Die Struktur der Oberflächengewässer, die Beschaffenheit und der Bewuchs der Ufer bestimmen die Funktionsfähigkeit für Wasser- und Stoffretention wesentlich. Sie beeinflussen die Abflussgeschwindigkeit und –menge sowie die Selbstreinigungskraft. Der Sedimenttransport bzw. die Ablagerung von Sedimenten wird beeinflusst. Naturferner Gewässerausbau, geprägt durch Laufbegradigungen, Regelprofile, Sohl- und Uferbefestigungen, bezweckt den verbesserten Abfluss sowie eine Grundwasserabsenkung und vermindert die Wasser- und Stoffretention. Der naturferne Ausbau in Verbindung mit dem beschleunigten Abfluss bewirkt auch eine Entkoppelung der Wasserläufe von ihren Auen.
Die Renaturierung von Fließgewässern steht in engem Zusammenhang mit der Verbesserung der Selbstreinigungskraft und der Wasserrückhaltung. Der Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes durch einseitige Berücksichtigung der Entwässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen (§2 Abs. 2, Nr. 3 NWG) ist entgegenzuwirken.
In der nachfolgenden Tabelle sind die zu ergreifenden Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer/-abschnitte aufgelistet, erläutert und räumlichen Schwerpunkten zugeordnet.
Maßnahme |
Erläuterung |
Räumlicher Schwerpunkt |
Erhaltung der naturnahen Fließgewässer/
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weitere Reduzierung der Unterhaltung, keine Sohleintiefung bei der Unterhaltung, keine Veränderung des Kiesbettes, Einsatz von Maschinen, die den Bestand von Pflanzen und Tieren schonen (z. B. Balkenmäher statt Schlegelhächsler für die Böschungsmahd), in ausgesuchten Abschnitten auf Grund der vorkommenden Tierarten ggf. Handräumung |
Zevener Geest (634) Walle (Kreisgrenze bis zur Wümmeniederung), Otterstedter Beeke (östl. Otterstedt bis zur Mündung in die Walle) Wümmeniederung (631) Abschnitte von Reetlake, Wümme-Mittelarm im Bereich des „Nassen Dreiecks" und östl. davon, Abschnitte des Wümme-Mittelarms südl. Fischerhude, kurzer Abschnitt des Dunzelbaches in Ottersberg, kurze Nebenschleife der Wümme südl. Ottersberg Achim-Verdener Geest (630) Everser Bach nördl. Holtum, Halsebach östl. Walle, Halsebach nördl. Verden, Unterlauf des Gohbaches südl. von Verden, Lehrde Verdener Wesertal (620) Abschnitt des Halsebaches vor der Mündung in die Aller Aller-Talsandebene (627) Lehrde von oberhalb Stemmen bis nordwestl. Wittlohe, Vethbach von der Kreisgrenze bis zur Mündung in die Lehrde
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Entwicklung zum naturnahen Fließgewässer/ -abschnitt |
schrittweise Extensivierung der Unterhaltung, Förderung der Ansätze zu einer dynamischen Eigenentwicklung, in anhängigen Flurbereinigungsverfahren großzügig abgegrenzte Gewässergrundstücke ausweisen, Anpflanzung von gewässergebleitenden Gehölzen an einer Böschungsseite, Rückbau von Ausbaumaßnahmen: Sohlschwellen durch Sohlgleiten ersetzen (Passierbarkeit für Fische), Uferbefestigungen beseitigen, Verrohrungen durch den Bau kleiner Brücken ersetzen, Betonrinnen in Bachbetten entfernen, Uferabflachungen mit Böschungen von 1:3 bis 1:8 und Kolke sowie Altarme angelegen
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alle Gewässer und/-abschnitte, die in der Textkarte „Morphologie der Fließgewässer“ dargestellt und oben nicht genannt sind,
vorrangig: Wümme-Südarm und Eyter |
Textkarte 5.3.3-1: Morphologie der Fließgewässer