinsichtlich der einzuhaltendenWerte (Stand der Technik)

 

Kläranlagen:

Verden (incl. Langwedel und Kirchlinteln)in die Aller,

Achim in die Weser,

Thedinghausen in die Weser,

Dörverden in die Weser,

Ottersberg und Oyten in den Wümme-Südarm

Einrichtung eines kommunalen Abwasserkatasters

wichtige Voraus­setzung zur Abschätzung der Abwasser­beschaf­fenheit nach Schadstoff­arten und –mengen,

Aufnahme aller relevanten Einleiter von gewerblichen Abwässern,

Informa­tionserhebung auf Grund­lage branchen­spezifisch erarbeiteter Fragebögen

 

in allen Städten und Gemeinden

 

Zum Seitenanfang

 

Zurück

 

weiter